Re: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, Und
Hallo Robert,
ich habe eine Lieferung per NN erhalten die ich definitiv
nicht bestellt habe.
hast Du bei der Firma schon angerufen? War vielleicht eine Verwechslung? Dann sollte sich das leicht aus der Welt schaffen lassen.
Falls es kein Versehen war, besteht eigentlich wenig Aussicht, das Geld zurück zu bekommen. Es gibt diverse Firmen, die irgendwelchen Schrott an beliebige Adressen per NN schicken, in der Hoffnung es ist jemand dumm genug, das Päckchen zu bezahlen. Die haben dann schon gegen Rückforderungen vorgesorgt. Meist ist dort auch per Gericht kein Geld mehr zu holen.
Leider war ich bei Lieferung nicht anwesend sonst hätte ich
die Annahme verweigert.
Da könnte man die unfeine erzieherische Maßnahme anwenden: Lass den netten Nachbarn auf den Kosten sitzen. Der grüßt dann zwar nie wieder, hat aber gelernt, dass man nicht ungefragt fremde Nachnahmepäckchen annimmt (ist natürlich ein Scherz).
Aber im Ernst: Du solltest den Nachbarn prinzipiell klar machen, dass sie solche Sachen nicht annehmen sollen. Dann musst Du halt mal selbst auf die Post laufen, ist aber immer noch billiger als sowas.
So habe ich jetzt den Mist am Hacken.
Wie geht man in einem solchen Falle richtig vor?
Ich würde das abhängig vom Betrag machen. Bei Kleinbeträgen unter 30 Euro würde ich das als ärgerliche Erfahrung verbuchen und mal mit den Nachbarn ein ernstes Wort reden. Wenn es mehr ist, solltest Du die unbestellte Ware zurücksenden (unter Zeugen verpacken und zur Post bringen) und die Erstattung aller Kosten (inklusve Rückporto) verlangen. Gegebenenfalls musst du später einen Anwalt einschalten.
Gruß
Marian
P.S. Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt.