Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich hier im richtigen Brett bin, aber ich versuch’s einfach mal. Seit dem ersten Maerz bin ich also in Gross-Britannien angestellt. Jetzt habe ich vom Finanzamt (Inland Revenue) ein Formular zugeschickt bekommen, aufgrund dessen sie meine Besteuerung festlegen wollen. In diesem Formular gibt es die Frage, welcher Nationalitaet ich angehoere (deutsch), und dann: On what grounds do you claim this nationality?
Hm. Keine Ahnung - warum bin ich Deutsche? Weil meine Eltern Deutsche sind? Ist das der Grund? Der Geburtsort kann’s ja nicht sein, sonst haette es die Diskussion um die doppelte Staatsbuergerschaft der Auslaender nicht gegeben. Ist die Nationalitaet denn ueberhaupt dasselbe wie die Staatsbuergerschaft? Soll ich sagen, weil ich einen deutschen Pass habe?
angehoere (deutsch), und dann: On what grounds do you claim
this nationality?
In Deinem Pass steht „Der Inhaber dieses Passes ist Deutsche®“. Du könntest Dich also bei Deiner Antwort schlicht auf Deine Papiere berufen. Das beeindruckt Bürokraten auf der ganzen Welt …
you are German ‚by birth‘,
the alternative would be ‚by naturalisation‘.
Die wollen damit keine tief-philosophische oder politische Frage stellen, sondern wissen, ob du frueher schon mal eine andere Nationalitaet hattest (also eingebuergert wurdest).
Nationalität ist nicht gleich Nationalität. Bei Deutschen gibt es ja neuerdings die Version der doppelten Staatsbürgerschaft auf Zeit für einen Teil der hier geborenen Ausländer.
In anderen Ländern kommt es mW auf den Geburtsort an (Staatsbürgerschaft schon durch Geburt in dem Land).
In manchen „Kolonien“ hat man zwar die Staatsbürgerschaft des Landes, aber es gibt Zwei-Klassen-Recht für die Arbeitsgenehmigung (die Bewohner von Französisch-Polynesien sind meines Wissens Franzosen ohne EU-Freizügigkeit in der Arbeitswelt) etc.