Online-Versteigerung

Hallo,

ich habe bei Ebay meinen alten Wohnwaen verkauft (250 €). Nun meldet derjenige, der ihn ersteigert hat und den Zuschlag bekam, dass er nur aus Versehen in die Seite reingekommen sei und ihn überhaupt nicht wolle. Was nun? Meiner Ansicht nach ist er zu einem Kauf verpflichtet.

Waltraud

… dass er nur aus Versehen in die Seite reingekommen sei
und ihn überhaupt nicht wolle. Was nun? Meiner Ansicht nach
ist er zu einem Kauf verpflichtet.

Hallo Waltraud!

„Nein, Herr Richter! Ich hab den Geschädigten nicht geschlagen. Er ist aus Versehen in meine Faust gelaufen. Immer und immer wieder!“

Ungefähr so glaubwürdig ist „aus Versehen in die Seite reingekommen“. Man muß sich anmelden, ein Kennwort eingeben, ein Gebot eintippen, das Gebot bestätigen - aus Versehen passiert da gar nichts. Es ist ein Vertrag zustande gekommen, auf dessen Erfüllung Du pochen kannst. Du kannst jetzt Dein Recht durchsetzen. Kannst es wenigstens versuchen. Vielleicht hat der Bieter kein Geld und ist einer der vielen dummbatzigen Spaßbieter. In jedem Fall kannst Du für einen warnenden Bewertungstext sorgen. Du tust ihm nicht unrecht, denn die Eingaben für ein Gebot und die Vielzahl anzuklickender Bestätigungen passieren unmöglich aus Versehen.

Weiterungen auf dem Rechtsweg kosten Deine Nerven und zunächst einmal Dein Geld. Ob es sich lohnt, mußt Du selbst beurteilen. Im Zweifel bleibst Du auf Kosten sitzen. Ich würde es bei einem passenden Bewertungstext lassen und das Teil erneut versteigern.
Sieh zu, daß Du wenigstens die Emails des faulen Bieters aufbewahrst, in denen er sich auf Irrtum beruft. Sonst dreht der Mensch den Spieß um und behauptet, Du wolltest das versteigerte Teil nicht heraus rücken.

Gruß
Wolfgang

Hy,

Dein Posting wurde in Internet allgemein (Überschrift ebay) ausführlich beantwortet.

Gruß
h.

Hallo Waltraud,

es ist m.E. ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und Du könntest auf Erfüllung klagen. Andererseits hat der Bieter vielleicht kein Geld und es entstehen Dir nur Anwalts- und sonstige Kosten, ohne daß Du den Wagen loswirst. Falls noch andere Gebote abgegeben wurden, empfehle ich Dir, bei diesen Bietern nachzufragen, ob sie noch interessiert sind. Den unwilligen Bieter solltest Du natürlich eBay melden, damit er gesperrt wird und die Verkaufsprovision nicht berechnet wird.

Gruß,
Tommy

Hallo Waltraud,

Wolfgang hat ganz Recht: „Aus Versehen“ kann so etwas nun wirklich nicht passieren.

Zu seinen übrigen Ausführungen - denen ich ebenfalls zustimme -, noch eine kleine Ergänzung.
Du kannst, wenn der Höchstbietende nicht bezahlt, dem Zweithöchstbietenden das Angebot unterbreiten, den Artikel zu dem von ihm abgegebenen Gebot zu kaufen. Weiteres zur Vorgehensweise und den Voraussetzungen findest Du hier unter „Angebot an den Zweitbieter“ (unterhalb von I B):

http://pages.ebay.de/help/community/npb.html

Viel Erfolg!
Birgit