Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich werde leider nicht drum herum kommen, eine Person zu verklagen, die mich um 250 EUR betrügen will. Ich habe allerdings nur seine Handynummer, den Nachnamen und seinen (früheren?) Arbeitgeber vorliegen, aber keinen Wohn-/Aufenthaltsort oder vollständigen Namen.
Reicht das, um ihn zu verklagen? Was ist denn prinzipiell von Nöten, um eine Klage einreichen zu können? (Wo muss sie eingereicht werden?)
Und: Gibt es eine „Verjährungsfrist“ für solche Schulden? Die „Tat“ liegt schon ein paar Monate zurück …
wenn es sich um Betrug handelt, dann marschiere zur Polizei und erstatte eine Strafanzeige. Selbst die wenigen Angaben - Nachname und Handynummer - reichen dafür aus; die Kripo bzw. die Staatwanwaltschaft wird den ganzen Rest schon rausfinden.
Ich werde leider nicht drum herum
kommen, eine Person zu verklagen, die mich um 250 EUR betrügen
will.
Hallo Dirk,
das Wesentliche hat Tessa schon gesagt. Aber nicht ohne Grund hat sie „Betrug“ fett geschrieben. Du solltest klären, ob überhaupt Betrug vorliegt. Das erwähne ich, weil von Schulden die Rede ist. Die Tatsache allein, daß jemand kein Geld hat, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist ohne weiteres kein Betrug. Du mußt sogar vorsichtig sein, jemanden des Betruges zu bezichtigen, nur weil er knapp bei Kasse ist.
Wenn Dir jemand von seinem regelmäßigen Einkommen und den Mieteinnahmen aus ganzen Straßenzügen erzählt, er hätte nur gerade seine Kreditkarten nicht dabei und bräuchte mal eben 250 Euro, Du leihst ihm das Geld und danach stellt sich heraus, daß der Filou die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, weder ein Einkommen noch sonst etwas besitzt, dann handelt es sich um Betrug.
Ansonsten aber, insbesondere dann, wenn Du Geld zu bekommen hast, nützt Dir eine Anzeige i. d. R. herzlich wenig. Bei der Anzeige geht es um den Straftatbestand. Der kann Dir doch ziemlich wurscht sein. Du willst Geld. Dann mußt Du auch den dafür geeigneten Weg beschreiten, vorausgesetzt, Du kannst die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung glaubhaft machen. Dieser Weg führt im einfachsten Fall mit einem Gespräch zum Ziel. Nötigenfalls akzeptiert man eine Zahlung in Raten. Wenn das nicht fruchtet, geht man den Weg über Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Dafür brauchst Du Namen und Anschrift des Schuldners. Einer Handynummer kann man nichts zustellen.
Gruß
Wolfgang
wenn es sich um Betrug handelt, dann marschiere zur
Polizei und erstatte eine Strafanzeige. Selbst die wenigen
Angaben - Nachname und Handynummer - reichen dafür aus; die
Kripo bzw. die Staatwanwaltschaft wird den ganzen Rest schon
rausfinden.
Hallo Tessa.
Das war ich schon. Leider sagten die mir, dass das eine reine Zivil-Sache ist; da können die nichts einleiten.
Der Typ hatte mir was abkaufen wollen - bei der Abholung aber nicht wie vereinbart das Geld dabei. Ich gab ihm meine Bankverbindung, damit er mir das Geld überweist …
Das Geschäft ließ sich nicht verschieben; deshalb musste ich darauf eingehen. Mein Fehler war, dass ich wegen seines vertrauenswürdigen Auftretens keine Adresse verlangt habe.
Hallo Wolfgang.
Danke für die Antwort. Ich habe mit diesem Typen schon seit Monaten geredet, er brachte eine Ausrede nach der anderen, log mich nur an. Zum Glück ist alles auf Tonband aufgenommen (als Beweis gültig?). Jedenfalls hat er garantiert nicht vor zu zahlen, auch nicht per Raten. Er wollte mich reinlegen, da kann ich sicher sein …
Warum kann ich nicht beim Amtsgericht eine Klage auf Zahlung des Geldes machen, so was sollte doch üblich sein? Der Straftatbestand ist mir auch egal, auch, ob er mich betrügen will. Gibt es also eine Möglichkeit, die Zahlung des Geldes gerichtlich zu erwirken?
Also ist jetzt die Anschrift beim Einreichen einer Klage notwendig oder nicht? Wenn nicht: Wie kann ich als Normalbürger die Anschrift hinter einer Handynummer rausbekommen - jemand eine Idee?
Viele Grüße, Dirk
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Zum Glück ist alles auf Tonband aufgenommen (als
Beweis gültig?).
Warum kann ich nicht beim Amtsgericht eine Klage auf Zahlung
des Geldes machen, so was sollte doch üblich sein? Der
Straftatbestand ist mir auch egal…
Also ist jetzt die Anschrift beim Einreichen einer Klage
notwendig oder nicht?
Hallo Dirk,
es geht um 250 Euro. Ich bin zwar kein Rechtskundiger, sage Dir aber, daß dafür keiner den Wecker stellt. Soll heißen: Deine Tonbandaufnahmen kannst vergessen. Unabhängig von deren Zulässigkeit veranstaltet keiner den Zwergenaufstand einer Prüfung auf Echtheit.
Statt Dich um nutzlose Tonbandaufnahmen zu kümmern, solltest Du Dich lieber um die ladungsfähige Anschrift des Zeitgenossen kümmern. Ohne Namen und Anschrift stehst Du am Ende einer Sackgasse.
Wenn Du die Daten hast, kannst Du natürlich auf Zahlung klagen. Aber dann passiert nicht viel. Das Gericht wird angesichts des geringfügigen Betrages das schriftliche Verfahren anordnen. Und das zieht sich… und kommt überhaupt erst in Gang, wenn Du vorher bezahlst und zwar an das Gericht. Das ist alles so furchtbar brotlos. Du vergeigst mehr Geld und Zeit als die Sache wert ist und legst noch einmal den gleichen Betrag drauf.
Kannst Du die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung glaubhaft machen (also nicht mit illegal entstandenen Tonbandaufnahmen)? Falls nein: Du hast verloren. Vergiß die Sache. Falls ja: Namen und Anschrift des des Herrn besorgen. Die wird er Dir nicht freiwillig verraten. Aber Du hast seine Handy-Nummer. Schick ihm eine SMS: „Sie haben gewonnen! Eine echte Überraschung! Teilen Sie uns mit, wohin wir den Gewinn schicken dürfen!“ Sei aber nicht zu paddelig. Das machst Du natürlich über das Handy eines Freundes. Wenn es klappt, hast Du ihn am Kanthaken und läßt ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen.
(also nicht mit illegal entstandenen Tonbandaufnahmen)? Falls
Hallo Wolfgang.
Warum illegal - ist es nicht erlaubt, das eigene Telefonat mitzuschneiden?
freiwillig verraten. Aber Du hast seine Handy-Nummer. Schick
ihm eine SMS: „Sie haben gewonnen! Eine echte Überraschung!
Teilen Sie uns mit, wohin wir den Gewinn schicken dürfen!“ Sei
Okay, ich werde das notfalls mal versuchen. Kann aber auch seinen (ehemaligen) Arbeitgeber kontaktieren - aber ob der mir weiterhelfen wird!?
Na ja, sieht wohl wirklich mies aus. Ich werde noch wahnsinnig, wenn ich das auf mir sitzen lassen müsste.
Ohne Adresse geht natürlich keine Klage da der Beklagte ja die Chance haben muss sich zu wehren…sonst gib mir deine Handynummer und ich verklag dich auf 10.000 Euro ;o))
Der ehemalige Arbeitgeber darf „offiziell“ die Adresse nicht herausgeben, aber ein Anruf bei der Sekretärin wäre zumindest nen Versucht wert - vorallem wenn er da auch negativ aufgefallen ist.
Das die Polzei sagt das wäre ne reine Zivilsache ist irrelevant (viele machen das um Arbeit zu sparen!). Je nach Ablauf kann es sich um Betrug handeln und von daher könnte schon eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft mit dem Verdacht auf Betrug helfen, zumal anzunehmen ist das der Herr dies öfters macht und schon bei der Staatsanwaltschaft bekannt ist! Diese würde dann auch ggf den Namen/Adresse ermitteln!
Du kannst dich natürlich auch an einen Anwalt wenden der die Adresse besorgt, usw… aber das kostet natürlich.
Ich würde es erstmal mit der Staatsanwaltschaft versuchen - dauert zwar etwas aber schnell wirds eh nicht gehen!
Gruß
Bernd
P.S.: Das so ein „Klein-Ganove“ auf Wolfgangs SMS-Trick reinfällt ist wohl mehr als unwahrscheinlich zumal der Absender dann in Gefahr kommt den Gewinn zahlen zu müssen ;o)))
Ohne Adresse geht natürlich keine Klage da der Beklagte ja die
Chance haben muss sich zu wehren…sonst gib mir deine
Handynummer und ich verklag dich auf 10.000 Euro ;o))
Hallo Bernd.
Heißt das dann, dass Obdachlose in diesem Staat beliebig Delikte begehen können, ohne jemals verklagt zu werden?
Mmh, ich frage da mal lieber direkt nach beim Amtsgericht; vielleicht geht es ja doch so …
Das die Polzei sagt das wäre ne reine Zivilsache ist
irrelevant (viele machen das um Arbeit zu sparen!). Je nach
Ablauf kann es sich um Betrug handeln und von daher könnte
schon eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft mit dem
Verdacht auf Betrug helfen, zumal anzunehmen ist das der Herr
dies öfters macht und schon bei der Staatsanwaltschaft bekannt
ist! Diese würde dann auch ggf den Namen/Adresse ermitteln!
Ich werde es wohl noch mal bei der Polizei versuchen, bei einer anderen Dienststelle und die Sache vielleicht auch anders darstellen, als Diebstahl oder dergleichen, was es ja mittlerweile praktisch ist.
Du kannst dich natürlich auch an einen Anwalt wenden der die
Adresse besorgt, usw… aber das kostet natürlich.
Ja, würde ich glatt noch machen, um die Sache nicht auf mir sitzen lassen zu müssen. Wenn ich dann unter dem Strich nichts mehr rausbekomme, wäre es besser als gar nichts getan zu haben.
Aber hast Du eine Ahnung, wie der Anwalt das macht, die Adresse rauszubekommen - ich wüsste nicht, wie der das so einfach machen sollte?
P.S.: Das so ein „Klein-Ganove“ auf Wolfgangs SMS-Trick
reinfällt ist wohl mehr als unwahrscheinlich zumal der
Absender dann in Gefahr kommt den Gewinn zahlen zu müssen
;o)))
ich habe mir die Beiträge und Deine Antworten durchgelesen und gewinne dabei den Eindruck, daß Du Zivil- und Strafrecht durcheinander bringst.
Also: Deine Forderung auf Zahlung der 250€ ist eine zivilrechtliche Forderung. Die interessiert den Staatsanwalt (bzw. die Polizei) nicht. Um diese Forderung einzutreiben, brauchst Du die Adresse des Schuldigers, sonst kannst Du nichts erreichen. Du mußt dem Gericht eine konkrete Person benennen („Hr. Meier mit der Handynummer 12345678“ reicht da nicht) und auch das Eintreiben des Geldes ist Dein „Privatvergnügen“ (wenn Du erst mal ein Urteil - einen „Titel“ - hast).
Sollte hier allerdings wirklich ein Betrug vorliegen, kommt das Strafrecht ins Spiel. Wenn also die Person wirklich nie zahlen wollte (und damit in betrügerischer Absicht handelte) ist das eine Straftat. Für die Verfolgung ist der Staatsanwalt zuständig und das Ergebnis ist nicht, daß er zur Zahlung der Schuld verurteilt wird, sondern daß er eine Geld- oder Freiheitsstrafe bekommt. Das Eintreiben der Schuld ist weiterhin Dein Privatvergnügen und muß im Zweifel über einen Zivilprozess laufen.
Aber: für die Strafanzeige reicht Name und Handynummer durchaus. Da eine Straftat im Raum steht, ist es Sache des Staatsanwalts die konkrete Person zu ermitteln. Der Vorteil für Dich: Du bekommst die Daten für das zivile Mahnverfahren frei Haus geliefert…
Aber vorsicht: solltest Du bei der Anzeige (oder später) flasche Angaben machen um den Staatsanwalt zur Strafverfolgung zu bewegen, machst Du Dich selbst strafbar! Und Du kannst Dir sicher sein, daß der Staatsanwalt nicht begeistert ist…
Wäre ich in der Situation würde ich mir folgendes Vorgehen überlegen: Wenn ich außer „meinem Gefühl“ konkrete Hinweise hätte die darauf hinweisen, daß er nie zahlen wollte, würde ich Strafanzeige erstatten. Dabei natürlich bei der Wahrheit bleiben.
Danach kann man dann weitersehen…
ich habe mir die Beiträge und Deine Antworten durchgelesen und
gewinne dabei den Eindruck, daß Du Zivil- und Strafrecht
durcheinander bringst.
Hallo Stefan.
Das kann sein. Ich habe mich leider(?) noch nie mit solchen Fällen rumärgern müssen, bin da juristisch total unerfahren.
Aber eure Beiträge hier haben mir schon sehr viel weitergeholfen. Danke noch mal an alle. Ich hab jetzt erst mal ein paar Sachen, die ich angehen kann. Vielleicht klappt es ja - ich melde mich dann mit Erfolgsberichten (hoffentlich).
das Strafrecht ins Spiel. Wenn also die Person wirklich nie
zahlen wollte (und damit in betrügerischer Absicht handelte)
ist das eine Straftat. Für die Verfolgung ist der Staatsanwalt
Okay, dabei würden mir ja die Tonbänder helfen. Kann ich wirklich nicht gefälscht haben, er hat zudem einen markanten Akzent. Hoffentlich erkennen die das an …
zuständig und das Ergebnis ist nicht, daß er zur Zahlung der
Schuld verurteilt wird, sondern daß er eine Geld- oder
Freiheitsstrafe bekommt. Das Eintreiben der Schuld ist
weiterhin Dein Privatvergnügen und muß im Zweifel über einen
Zivilprozess laufen.
Wenn ich seine Anschrift hätte, würde ich ihn wirklich unter Druck setzen können. Und wenn er dann noch eine zusätzliche Strafe zahlen muss, ist die Genugtuung perfekt.