Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung...

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000

Hallo!

Ich wohne in einem Neubau, der noch nicht ganz fertiggestellt ist.

Habe des öfteren Baustellenlärm am Morgen (ab 7 Uhr) direkt vor meinem Schlafzimmerfenster.

Mein Keller ist erst 4 Wochen nach dem Einzug fertig gewesen, ferner waren einige Kleinigkeiten wie Duschschlauch an der Wanne, Toilettendeckel usw. ebenfalls erst ca. 4 Wochen später fertig. Mülltonnen gab es am Anfang auch noch nicht.

Das Treppenhaus wird jetzt gerade gestrichen (Einzug war am 27.11.99) und der Zugang zum Haus ist auch erst seit einigen Tagen gepflastert. Bis jetzt hat man zwangsläufig immer Sand mit den Schuhen in die Wohnung getragen.

Gibt es eine Auflistung im Internet, aus der ich entnehmen kann, was ich meinem Vermieter in Abzug bringen kann? Oder wer kann mir Tips geben?

Lieben Dank
Liane

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung...

    Hallo,
    ich denke, Du darfst die Miete garnicht kürzen. hast Du beim Einzug von den Mängeln gewusst, das dürfte bei einem Einzug in ein nichtfertiges haus der fall sein, darf die Miete nicht gekürzt werden. Vielleicht lässt der Vermieter mit sich reden, das Du für die bauzeit etwas weniger Miete bezahlst. Ich denke, da musst Du jetzt durch. Falls Du es trotzdem machen willst, hier ist eine Liste von Mängeln und Minderung.
    Gruß
    Roland

      • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
        Re: link vergessen

        Dankeschön für den Tip!

        Gruß
        Liane

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung.

      Hi!

      Das stimmt nicht so ganz.... beim Unterschreiben des Mietvertrages dürfte nicht klar gewesen sein, wie hoch noch die Mängel sind und welche "Belästigung" sie ausmachen. Naja...dsa keine Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum abzusehen ;o)))

      Unabhängig davon kann man die Miete auch mindern, wenn der Vermieter nicht die Schuld trägt.

      Trotzdem würde ich aber vorher veruschen mich mit dem Vermieter zu einigen...

      Gruß

      Bernd

      • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
        Re^3: Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung.

        Hi!

        Das stimmt nicht so ganz.... beim
        Unterschreiben des Mietvertrages dürfte
        nicht klar gewesen sein, wie hoch noch
        die Mängel sind und welche "Belästigung"
        sie ausmachen. Naja...dsa keine
        Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum
        abzusehen ;o)))
        Es hieß, das Haus wäre spätestens im Januar kpl. fertig... :-)
        Unabhängig davon kann man die Miete auch
        mindern, wenn der Vermieter nicht die
        Schuld trägt.

        Trotzdem würde ich aber vorher veruschen
        mich mit dem Vermieter zu einigen...
        Klar rede ich mit ihm. Ist auch ein ganz netter. Haben auch schon angeschnitten, daß was abgezogen wird, weil einiges nicht fertig ist/war. Wollte mich nur mal informieren was so üblich ist um dann vernünftig mit ihm reden zu können. Erwarte da keine Schwierigkeiten. Gruß

        Bernd
        Lieben Dank für Deine Antwort und Gruß
        Liane

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Mietminderung: Wo finde ich eine Auflistung.

          Hi!

          Das stimmt nicht so ganz.... beim
          Unterschreiben des Mietvertrages dürfte
          nicht klar gewesen sein, wie hoch noch
          die Mängel sind und welche "Belästigung"
          sie ausmachen. Naja...dsa keine
          Mülltonnen vorhanden waren, war wohl kaum
          abzusehen ;o)))
          Es hieß, das Haus wäre spätestens im
          Januar kpl. fertig... :-)
          Unabhängig davon kann man die Miete auch
          mindern, wenn der Vermieter nicht die
          Schuld trägt.

          Trotzdem würde ich aber vorher veruschen
          mich mit dem Vermieter zu einigen...
          Klar rede ich mit ihm. Ist auch ein ganz
          netter. Haben auch schon angeschnitten,
          daß was abgezogen wird, weil einiges
          nicht fertig ist/war. Wollte mich nur mal
          informieren was so üblich ist um dann
          vernünftig mit ihm reden zu können.
          Erwarte da keine Schwierigkeiten.
          Ich würde Dir noch empfehlen, nicht gleich sofort zu mindern. Vielmehr solltest Du Deinem Vermieter sachlich(!) -also ohne erhobenen Zeigefinger- mitteilen, daß Du bis zur Beseitigung/Beendigung des Mangels die Miete nur "unter Vorbehalt einer Minderung" zahlst, ohne daß Du gleich Zahlen nennst. Ist abzusehen, daß das noch eine Weile dauern wird, oder daß der Vermieter nichts unternimmt, kannst Du dann die Miete rückwirkend mindern. Jedenfalls zeigst Du mit Deinem Vorbehalt dem Vermieter, daß Du zwar ein rechtliches Druckmittel hast, davon aber nicht gleich schamlos Gebrauch machst. Bei mir hat das geholfen. Vier Tage nach meinen Schreiben bekam ich den Anruf der Handwerker... ;-)

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