Verhandlung wg. Körperverletzung
Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Feb 2000
Der Fall: Mann schlägt Nachbarin mit Harkenstiel aufs Gesäß (Folge: sehr großes Hämatom, attestiert), andere Nachbarin sieht das. Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Strafrichter liegt der Geschädigten vor, sie soll als Zeugin aussagen. Die andere Nachbarin auch.
Weiss jemand, was bei so einer Verhandlung rauskommt, wenn die Schuld erwiesen ist (ich nehme an Geldstrafe?) und ob die Geschädigte z. B. Schmerzensgeld und wieviel etwa geltend machen kann? Und was ist mit den Kosten des Attestes von immerhin fast 80 Mark? (Es handelt sich nicht um eine Verhandlung aufgrund einer Privatklage)
Wer hat Erfahrungen, hat selbst schon mal Anzeige erstattet oder wurde angezeigt und verurteilt in einem ähnlichen Fall? Danke schon mal für Eure Hinweise.
