Hallo,
ich habe gestern einen Brief von der Bayerischen Medien- Servicegesellschaft bekommen. Ich soll einen bestimmten Betrag (Teilnehmerentgelt nach BayMG) bezahlen. Die Sache soll im Art. 33 Abs. 4 Bayerischen Mediengesetz hinterlegt sein.
Kennt jemand die Gebühren?
Muß ich bezahlen?
Danke!
Ciao,
Stef