Verjährungsfrist(en)

Hallo Experten,

ich habe heute die Mahnung eines Internetzugangsproviders bekommen. Erstens kann ich mich nicht erinnern, diesen Provider genutzt zu haben und zweitens - das ist Inhalt meiner Frage - bezieht sie sich auf den Zeitraum Juli bis Dezember 2001. Wann verjähren solche Ansprüche überhaupt? Es ist nie eine Zahlungsaufforderung bei mir eingegangen und diese Mahnung trifft mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Wer weiß was?

Gruß
Huttatta

Hallo Huttatta,

so hart es dich trifft. Verjährt ist noch nix: http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

und folgende dürften dir Aufschluss geben.

Gruß Ivo

EVN
Hallo Huttatta,

wenn Du den Provider nicht genutzt hast, musst Du auch nicht zahlen. Formulier’ ein entsprechendes Schreiben und bitte erstmal um einen Nutzungsnachweis (Einzelverbindungsnachweis).

Gruß
(Woly)