Mietrecht - wer muß was zahlen?

Hallo

Aus aktuellem Anlass habe ich auch einmal eine Frage:

Wir mieten eine Wohnung und laut Mietvertrag müssen wir sie „besenrein“ verlassen, wenn wir ausziehen. Die üblichen Schönheitsreparaturen sind im Mietvertrag ebenfalls gefordert.

Nun haben wir seit einem Monat Feuchtigkeit in der Wand, wir vermuten eine undichte Dusche. Unser Vermieter hat auch schon eingewilligt, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen.

Das Problem ist nun, daß sich die Rauhfaser abgelöst hat, so daß neues Tapezieren angesagt ist, wenn der Schaden behoben ist. Wir planen nun in 5 Monaten auszuziehen.

Müssen wir das Tapezieren übernehmen oder kommen dafür, wegen „besenrein“, unsere Nachmieter auf?

Danke für Eure Tips
Thomas

Wenn sich die Tapete wegen eines Wasserschadens abgelöst hat, den ihr nicht verursacht habt, und der Vermieter auch die Kosten der Reparatur trägt, dann müsste er meines Wissens nach auch die Kosten der „Reparatur“ der Tapete tragen. An eurer Stelle würde ich ihn darauf mal ansprechen. Bei der Gelegenheit könnt ihr ihm ja sagen, dass ihr in 5 Monaten auszieht und darauf verzichten würdet, dass er das bezahlt, wenn er euch zusichert, dass ihr es dann bei Auszug nicht machen müsst. Schriftlich geben lassen!!!

Delia

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Genau (o.T.)
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