Der Fall: Mann schlägt Nachbarin mit Harkenstiel aufs Gesäß (Folge: sehr großes Hämatom, attestiert), andere Nachbarin sieht das. Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter liegt der Geschädigten vor, sie soll als Zeugin aussagen. Die andere Nachbarin auch.
Weiss jemand, was bei so einer Verhandlung rauskommt, wenn die Schuld erwiesen ist (ich nehme an Geldstrafe?) und ob die Geschädigte z. B. Schmerzensgeld und wieviel etwa geltend machen kann? Und was ist mit den Kosten des Attestes von immerhin fast 80 Mark? (Es handelt sich nicht um eine Verhandlung aufgrund einer Privatklage)
Wer hat Erfahrungen, hat selbst schon mal Anzeige erstattet oder wurde angezeigt und verurteilt in einem ähnlichen Fall? Danke schon mal für Eure Hinweise.
Hi Eddie!
Es handelt sich um ein Strafverfahren, was gar nichts mit den zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten zu tun hat!
Bei dieser Verhandlung werden Fahrtkosten und eventuell eine Entschädigung für den Zeitaufwand erstattet!
Für das Schmerzensgeld und die Erstattung des Attestes müßt ihr eine Zivilklage anstreben und wenn der Sachverhalt wirklich so eindeutig ist bekommt ihr auch das Geld.
Ihr solltet aber ds Strafverfahren abwarten, denn da wird die Schuldfrage ja bereits geklärt, wobei allerdings ein ziviles Gericht auch „entgegen“ dem Strafgericht urteilen kann!
Gruß
Bernd
Hi
Zum Strafverfahren nur so viel:
§ 223 Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit FS bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
§ 223 a Gefährliche KV
(1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbes. eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, oder … so ist die Strafe FS von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Noch ein Hinweis:
Die normale KV ist ein Anzeigedelikt, d.h. der Geschädigte zeigt an, die Staatsanwaltschaft übernimmt.
Bei einer gef. KV muß die Sta. in jedem Fall ermitteln.
Hier scheint eine Anzeige wg. gef. KV vorzuliegen. Kann teuer werden.
Dirk
Danke Leute
Wir melden uns wieder, wenn der Termin stattgefunden hat…