Hallo!
Es ist zwar eine für mich peinliche Angelegenheit, aber ich bitte trotzdem um Rat.
Ich habe letztes Jahr eine größere „Schuldeneintreibungsaktion“ gestartet und diverse Mahnverfahren zur Beitreibung von Außenständen angestrengt.
Nun habe ich bei den Schuldnern, die immer noch nicht gezahlt haben den Gerichtsvollzieher über die Gerichtsvolzieherverteilerstelle des zust. AGs mit der Vollstreckung aus den entsprechenden Vollstreckungsbescheiden beauftragt.
Dabei ist mir ein Fehler derart unterlaufen, dass ich eine Vollstreckung bei einem Schuldner beantragt habe, der bereits vor gut zwei Monaten gezahlt hat. Auf die nachträgliche Beantragung des VBs hatte sich der Schuldner schon nicht mehr gerührt. Der Gerichtsvollzieher konnte wegen Abwesenheit des Schuldners nicht vollstrecken und hat nur eine Nachricht hinterlassen, woraufhin der Schuldner sich nun bei mir gemeldet hat.
Natürlich habe ich mich für das Versehen entschuldigt, aber ich würde jetzt gerne wissen, wie ich auf dem korrekten Weg den Gerichtsvollzieher abbestelle. Die Kosten gehen auf meine Kappe, ist klar, aber handelt es sich nun um eine erfolglose oder erfolgreiche Pfändung? Gibt mir der Gerichtsvollzieher den Titel zurück, oder wird er vernichtet? Ich habe übrigens lediglich die Telefonnummer des Gerichtsvollziehers.
Danke für Eure Antworten im Voraus!
Anja