In letzter Zeit habe ich vermehrt zu hören bekommen,daß Bewerbungsmappen(die ja in manchen Fällen einen Wert von mehr als € 10,- haben)von den annoncierenden Firmen einfach einbehalten werden und auch auf Rückfrage nicht wieder zurückgeschickt werden.
Haben die Bewerber,welche ihre Unterlagen auf ein Stellenangebot
hin einreichen,ein Recht darauf ihre Unterlagen zurückzubekommen oder nicht? Und haben sie letztendlich nicht auch ein Recht auf Schadenersatz,falls dies nicht geschieht?
Für eine kompetente Antwort,auch mit Verweis auf event.Urteile,
wäre ich,im Namen einiger,mir nahestehender Jugendlicher sehr dankbar.
H.Lorenz
P.S.Ein von mir in dieser Sache konsultierter Anwalt hatte als Antwort nur:da reichen wir einfach mal ne Klage ein und dann müssen wir sehen,wie der Richter entscheidet.Na das ist doch ne Beratung!
Hallo Hans,
ich finde es auch sehr ärgerlich, wenn Berwerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Mir hat man mal einen Bewerbungshefter abgerissen, weil er sonst nicht in den Normumschlag passte. Bei dem Arbeitgeber möchte ich nicht arbeiten.
Bei unverlangt eingesandten Bewerbungsmappen, ist es eher das Problem des Absenders, wie er die zurückbekommt. Wenn der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige oder im Telefonat die Unterlagen anfordert, dann kannst Du Dein Glück vor Gericht suchen. Bei den geringen Beträgen ist es aber die Frage, ob ein Richter sich nicht genervt an den Kopf fasst und Dir aus Groll einen reinwürgt. Die haben nämlich auch so schon genug zu tun.Ich würde bei den Arbeitgebern vorbeischauen, wenn sie in der Nähe sind und die Bewerbungsunterlagen höflich, aber bestimmt wieder zurückfordern. Oder wenn der Herr renitient bleibt, mich mal bei der IHK beschweren.
Gruß
Knautschke
http://www.ramblinbluesband.de
Hallo,
als selbst Arbeitsloser ärgere ich auch über die immer schlechtere „Rücksendemoral“ vieler Arbeitgeber. Damit werden genau die zu den sozial Schwächsten in der Gesellschaft gehörenden Arbeitslosen und lehrstellensuchende Jugendliche besonders geschädigt. Zur Rechtslage kann ich keine Auskunft geben aber für Arbeitslose gibt es beim Arbeitsamt die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Bewerbungskosten zu stellen. Ich könnte mir vorstellen, daß auch Lehrstellensucher vom Arbeitsamt eine derartige Förderung bekommen und empfehle daher, dort nachzufragen. Ansonsten kann man den Schaden zumindest begrenzen, wenn man seiner Bewerbung einen frankierten selbstadressierten Umschlag zur Rücksendung der Unterlagen beifügt. Dann kommen die Unterlagen in 99 % der Fälle zurück.
Gruß,
Tommy (suche übrigens eine Arbeit als EDV-Sachbearbeiter o.ä. in Berlin)
Hi,
unter folgendem Link (letzte Seite) http://www.uni-leipzig.de/urheberrecht/ressrc/materi… habe ich den Passus gefunden: „Darüber hinaus kann der Bewerber die Rücksendung aller Unterlagen verlangen.“ Lies Dir mal die entsprechenden Quellen dazu durch.
Als Faustformel allerdings würde ich mich immer nach dem Aufwand der Anzeige richten. Oft rege ich mich über lieblose Dreizeiler der Arbeitgeber auf, an die ich auch nur ein Anschreiben mit Kurzlebenslauf senden würde mit dem Hinweis, bei Interesse meine vollständigen Bewerbungsunterlagen nachzureichen.
Ansonsten noch ein Tipp: Dem Bewerbungsschreiben einen ausreichend frankierten und beschrifteten Rückumschlag beifügen. Dann kommt die Mappe auch bestimmt wieder zurück. Auch persönliches Vorbeischauen bringt bestimmt mehr als eine Klage.
Viele Grüße
Jana