Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, Und jet

Von: , Frage gestellt am Do, 3. Apr 2003

Hallo,

ich habe eine Lieferung per NN erhalten die ich definitiv nicht bestellt habe.
Leider war ich bei Lieferung nicht anwesend sonst hätte ich die Annahme verweigert.

So habe ich jetzt den Mist am Hacken.
Wie geht man in einem solchen Falle richtig vor?

Was ich schonmal getan habe ist den Lieferant über diesen Vorgang informiert.

Gruß
Robert

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, Und

    Du hast sie als Privatperson bekommen? Mach damit was du willst.. schmeiss sie weg wenn du lust hast.. kein Ding.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, U

      Hi,

      da er die Ware per Nachnahme bekam, kann er eh mit machen was er will... schließlich hat er sie dadurch ja bezahlt ;o). Es ging ihm daher wohl eher darum, wie er den Fehler, den der freundliche Nachbar durch die Annahme der Sendung gemacht hat, wieder rückgängig machen kann.

      Grüßle
      Frank K.

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, U

      Du hast sie als Privatperson bekommen? Mach damit was du
      willst.. schmeiss sie weg wenn du lust hast.. kein Ding.

      http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
      Hallo Matthias,
      toller Tipp, die Ware ist bezahlt falls Du das übersehen hast, nur als kleine Anmerkung. Ich denke es geht Robert mehr darum wie er wieder an sein Geld kommt.

      @Robert:
      Dir kann ich leider nicht helfen weil ich nicht weiß wie man dann vorgeht.

      Viele Grüße
      Hase

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, U

      Hi Matthias, Du hast sie als Privatperson bekommen? Mach damit was du
      willst.. schmeiss sie weg wenn du lust hast.. kein Ding.
      da ich einen kleinen Geldkacker im Keller habe werde ich deinen
      Rat beherzigen und die per NN schon bezahlte Ware wegwerfen. -))
      Tschau
      Robert

      PS:
      Konnt ich mir nit verkneifen.

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, Und

    Hi,

    vielleicht nicht die juristisch perfekte, aber doch letztlich zum Ziel führende Methode: mache vom 14tägigen Umtauschrecht Gebraucht. Du sendest die Ware zurück und läßt Dir die "Kaufsumme" gutschreiben. Kleines Problem am Rande allerdings: wer trägt die Portokosten...?

    MecFleih

  3. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nichts bestellt-Lieferung per NN erhalten, Und

    Hallo Robert, ich habe eine Lieferung per NN erhalten die ich definitiv
    nicht bestellt habe.
    hast Du bei der Firma schon angerufen? War vielleicht eine Verwechslung? Dann sollte sich das leicht aus der Welt schaffen lassen.

    Falls es kein Versehen war, besteht eigentlich wenig Aussicht, das Geld zurück zu bekommen. Es gibt diverse Firmen, die irgendwelchen Schrott an beliebige Adressen per NN schicken, in der Hoffnung es ist jemand dumm genug, das Päckchen zu bezahlen. Die haben dann schon gegen Rückforderungen vorgesorgt. Meist ist dort auch per Gericht kein Geld mehr zu holen. Leider war ich bei Lieferung nicht anwesend sonst hätte ich
    die Annahme verweigert.
    Da könnte man die unfeine erzieherische Maßnahme anwenden: Lass den netten Nachbarn auf den Kosten sitzen. Der grüßt dann zwar nie wieder, hat aber gelernt, dass man nicht ungefragt fremde Nachnahmepäckchen annimmt (ist natürlich ein Scherz).

    Aber im Ernst: Du solltest den Nachbarn prinzipiell klar machen, dass sie solche Sachen nicht annehmen sollen. Dann musst Du halt mal selbst auf die Post laufen, ist aber immer noch billiger als sowas. So habe ich jetzt den Mist am Hacken.
    Wie geht man in einem solchen Falle richtig vor?
    Ich würde das abhängig vom Betrag machen. Bei Kleinbeträgen unter 30 Euro würde ich das als ärgerliche Erfahrung verbuchen und mal mit den Nachbarn ein ernstes Wort reden. Wenn es mehr ist, solltest Du die unbestellte Ware zurücksenden (unter Zeugen verpacken und zur Post bringen) und die Erstattung aller Kosten (inklusve Rückporto) verlangen. Gegebenenfalls musst du später einen Anwalt einschalten.

    Gruß
    Marian

    P.S. Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt.

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