Muss ein Vermieter einen Nachmieter akzpetieren und wieviele darf er ablehnen?
Unserer mag keine Ausländer, was er sicher nie als Begründung nennen wird…
Und nochwas - wo findet man in Berlin einen GUTEN Mietrechtsanwalt?
Danke,
M.
Muss ein Vermieter einen Nachmieter akzpetieren und wieviele darf er ablehnen?
Unserer mag keine Ausländer, was er sicher nie als Begründung nennen wird…
Und nochwas - wo findet man in Berlin einen GUTEN Mietrechtsanwalt?
Danke,
M.
Hi,
er muss niemanden akzeptieren, er kann beliebig oft ablehnen.
Gruß,
Micha
Hallo,
sorry, wenn ich jetzt mal direkt werde, aber ich frage mich doch, wo Du einen solchen Blödsinn her hast? Die Sache ist so pauschal gar nicht zu beantworten.
Nachmieterstellung ist nur grundsätzlich nur möglich, wenn im Mietvertrag oder nachträglich vereinbart. Übliche Klauseln sehen die Stellung von drei potentiellen Nachmietern vor, die wirtschaftlich in der Lage sein müssen die Wohnung zu halten und keine sonstigen in der Person liegenden Ablehnungsgründe haben. Dabei zählt die Eigenschaft „Ausländer“ nicht!
Weiterhin ist eine Nachmieterstellung ausnahmsweise möglich, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses für den bisherigen Mieter eine besondere Härte darstellen würde, die das Interesse des Vermieters an der Fortführung des Vertrages mit dem bisherigen Vertragspartner überwiegt. Dies ist in erstaunlich vielen Fällen der Fall, z.B. bei Wegzug aus beruflichen Gründen, Kindern und Notwendigkeit einer größeren Wohnung, … Auch in diesem Fall gilt die Sache mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den in der Person liegenden Ablehnungsgründen. Es darf also in beiden Fällen weder der bei Ford arbeitende Türke noch der selbständige italienische Gastwirt mit florierendem Restaurant ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände abgelehnt werden.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
sorry, wenn ich jetzt mal direkt werde, aber ich frage mich
doch, wo Du einen solchen Blödsinn her hast? Die Sache ist so
pauschal gar nicht zu beantworten.
Danke - ich selbst ärgere mich immerwieder darüber, dass hier einige Leute was schreiben wovon sie absolut nichts verstehen und ich meine damit nicht verschiedene Rechtsmeinungen.
- Nachmieterstellung ist nur grundsätzlich nur möglich, wenn
im Mietvertrag oder nachträglich vereinbart. Übliche Klauseln
sehen die Stellung von drei potentiellen Nachmietern vor, die
wirtschaftlich in der Lage sein müssen die Wohnung zu halten
und keine sonstigen in der Person liegenden Ablehnungsgründe
haben. Dabei zählt die Eigenschaft „Ausländer“ nicht!
Also im Vertrag steht nichts. Wir haben das mündlich vereinbart.
Muß ich das jetzt so verstehen, dass ich in diesem Falle kein Einklagbrares Recht nach z.B. dem dritten ausländischen, zahlungskräftigen Mietwilligen habe?
- Weiterhin ist eine Nachmieterstellung ausnahmsweise
möglich, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses für den
bisherigen Mieter eine besondere Härte darstellen würde, die
das Interesse des Vermieters an der Fortführung des Vertrages
mit dem bisherigen Vertragspartner überwiegt. Dies ist in
erstaunlich vielen Fällen der Fall, z.B. bei Wegzug aus
beruflichen Gründen, Kindern und Notwendigkeit einer größeren
Wohnung, …
Ok, das entfällt alles, wir wollen nur ne schönere Wohnung.
Ham wir auch schon, zum 1.5., aber unser Vertag läuft noch bis 1.7.
M.
Hallo,
zu Punkt 1 - den habe ich zugegeben ausgeschlossen, weil ich davon ausgehe, das der Mietvertrag gelesen wird, bevor hier jemand fragt - ergo er dies ja dann geschrieben hätte,
zu Punkt 2 - in diesem fall kann der Mieter kündigen, der Vermieter kann, muss aber keinen Nachmieter akzeptieren. Da er aber die Kündigung akzeptieren muss, ist ein Nachmieter hier auch gar nicht erforderlich. wo also liegt das problem?
Gruß,
Micha
Hallo Mika,
eine IMHO für Dich interessante Seite:
http://www.mieturteile.de/nachmieter.html
Grüße
Jürgen
Hi,
Danke - ich selbst ärgere mich immerwieder darüber, dass hier
einige Leute was schreiben wovon sie absolut nichts verstehen
und ich meine damit nicht verschiedene Rechtsmeinungen.
Danke für die Blumen, wie Du aber weiter unten selbst feststellst, war die Aussage so falsch wohl nicht. Ich war davon ausgegangen, das Du besondere Bedingungen in der Frage erwähnst, gibt es diese nicht, gilt meine, wenn auch kurze und knappe Antwort.
Die Story mit " der Vermieter muss den 3. Nachmieter akzeptieren" ist so alt wie sie falsch ist. Vielleicht sollte man das in die FAQ nehmen, dann müssten wir nicht streiten.
Gruß,
Micha
Hallo Mike,
grundsätzlich muss der Vermieter nur unter bestimmten Bedingungen einen Nachmieter akzeptieren. Dieser Fall rtitt jedoch überwiegend nur bei Zeitmietverträgen auf. Viele Alt - Verträge können bekanntlich nach neuem Recht mit drei Monaten gekündigt werden.
Hat der Vermieter jedoch einer Nachmieterstellung zugestimmt, liegt die Rechtslage etwas anders. Dann ist der Vermieter verpflichtet einen akzeptablen Nachmieter, der in den bisherigen Mietvertrag eintritt und die Voraussetzugnen des bisherigen Mietvertrages erfüllt anzunehmen. Das Mietverhältnis endet dann zu dem Termin, zu welchem ein Nachmieter die Wohnung übernehmen würde.
Wenn es um Dich geht, sofern sogar eine Versetzung bei Dir vorliegen würde, muss der Vermieter zustimmen, wenn es Dir unzumutbar ist, den Weg zur neuen Dienststelle von der jetzigen Wohnung aus zu nehmen.
Zuerst also ist es erforderlich, dass Du mit dem Vermieter - nur schriftlich - eine Vereinbarung schliesst. z.B. Es wird vereinbart, dass das Mietverhältnis mit Stellung eines Nachmieters beendet werden kann.
Muss ein Vermieter einen Nachmieter akzpetieren und wieviele
darf er ablehnen?
Unserer mag keine Ausländer, was er sicher nie als Begründung
nennen wird…
Dann würde ich ihm nur Ausländer anbieten. Nimmt er einen Ausländer nicht, obwohl die Voraussetzungen zutreffen, ist Dein Mietverhältnis beendet. Wenn der Vermieter von sich aus unter Verstoss gegen das GG ein unerlaubtes Werturteil über Ausländer abgibt, ist es sein Privatvergnügen, wenn er keinen Mieter hat.
Und nochwas - wo findet man in Berlin einen GUTEN
Mietrechtsanwalt?
Da habe ich nun keine Ahnung.
Gruss Günter