Hallo zusammen
Ein Bekannter von mir bezahlt für seinen 7jährigen Sohn jeden Monat 230 Euro Unterhalt.Ich selber bekomme für meine 10jährige Tochter "nur"150 Euro.Das kam mir schon ziemlich merkwürdig vor, da beide Väter unter 1300 Euro netto verdienen.Darum habe ich mal in der Düsseldorfer Tabelle nachgeschaut.Laut Tabelle beträgt der Unterhalt bei weniger als 1300 Euro Einkommen 228 Euro.
Aber da muß doch noch die Hälfte des Kindergfeldes abgezogen werden, oder??
Und wenn mein Bekannter schon so lange zuviel Unterhalt zahlt: hat seine EX dann ein ein „Gewohnheitsrecht“ auf 230 Euro?Oder kann er jetzt einfach ab dem nächsten Monat nur 150 bezahlen?Schließlich steht in der Tabelle auch, dass die Zahlen nur Richtlinien sind und keine Gesetzeskraft haben.
Die 80 Euro, die er meiner Meinung nach, bisher zuviel gezahlt hat, möchte er weiterhin zahlen.Allerdings auf ein Sparbuch für seinen Sohn und nicht als Unterhalt an seine Ex.
mfg
Michaela
Hallo,
was ich an der Frage nicht verstehe ist, dass es ja eigentlich eine offizielle Urkunde über die Höhe des Unterhaltes geben muss? Die müssten die Väter ja auch unterschrieben haben, damit ist die Höhe eigentlich „besiegelt“: d.h. der Unterhalt darf nicht eigenmächtig gekürzt werden, ohne dass es eine neue Urkunde gibt.
Ansonsten kann ich dir leider nur in den untenstehenden Punkten weiterhelfen (oder es zumindest versuchen). Man kann sich aber beim Jugendamt ganz genau die Rechnung aufzeigen lassen, nach der der Unterhalt berechnet wurde. Ich selbst habe 2 uneheliche Kinder und kenne die „Unterhalts-Hinterher-Rennerei“, deshalb würde ich mir das einfach mal zeigen lassen.
Hallo zusammen
Ein Bekannter von mir bezahlt für seinen 7jährigen Sohn jeden
Monat 230 Euro Unterhalt.Ich selber bekomme für meine
10jährige Tochter "nur"150 Euro.Das kam mir schon ziemlich
merkwürdig vor, da beide Väter unter 1300 Euro netto
verdienen.
Das Alter der Kinder spielt auch eine Rolle, ab bestimmten Altersstufen erhöht sich der Unterhalt (leider kenne ich die nicht auswendig)
Darum habe ich mal in der Düsseldorfer Tabelle
nachgeschaut.Laut Tabelle beträgt der Unterhalt bei weniger
als 1300 Euro Einkommen 228 Euro.
Aber da muß doch noch die Hälfte des Kindergfeldes abgezogen
werden, oder?? - Ja
Und wenn mein Bekannter schon so lange zuviel Unterhalt zahlt:
hat seine EX dann ein ein „Gewohnheitsrecht“ auf 230 Euro?Oder
kann er jetzt einfach ab dem nächsten Monat nur 150
bezahlen?Schließlich steht in der Tabelle auch, dass die
Zahlen nur Richtlinien sind und keine Gesetzeskraft haben.
Die 80 Euro, die er meiner Meinung nach, bisher zuviel gezahlt
hat, möchte er weiterhin zahlen.Allerdings auf ein Sparbuch
für seinen Sohn und nicht als Unterhalt an seine Ex.
mfg
Michaela
Viel Glück und ich hoffe, ich konnte Euch zumindest ein wenig weiterhelfen,
Gruß,
Gaby
Hi
der unterhalt wird vom Jugendamt anhand der Einkommensbescheinigung festgelegt. Damit steht eigentlich eine Summe Fest. Das JuA mischt sich allerdings meist nicht in eigene Absprachen ein.
Allerdings, wenn dein Bekannter mehr zahlt als er soll, Freiwillige Zuwendungen werden weder angerechnet noch zurückgezahlt. !x im Jahr oder bei Änderung des Einkommens belegt man das Einkommen und kann beu berechnet werden.
Ich sollte bei etwa 1300 EU EK netto 570 EU UH für 2K zahlen.
zZ Arbeitslos und unter 800 EU ist JuA nicht von dieser Forderung abgewichen. ich versuche 256 mtl zu zahlen, was ich leider letztes Jahr nicht ganz durchgehalten hab. Das ist aber ne Absprache mit der Kindsmutter, die das JuA toleriert.
HH
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Hallo Michaela
Einer macht es falsch, und zwar derjenige, der weniger bezahlt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Anmerkung 10 der Düseeldorfer Tabelle http://www.famrz.de/g02eu.htm , die den Abzug des anteiligen Kindergeldes regelt. Daraus lässt sich ablesen, dass nur die besser verdienenden Unterhaltspflichtigen noch Kindergeld anziehen dürfen. Dass eventuell eine Steuerrückerstattung zumTragen käme, ist bei den zur Debatte stehenden Einkommenkein wirklicher Trost.
Gruss Micha
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Ist wohl wirklich so, dass mein Ex zu wenig zahlt.Mir graut schon davor, ihm das sagen zu müssen/wollen
Michaela 