Verjährungsfrist(en)

Von: , Frage gestellt am Sa, 29. Mär 2003

Hallo Experten,

ich habe heute die Mahnung eines Internetzugangsproviders bekommen. Erstens kann ich mich nicht erinnern, diesen Provider genutzt zu haben und zweitens - das ist Inhalt meiner Frage - bezieht sie sich auf den Zeitraum Juli bis Dezember 2001. Wann verjähren solche Ansprüche überhaupt? Es ist nie eine Zahlungsaufforderung bei mir eingegangen und diese Mahnung trifft mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Wer weiß was?

Gruß
Huttatta

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    EVN

    Hallo Huttatta,

    wenn Du den Provider nicht genutzt hast, musst Du auch nicht zahlen. Formulier' ein entsprechendes Schreiben und bitte erstmal um einen Nutzungsnachweis (Einzelverbindungsnachweis).

    Gruß
    (Woly)

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