Urheberrecht als Angestellter

Von: , Frage gestellt am Do, 10. Apr 2003

Hallo,

wie sieht das eigentlich bei einem Logo/Firmenemblem aus, das ein Mitarbeiter für seine Firma erstellt hat?! Hat der Mitarbeiter auch nach ausscheiden aus dem Unternehmen irgendwelche Ansprüche oder Rechte an dem Logo? Das Urheberrecht liegt ja bei dem Mitarbeiter, aber das Verwendungsrecht beim Unternehmen, oder ?! Bitte um Aufklärung ;-))


Gruß
h.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 2 hilfreich
    Re: Urheberrecht als Angestellter

    Hallo, wie sieht das eigentlich bei einem Logo/Firmenemblem aus, das
    ein Mitarbeiter für seine Firma erstellt hat?! Hat der
    Mitarbeiter auch nach ausscheiden aus dem Unternehmen
    irgendwelche Ansprüche oder Rechte an dem Logo? Das
    Urheberrecht liegt ja bei dem Mitarbeiter, aber das
    Verwendungsrecht beim Unternehmen, oder ?! Bitte um Aufklärung
    ;-))
    steht dazu nicht etwas in Deinem Arbeitsvertrag? Bei mir steht dick drin, daß der Arbeitgeber ein Nutzungsrecht an allem hat, was ich während und im Rahmen meiner Tätigkeit erstelle (Text, Programme etc.).

    Selbst wenn dazu nichts in Deinem Vertrag steht, ist das eigentlich nur logisch. Warum sollte Dich Dein Arbeitgeber anstellen, wenn Du anschließend die Rechte an allem reklamierst, was Du während Deiner Arbeitszeit erzeugt hast? Man denke nur an Journalisten oder Setzer. Das wäre ja ein heilloses Chaos...

    Nach der langen, unwissenschaftlichen Vorrede, hier eine Ausarbeitung zu dem Thema (Abschnitt 4):
    http://www.sakowski.de/skripte/urheber2.html

    Das Urheberrechtsgesetz direkt zum nachlesen:
    http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/


    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 30 Minuten 1 hilfreich
      Re^2: Urheberrecht als Angestellter

      Hallo, wie sieht das eigentlich bei einem Logo/Firmenemblem aus, das
      ein Mitarbeiter für seine Firma erstellt hat?! Hat der
      Mitarbeiter auch nach ausscheiden aus dem Unternehmen
      irgendwelche Ansprüche oder Rechte an dem Logo? Das
      Urheberrecht liegt ja bei dem Mitarbeiter, aber das
      Verwendungsrecht beim Unternehmen, oder ?! Bitte um Aufklärung
      ;-))
      steht dazu nicht etwas in Deinem Arbeitsvertrag? Bei mir steht
      dick drin, daß der Arbeitgeber ein Nutzungsrecht an allem hat,
      was ich während und im Rahmen meiner Tätigkeit erstelle (Text,
      Programme etc.).
      Also drin stehen tut da nix. Aber darum gehts mir ja: Das der das Nutzungsrecht hat ist klar. Aber das Urheberrecht behalte ja nach wie vor ich (ist ja unveräusserlich...?!).
      Wie ist das wenn dann Unfug mit dem geistigen Eigentum (?!) getrieben wird bzw. sich dies dann natürlich negativ auf den Ersteller des Logos auswirken k a n n ?


      Gruß
      h.

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrecht als Angestellter

        Hallo h, Also drin stehen tut da nix. Aber darum gehts mir ja: Das der
        das Nutzungsrecht hat ist klar. Aber das Urheberrecht
        behalte ja nach wie vor ich (ist ja unveräusserlich...?!).
        Wie ist das wenn dann Unfug mit dem geistigen Eigentum (?!)
        getrieben wird bzw. sich dies dann natürlich negativ auf den
        Ersteller des Logos auswirken k a n n ?
        Im Zweifelsfall ist das bei einer echten Schädigung ein Fall für den Rechtsanwalt, den können wir hier nicht ersetzen.

        In Deutschland ist das Urheberpersönlichkeitsrecht tatsächlich unveräusserlich. Das heißt auch, dass das Werk nicht ohne Zustimmung verändert werden darf. Bearbeitungen und andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden.

        Aber:"(insbesondere ist das sog. - in Deutschland existierende - Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, Arbeitnehmer werden anders beurteilt ua.)."

        aus:
        http://www.iprecht.de/Home/Gebiete/Patent/Urheber/ur...

        genaueres habe ich jetzt auch nicht gefunden, aber da hast du denke ich wenig Chancen, im Zweifelsfall zum Anwalt.

        grüße,

        barbara

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht als Angestellter

    Hallo,

    wie sieht das eigentlich bei einem Logo/Firmenemblem aus, das
    ein Mitarbeiter für seine Firma erstellt hat?! Hat der
    Mitarbeiter auch nach ausscheiden aus dem Unternehmen
    irgendwelche Ansprüche oder Rechte an dem Logo? Das
    Urheberrecht liegt ja bei dem Mitarbeiter, aber das
    Verwendungsrecht beim Unternehmen, oder ?! Bitte um Aufklärung
    ;-))
    Genau so. Die vollumfänglichen Nutzungsrechte stehen dem Arbeitgeber zu, dafür zahlt er Gehalt. Das Urheberrecht ist zwar unveräußerlich, aber ohne Nutzungsrecht praktisch ohne Wert. Prominentes Beispiel: Janosch. Der hat irgendwann alle Nutzungsrechte an seinen Tigerenten verloren, da er sie auf eine Firma übertragen hatte. Er ist und bleibt Erfinder und Namensgeber - doch bringen tut dies dem verarmten Manne nix.

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