Gewährleistungspflicht Autohändler

Hallo,

bekanntermaßen haben Autohändler eine Gewährleistungspflicht auf Gebrauchtwagen.
Wie sieht es aus, wenn ein Händler seinen Laden 50 km entfernt vom Wohnsitz des Käufers hat? Muß der Kunde bei einem Mangel den Wagen jedesmal zum Händler bringen oder kann man ihn zu einem Händler in der Nähe zur Reparatur bringen? Oder wenn plötzlich ein akuter Mangel auftritt, sodas man den Wagen nicht zum Händler bringen kann. Muß der Verkäufer die Reparatur trotzdem bezahlen?

Danke schonmal für Antworten

Gruß
roland

Hallo Roland,

natürlich hast du nur einen Anspruch gegenüber dem Autohändler der ihn dir verkauft hat.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

natürlich hast du nur einen Anspruch gegenüber dem Autohändler
der ihn dir verkauft hat.

Das sehe ich auch so, ich meinte das aber anders.

Wenn der Wagen aufgrund eines Defektes nicht zum Verkäufer transportiert werden kann, kann man ihn dann zu einer anderen Werstatt in der Nähe bringen und muß der Verkäufer dann diese Reparatur bezahlen? Oder ist es so, das der Verkäufer aufgrund der Entfernung von seiner Gewährleistungspflicht befreit ist?

Gruß
roland