BayMS Gebühren berechtigt?!?

Hallo,

ich habe gestern einen Brief von der Bayerischen Medien- Servicegesellschaft bekommen. Ich soll einen bestimmten Betrag (Teilnehmerentgelt nach BayMG) bezahlen. Die Sache soll im Art. 33 Abs. 4 Bayerischen Mediengesetz hinterlegt sein.

Kennt jemand die Gebühren?

Muß ich bezahlen?

Danke!

Ciao,

Stef

Hallo,

vielleicht hilft dir ein Blick in http://www.blm.de/publik/recht/pdfs/BayMG02.pdf weiter?

Ciao, Claus