Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung

Hallo!

Ich wohne in einem Neubau, der noch nicht ganz fertiggestellt ist.

Habe des öfteren Baustellenlärm am Morgen (ab 7 Uhr) direkt vor meinem Schlafzimmerfenster.

Mein Keller ist erst 4 Wochen nach dem Einzug fertig gewesen, ferner waren einige Kleinigkeiten wie Duschschlauch an der Wanne, Toilettendeckel usw. ebenfalls erst ca. 4 Wochen später fertig. Mülltonnen gab es am Anfang auch noch nicht.

Das Treppenhaus wird jetzt gerade gestrichen (Einzug war am 27.11.99) und der Zugang zum Haus ist auch erst seit einigen Tagen gepflastert. Bis jetzt hat man zwangsläufig immer Sand mit den Schuhen in die Wohnung getragen.

Gibt es eine Auflistung im Internet, aus der ich entnehmen kann, was ich meinem Vermieter in Abzug bringen kann? Oder wer kann mir Tips geben?

Lieben Dank
Liane

Hallo,
ich denke, Du darfst die Miete garnicht kürzen. hast Du beim Einzug von den Mängeln gewusst, das dürfte bei einem Einzug in ein nichtfertiges haus der fall sein, darf die Miete nicht gekürzt werden. Vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden, das Du für die bauzeit etwas weniger Miete bezahlst. Ich denke, da musst Du jetzt durch. Falls Du es trotzdem machen willst, hier ist eine Liste von Mängeln und Minderung.
Gruß
Roland

link vergessen
http://www.recht-kriegen.de

Hi!

Das stimmt nicht so ganz… beim Unterschreiben des Mietvertrages dürfte nicht klar gewesen sein, wie hoch noch die Mängel sind und welche „Belästigung“ sie ausmachen. Naja…dsa keine Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum abzusehen ;o)))

Unabhängig davon kann man die Miete auch mindern, wenn der Vermieter nicht die Schuld trägt.

Trotzdem würde ich aber vorher veruschen mich mit dem Vermieter zu einigen…

Gruß

Bernd

Hi!

Das stimmt nicht so ganz… beim
Unterschreiben des Mietvertrages dürfte
nicht klar gewesen sein, wie hoch noch
die Mängel sind und welche „Belästigung“
sie ausmachen. Naja…dsa keine
Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum
abzusehen ;o)))

Es hieß, das Haus wäre spätestens im Januar kpl. fertig… :smile:

Unabhängig davon kann man die Miete auch
mindern, wenn der Vermieter nicht die
Schuld trägt.

Trotzdem würde ich aber vorher veruschen
mich mit dem Vermieter zu einigen…

Klar rede ich mit ihm. Ist auch ein ganz netter. Haben auch schon angeschnitten, daß was abgezogen wird, weil einiges nicht fertig ist/war. Wollte mich nur mal informieren was so üblich ist um dann vernünftig mit ihm reden zu können. Erwarte da keine Schwierigkeiten.

Gruß

Bernd

Lieben Dank für Deine Antwort und Gruß
Liane

Dankeschön für den Tip!

Gruß
Liane

Hi!

Das stimmt nicht so ganz… beim
Unterschreiben des Mietvertrages dürfte
nicht klar gewesen sein, wie hoch noch
die Mängel sind und welche „Belästigung“
sie ausmachen. Naja…dsa keine
Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum
abzusehen ;o)))

Es hieß, das Haus wäre spätestens im
Januar kpl. fertig… :smile:

Unabhängig davon kann man die Miete auch
mindern, wenn der Vermieter nicht die
Schuld trägt.

Trotzdem würde ich aber vorher veruschen
mich mit dem Vermieter zu einigen…

Klar rede ich mit ihm. Ist auch ein ganz
netter. Haben auch schon angeschnitten,
daß was abgezogen wird, weil einiges
nicht fertig ist/war. Wollte mich nur mal
informieren was so üblich ist um dann
vernünftig mit ihm reden zu können.
Erwarte da keine Schwierigkeiten.

Ich würde Dir noch empfehlen, nicht gleich sofort zu mindern. Vielmehr solltest Du Deinem Vermieter sachlich(!) -also ohne erhobenen Zeigefinger- mitteilen, daß Du bis zur Beseitigung/Beendigung des Mangels die Miete nur „unter Vorbehalt einer Minderung“ zahlst, ohne daß Du gleich Zahlen nennst. Ist abzusehen, daß das noch eine Weile dauern wird, oder daß der Vermieter nichts unternimmt, kannst Du dann die Miete rückwirkend mindern. Jedenfalls zeigst Du mit Deinem Vorbehalt dem Vermieter, daß Du zwar ein rechtliches Druckmittel hast, davon aber nicht gleich schamlos Gebrauch machst. Bei mir hat das geholfen. Vier Tage nach meinen Schreiben bekam ich den Anruf der Handwerker… :wink: