Unterhaltszahlung an Eltern

Hallo.
Ein Bekannter von mir leistet Unterhaltszahlung an seine Eltern, die
vom Sozialamt Hilfe beziehen. Diese wurde auch vom Sozialamt anerkannt und die Hilfsleistungen dementsprechend gekürzt.
Die Wohung jedoch, wo sich die Eltern aufhalten ist etwas teurer als das,
was den Eltern laut Sozialgesetzt zusteht. Daraufhin hat das Sozialamt deren
Miete gekürzt. Nun kommt die Tochter von ihrer eigenen Tasche für die fehlende
Hälfte der Miete zusätzlich zum den Unterhaltsleistungen auf.
Das Sozialamt erkennt das jedoch als Unterhaltshilfe und will da Probleme machen.
Kennt jmd. einen Rat bzw. jmd. bei dem man Rat holen kann?
Es gibt kaum Anwälte, die sich mit dem Thema beschäftigen, das das kein lukratives
Geschäft für die ist.
Vielen Dank,
Fabian

Hallo Fabian,

da muss man ganz klar sagen, dass dies so ist und auch seine Richtigkeit hat. Die Sozialhilfe (die ja schließlich von unser aller Steuern bezahlt wird) darf nur das abdecken, was zum Existenzminumum fehlt. D.h. sie deckt immer nur ab, was fehlt, um das Existenzminumum zu erreichen. Woher die sonstigen Mittel kommen spielt keine Rolle, auch nicht, ob diese zweckgebunden sind. Es wird einfach jegliches sonstiges Einkommen summiert und wenn dann bis zum Existenzminumum etwas fehlt, wird genau dieser Betrag durch die Sozialhilfe abgedeckt. Dies entspricht dem Gleichheitsgrundsatz und kann nicht durch private zusätzliche Leistungen durchbrochen werden. Es ist also egal, wieviel privat an Unterhalt gezahlt wird. Solange noch etwas am Existenzminimum fehlt, zahlt dass Sozialamt genau diesen Rest und keinen Cent mehr. Man kann also nie über den Sozialhilfesatz hinaus einnehmen, solange noch das Sozialamt mit im Boot ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

was Wiz geschrieben hat, ist vollkommen richtig. Das Sozialamt handelt korrekt, da kann auch der beste Anwalt nichts gegen machen. Wenn jemand Sozialhilfe bezieht, wird ihm nur eine „angemessene“ Wohnung bezahlt. Sozialhilfe soll dazu dienen, das zum Lebensunterhalt unerlässliche abzudecken, aber sie soll keinen Luxus ermöglichen. Wenn die Miete nicht angemessen ist und der Hilfeempfänger Geld von Verwandten dazu bekommt, obwohl diese nicht unterhaltspflichtig sind, dann ist das Sozialamt berechtigt, dieses Geld als ganz normales Einkommen anzurechnen. Eine Zweckbestimmung zur Bezahlung der unangemessenen Miete ist nicht möglich.

Gruß
Nelly

Hallo, Nelly,
Wäre dann evtl. folgendes Konstrukt möglich:
Die Tochter mietet die Wohnung an und überläßt sie ihren Eltern zur Untermiete für einen Mietbetrag, der dann genau den soziahilflich zulässigen Rahmen ausfüllt?
Grüße
Eckard.

Hallo Eckard,
versuchen kann man es, aber das Sozialamt wird (höchstwahrscheinlich) dies als „geldwerten Vorteil“ rechnen, also so, als würde alles laufen, wie bisher.

Gruß
HaWeThie

(wenn es ohne SH geht, warum soll dann das Sozialamt, also der Steuerzahler, zahlen???)

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Hi!

Dies würde vermutlich daran scheitern, daß die wohnung wohl auhc zu groß ist! Da kann die Wohnung noch so billig sein- wenn die Wohung zu groß ist wird auch net gezahlt!!

Kein Witz - aber das Sozialamt hat bei nem Bekannten den kompletten Umzug incl. komplett neuer Möbel bezahlt - weil die alte Wohnung 2-3 qm zu groß war! Die neue Wohnung kostet natürlich mehr Miete als vorher!!!

Gruß

Bernd

Danke und wieder eine Frage!
Hallo,
erstmal allen vielen Dank für die Beiträge!
Wie würde es aber aussehen, wenn die Tochter sich
ein Zimmer als zweiter Wohnsitz bei den Eltern mietet,
sodaß der Fehlbetrag dadurch gedeckt wird. Die Tochter
ist sozusagen ein „Untermieter“ der Eltern??
Danke,
Fabian

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Hallo,
erstmal allen vielen Dank für die Beiträge!
Wie würde es aber aussehen, wenn die Tochter sich
ein Zimmer als zweiter Wohnsitz bei den Eltern mietet,
sodaß der Fehlbetrag dadurch gedeckt wird. Die Tochter
ist sozusagen ein „Untermieter“ der Eltern??
Danke,
Fabian

Hallo nochmal,
hier gilt das gleiche, wie unten:
Das SA würde die Mieteinnahmen als Einkommen ansetzen.
Falls eine „Freundschaftsmiete“ festgesetzt würde, geht das SA von der ortüblichen Miete aus.

Gruß
HaWeThie

(habe langsam den Eindruck, als das die Grundfrage hier lautet:
„Wie besch…ummle ich das Sozialamt am Besten“)

Dies würde vermutlich daran scheitern, daß die wohnung wohl
auhc zu groß ist! Da kann die Wohnung noch so billig sein-
wenn die Wohung zu groß ist wird auch net gezahlt!!

Kein Witz - aber das Sozialamt hat bei nem Bekannten den
kompletten Umzug incl. komplett neuer Möbel bezahlt - weil die
alte Wohnung 2-3 qm zu groß war! Die neue Wohnung kostet
natürlich mehr Miete als vorher!!!

Hi,

so schwachsinnig handelt aber nicht jedes Sozialamt. Die Richtlinien, wie teuer eine Wohnung sein darf, sind überall anders. In einer gewissen Stadt ist es so, dass sich die angemessene Miete am Mietspiegel orientiert. Natürlich sind auch Obergrenzen bei der Größe der Wohnung gesetzt, z.B. 60 qm für 2 Personen. Wenn nun aber eine 65 qm-Wohnung deutlich unter dem Quadratmeterpreis liegt, den sie laut Mietspiegel kosten dürfte (und sowas gibt es hier), dann würde das Sozialamt keinen Umzug verlangen, weil das nicht wirtschaftlich wäre.

Gruß
Nelly

Hi,
natürlich ist das als theoretisches Konstrukt möglich. Ob das Sozialamt dies aber anerkennt, ist wieder eine andere Frage. Ich kann dazu nur raten: im Einzelfall mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen und sich die Entscheidung schriftlich geben lassen. Das Bundessozialhilfegesetz bietet einen derartig großen Ermessensspielraum, dass allgemeine Antworten auf solche Fragen nicht möglich sind.

Gruß
Nelly

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Um Mißverständnisse zu klären!
Hallo,
danke für Deinen Beitrag.
Zunächst mal zu Deiner Anmerkung ganz unten:
Es geht hierbei nicht um besch…, sondern um die Versuchung, eine legale Möglichkeit (vielleicht zwar über Umwege, aber legal) zu finden. Soweit ich mit dem Problem involviert bin versuchen die Eltern sowieso eine andere Wohnung zu finden.
Aber bis dahin möchten sie nicht in Container ziehen!
Das SA zahlt so oder so den ihnen zustehenden Beitrag.
Die Tochter zahlt ja auch Unterhaltsleistungen.
Also, letztlich trägt die Tochter die Last, überdem, was sie laut gesetzlich bezahlen muß.
Die Eltern haben auch gearbeitet und Sozialbeiträge bezahlt.
Nun wohnen sie ja über 18 Jahren in dieser Wohnung. Also warum so „unsozial“ sein und sie dort verjagen wollen, wenn weder das SA noch eine andere Institution dadurch benachteiligt wird!
Auch ich zahle meine Beiträge und ich würde es auch nicht gut finden, wenn andere auf Kosten von Steuerzahlern sich ein „schönes“ Leben machen. Dennoch muß man die ganze Angelegenheit differenzierter betrachten.
Danke,
Fabian

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