Mit welchem Recht bin ich Deutsche?

Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Brett bin, aber ich versuch’s einfach mal. Seit dem ersten Maerz bin ich also in Gross-Britannien angestellt. Jetzt habe ich vom Finanzamt (Inland Revenue) ein Formular zugeschickt bekommen, aufgrund dessen sie meine Besteuerung festlegen wollen. In diesem Formular gibt es die Frage, welcher Nationalitaet ich angehoere (deutsch), und dann: On what grounds do you claim this nationality?
Hm. Keine Ahnung - warum bin ich Deutsche? Weil meine Eltern Deutsche sind? Ist das der Grund? Der Geburtsort kann’s ja nicht sein, sonst haette es die Diskussion um die doppelte Staatsbuergerschaft der Auslaender nicht gegeben. Ist die Nationalitaet denn ueberhaupt dasselbe wie die Staatsbuergerschaft? Soll ich sagen, weil ich einen deutschen Pass habe?

Danke schonmal, beste Gruesse, Steffi

Hallo,

du gibst dir die Antwort doch scho nselbst:

Durch „deutsches Blut“ bei Geburt (schreckliches Wort, mir fiel nur nix besseres ein) oder durch Einbürgerung.

Gruß Ivo

Dumme Frage,…
…die die Inselaffen Dir da stellen.

Saletti Steffi

Da kann man Dir nur raten: Mach Sie fertig, und frag Sie selber, mal sehen, ob sie ins Stottern geraten.

Tschau
PG

??? (o.w.t.)
.

Hallo.

angehoere (deutsch), und dann: On what grounds do you claim
this nationality?

In Deinem Pass steht „Der Inhaber dieses Passes ist Deutsche®“. Du könntest Dich also bei Deiner Antwort schlicht auf Deine Papiere berufen. Das beeindruckt Bürokraten auf der ganzen Welt …

Gruß kw

eine normale Frage
Hallo Steffi,

you are German ‚by birth‘,
the alternative would be ‚by naturalisation‘.
Die wollen damit keine tief-philosophische oder politische Frage stellen, sondern wissen, ob du frueher schon mal eine andere Nationalitaet hattest (also eingebuergert wurdest).

Tschuess + Gruesse
Elke

Nationalität ist nicht gleich Nationalität. Bei Deutschen gibt es ja neuerdings die Version der doppelten Staatsbürgerschaft auf Zeit für einen Teil der hier geborenen Ausländer.

In anderen Ländern kommt es mW auf den Geburtsort an (Staatsbürgerschaft schon durch Geburt in dem Land).

In manchen „Kolonien“ hat man zwar die Staatsbürgerschaft des Landes, aber es gibt Zwei-Klassen-Recht für die Arbeitsgenehmigung (die Bewohner von Französisch-Polynesien sind meines Wissens Franzosen ohne EU-Freizügigkeit in der Arbeitswelt) etc.