Makler = Hausverwalter ? Wie rausfinden?!?!

Hi zusammen!

Eine ganz kurze Frage: Gibt es eine Möglichkeit, herauszufinden ob der Makler, der uns seinerzeit die Wohnung, in der wir leben, vermittelt hat, gleichzeitig der Hausverwalter war? Und das OHNE den Makler selbst oder unseren Vermieter zu fragen (denn ich schätze mal, beide haben ein Interesse, uns da gegebenenfalls die Unwahrheit zu sagen… Auf die Frage gebracht hat mich die aktuelle Ausgabe der Mieterzeitung, in der steht, daß eventuelle Ansprüche auf die Rückzahlung der Courtage erst nach vier Jahren verjähren - wir wohnen aber erst drei hier…
Zur Info: Wirklich als Hausverwalter auftreten tut der Makler hier nicht, aber irgendwie braucht man das in einem Haus mit drei Parteien auch selten. Neulich war er aber zum Beispiel hier um mich zu fragen, ob ich den Kellerschlüssel habe, damit am folgenden Montag die Wasseruhr getauscht werden konnte. Selbige befand sich aber nicht in unserem Keller, worauf ich ihm die Installationsfirma nannte, die den entsprechenden Kellerschlüssel hatte (das wußte er also nicht, und Haustürschlüssel hatte er wohl auch keinen. Letzteres spräche dann wieder dagegen, daß er den Hausverwalter macht, oder?).
Wahrscheinlich haben wir schlechte Karten, oder? Wenn es keine Möglichkeit gibt, den Sachverhalt ohne Makler und Vermieter zu klären, fällt Euch ein Grund/ Vorwand ein, unter dem ich meinen Vermieter danach fragen könnte?!?!

Vielen Dank schonmal vorab!
Kari

Hallo Kari,

mich ärgert immer wieder, dass in diversen Fachschriften einfach Urteile und Hinweise abgedruckt sind, die so einfach sich nicht darstellen lassen.

Eine ganz kurze Frage: Gibt es eine Möglichkeit,
herauszufinden ob der Makler, der uns seinerzeit die Wohnung,
in der wir leben, vermittelt hat, gleichzeitig der
Hausverwalter war?

Wenn Dein Vermieter Dir eine Abrechnung der Nebenkosten vorlegt und Du verlangst die Originalabrechnung dann steht der Name des Hausverwalters drauf. Oftmals sind im Treppenhaus die Gedanken des Hausverwalters am Schwarzen Brett ausgehängt.

Und das OHNE den Makler selbst oder unseren

Vermieter zu fragen (denn ich schätze mal, beide haben ein
Interesse, uns da gegebenenfalls die Unwahrheit zu sagen…
Auf die Frage gebracht hat mich die aktuelle Ausgabe der
Mieterzeitung, in der steht, daß eventuelle Ansprüche auf die
Rückzahlung der Courtage erst nach vier Jahren verjähren - wir
wohnen aber erst drei hier…

Zuerst eine Frage klären. Überprüfen beim zuständigen Landratsamt oder bei einer Großen Kreisstadt ob dort der Makler überhaupt eine Zulassung erhalten hat. Wenn keine Zulassung vorliegt, Makler zur Rückzahlung auffordern. Sind die Maklerkosten ohne Rechnung gezahlt und bar von diesem entgegen genommen wordne, dann Mitteilung an das Finanzamt.

Zur Info: Wirklich als Hausverwalter auftreten tut der Makler
hier nicht, aber irgendwie braucht man das in einem Haus mit
drei Parteien auch selten. Neulich war er aber zum Beispiel
hier um mich zu fragen, ob ich den Kellerschlüssel habe, damit
am folgenden Montag die Wasseruhr getauscht werden konnte.
Selbige befand sich aber nicht in unserem Keller, worauf ich
ihm die Installationsfirma nannte, die den entsprechenden
Kellerschlüssel hatte (das wußte er also nicht, und
Haustürschlüssel hatte er wohl auch keinen. Letzteres spräche
dann wieder dagegen, daß er den Hausverwalter macht, oder?).
Wahrscheinlich haben wir schlechte Karten, oder? Wenn es keine
Möglichkeit gibt, den Sachverhalt ohne Makler und Vermieter zu
klären, fällt Euch ein Grund/ Vorwand ein, unter dem ich
meinen Vermieter danach fragen könnte?!?!

Für ein Drei-Familienhaus benötigt man keinen Hausverwalter. In dieser Frage ist natürlich auch zu klären, ob der „Makler“ nicht nach aussen als Makler auftritt und sich zwei Deine Provision teilen. Daher musst Du zuerst einmal klären, ob es sich hier tatsächlich um einen Makler handelt.

Gruss Günter

Hallo Günter!

mich ärgert immer wieder, dass in diversen Fachschriften
einfach Urteile und Hinweise abgedruckt sind, die so einfach
sich nicht darstellen lassen.

Ich wollte das Urteil jetzt auch nicht so pauschal für mich requirieren, aber es hat mich mal wieder an was erinnert, das ich schon lange für mich/ uns klären wollte, aber irgendwie immer wieder aufgeschoben habe…

Wenn Dein Vermieter Dir eine Abrechnung der Nebenkosten
vorlegt und Du verlangst die Originalabrechnung dann steht der
Name des Hausverwalters drauf. Oftmals sind im Treppenhaus die
Gedanken des Hausverwalters am Schwarzen Brett ausgehängt.

Gedanken am „schwarzen Brett“, sprich der Kellertür sind die des Vermieters. Ausführliche Nebenkostenabrechnung mit Originalbelegen haben wir noch nie bekommen (und aufgrund der Höhe der Kosten, die uns vernünftig erschienen, dann auch nie verlangt, um den Streßpegel mit dem Vermieter auf einem erträglichen Maß zu halten… - ich weiß, selber schuld - ich denke mal, die Abrechnung von 2000 könnten wir jetzt auch schlecht noch in Belegen nachfordern, und um das Jahr ginge es ja, wenn denn überhaupt.).

Zuerst eine Frage klären. Überprüfen beim zuständigen
Landratsamt oder bei einer Großen Kreisstadt ob dort der
Makler überhaupt eine Zulassung erhalten hat. Wenn keine
Zulassung vorliegt, Makler zur Rückzahlung auffordern. Sind
die Maklerkosten ohne Rechnung gezahlt und bar von diesem
entgegen genommen wordne, dann Mitteilung an das Finanzamt.

Kriegt man das einfach so durch Anrufen raus - sprich geben die einem da Auskunft? Maklerkosten sind jedenfalls per Quittung/ Rechnung gelaufen und der gute Mann hat zumindest offiziell ein Büro, das sich „Immobilien & Hausverwaltung“ (oder so ähnlich, auf jeden Fall aber mit Hausverwaltung) nennt.

Für ein Drei-Familienhaus benötigt man keinen Hausverwalter.
In dieser Frage ist natürlich auch zu klären, ob der „Makler“
nicht nach aussen als Makler auftritt und sich zwei Deine
Provision teilen. Daher musst Du zuerst einmal klären, ob es
sich hier tatsächlich um einen Makler handelt.

Ich weiß also, was ich morgen oder am Montag mal tun werde…
Meine Frage zielte eben in erster Linie darauf ab, ob ich selbst schonmal was rausfinden kann, bevor ich mit meiner Frage mühevoll zum Mieterverein laufe, da jemandem die Zeit stehle und dann die nötigen Infos nicht vorliegen hab… Wenn’s Dir recht ist, würde ich mich im Zweifelsfalle einfach hier nochmal melden, wenn ich schlauer bin. Danke auf jeden Fall schonmal recht herzlich für Deine Hilfe - und mal ein dickes Kompliment,auch für Deine hilfreichen Antworten an andere, die mich schon manches Mal schlauer gemacht haben…

Grüße
Kari

Hallo Kari,

melde Dich, wenn erforderlich.

Gruss Günter

Hallo Kari,

rechtssicher wird die Sache erst, wenn der Makler auch einen Verwaltervertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Ansonsten sieht es mau aus, wenn keine offensichtliche Konkludenz vorliegt. Konkludenz würde in vorliegendem Falle heissen, dass der Makler ermächtigt ist, für den Vermieter Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen - also die Abrechnung erteilt, die Miete entgegen nimmt, Mahnungen schreibt usw. usw…

Verwaltung ist nicht gleich Verwaltung!!
Es könnte durchaus sein, dass das Haus, in dem Ihr wohnt, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist.

Dann rennt der Verwalter zwar auch im Haus rum (weil er „Herr“ des Gemeinschaftseigentums, also aller gemeinschaftlich zugänglich und nutzbaren Einrichtungen ist - Treppenhaus, Waschküche, Aussenanlagen…).

Er verwaltet aber damit nicht zwingendermaßen auch eure Wohnung - das aber ist der Sachverhalt, der dem beigezogenen Urteil gegenständlich ist:

Die Verquickung der Interessen von Makler und Verwalter in einer Hand

Also immer schön vorsichtig!!

Beste Grüße von einem geplagten Verwalter

Dirk

Hallo Dirk,

rechtssicher wird die Sache erst, wenn der Makler auch einen
Verwaltervertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat.
Ansonsten sieht es mau aus, wenn keine offensichtliche
Konkludenz vorliegt. Konkludenz würde in vorliegendem Falle
heissen, dass der Makler ermächtigt ist, für den Vermieter
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen - also die
Abrechnung erteilt, die Miete entgegen nimmt, Mahnungen
schreibt usw. usw…

Verwaltung ist nicht gleich Verwaltung!!
Es könnte durchaus sein, dass das Haus, in dem Ihr wohnt, eine
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist.

Dann rennt der Verwalter zwar auch im Haus rum (weil er „Herr“
des Gemeinschaftseigentums, also aller gemeinschaftlich
zugänglich und nutzbaren Einrichtungen ist - Treppenhaus,
Waschküche, Aussenanlagen…).

Er verwaltet aber damit nicht zwingendermaßen auch eure
Wohnung - das aber ist der Sachverhalt, der dem beigezogenen
Urteil gegenständlich ist:

Die Verquickung der Interessen von Makler und Verwalter in
einer Hand

Also immer schön vorsichtig!!

Beste Grüße von einem geplagten Verwalter

Ein Verquickung liegt auch dann vor, wenn der „Verwalter der WEG“
bei Mietverträgen hinzu gezogen wird. Er muss also nicht direkt nur mit der Gesamtverwaltung beauftragt sein. Ausserdem, ist der Makler über dieselbe Telefon-Nr. oder Fax-Nr. zu erreichen wie der Hausverwalter der WEG, ist er auch im Telefonbuch unter einer Nummer und unter derselben Anschrift zu finden, hat er keinen Anspruch auf Maklerprovision. Es reicht auch nicht aus, wenn in einem Raum das Fax des Maklers steht und im anderen Raum der Hausverwalter über das Telefon zu erreichen ist. Das von Dir angesprochene Urteil wird immer wieder bemüht. Hier lag doch ein ganz spezieller Fall vor. Um es kompliziert zu erklären. Jeder Fall muss getrennt von allen anderen geprüft werden.

Gruss Günter