wir wollen unsere Wohnung verkaufen - schwierig im Moment, aber nun gut.
Gestern rief eine junge Frau an, will besichtigen. Kommt, guckt sich um, man unterhält sich so, sie gibt sich sehr interessiert. Nimmt Grundriß etc.
Im gehen meint sie dann, daß sie für ein Maklerbüro arbeitet. Auf Nachfrage bekomme ich sogar die Visitenkarte und stelle fest, es ist ungefähr der Makler bei uns, mit dem ich so miese Erfahrungen gemacht habe, daß der auf meiner Liste mit möglichen Maklern nicht mal erscheinen würde.
Sie meint, sie will die Wohnung in ihre Kartei aufnehmen und anbieten. Ich meine, wir wollen keinen Vertrag mit einem Makler abschließen. OK, sie geht, meinte aber, sie hätte Interessenten usw.
Höflicher Abschied.
Nachdem ich diesem Makler nun ungeähr keinen Meter über den Weg traue und er in seinen AGB auch Courtagen (3,48 % für Verkäufer UND 3,48 % für den Käufer) für den Verkäufer und nicht wie in Bayern üblich nur für den Käufer hat, möchte ich nochmal ganz klar machen, daß ich ihm zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag zur Vermakelung unserer Wohnung erteile.
Ich habe nun ein Fax mit diesem Inhalt geschickt, auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir uns in KEINEM Vertragsverhältnis mit ihm sehen und zudem mit anderen Maklern in Kontakt sind und Provisions- und Interessenskonflikte vermeiden möchten.
Ich habe wohlgemerkt nie einen Vermakelungsauftrag unterschrieben - aber ich mach mir Sorgen, daß selbst mein Fax noch nicht reicht - was ist Eure Meinung?
zunächst einmal etwas off topic: mir ist aufgefallen, daß Du Deine Artikel häufiger mit ‚lang‘ kennzeichnest… ‚Lang‘, meine Liebe, ist was anderes - ‚lang‘ wäre z. B. dieser Artikel hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… (entschuldigt bitte, der ist bei mir im Brett gespeichert und quasi stets zur Hand… *g*). Soviel dazu und nuuuun…
Zurück zum Thema…
Man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen; mit anderen Worten: ich frage mich, warum Du überhaupt ein Fax an die Truppe geschickt hast… Durch die Überreichung einer Visitenkarte und der Aussage ‚ich würde gerne Ihre Wohnung in die Kartei aufnehmen‘ entsteht schließlich kein Maklervertrag! Das Einzige, was vielleicht an dem Fax wichtig wäre, ist die deutliche Aussage ‚wir möchten nicht, daß Sie unsere Wohnung in ihre Kartei aufnehmen‘.
Mach Dir mal keine Sorgen, da passiert schon nichts. Und wenn sie Euch trotzdem in die Kartei nehmen sollten, kannst Du jederzeit die Streichung verlangen.
Ich habe wohlgemerkt nie einen Vermakelungsauftrag
unterschrieben - aber ich mach mir Sorgen, daß selbst mein Fax
noch nicht reicht - was ist Eure Meinung?
Das Fax reicht so dolle, dass es nicht mal nötig gewesen wäre. Ich sehe da kein Problem, Du hast keinen Vertrag unterschrieben oder ähnliches. Und wenn der Makler einen Interessenten schicken sollte, der die Wohnung haben will, dann ist das gut, denn der Makler hätte nichts davon.
das hatten wir auch, als wir ein Haus verkaufen wollten. Ein Interessent, der mehrmals vorbeikam und dauernd irgendwelche „Freunde“ mitbrachte, stellte sich später als Makler heraus. Macht nix, könnte man meinen, Hauptsache, es kauft jemand das Haus / die Wohnung.
Der Makler schaltete aber Anzeigen mit verschiedenen Preisen, die von unseren Angaben abwichen. Aus der Anzeige ging für Eingeweihte (der Immobilienmarkt ist selbst in einer Großstadt kleiner, als man denkt) klar hervor, um welches Objekt es sich handelte. Entsprechend groß war die Verwirrung bei den Interessenten („aber in der Anzeige … steht doch …“).
Wir haben den Makler schließlich schriftlich aufgefordert (Einschreiben), zumindest das Schalten von Anzeigen und das Angeben von Preisen zu unterlassen, sonst würden wir ihn ggf. wg. Schadenersatz in Anspruch nehmen. Das hat gewirkt, er hat sich daraufhin zurückgehalten.
Dieses Vorgehen der Makler ist aber allgemein bekannt. Seriöse Makler (ja, die gibt es tatsächlich) machen das allerdings nicht.