Urkundenfälschung

Wenn ein vorgedrucktes Quittungsformular von einer unbefugten Person mit einem „unleserlichen Gekritzel“ unterschrieben wird, liegt dann eine Urkundenfälschung vor?

nein
unabhängig ob es sich um ein vorgedrucktes Formular, ein handschriftliches Papier oder gar um ein Stück Toilettenpapier handelt:

Wenn ich etwas mit einer Unterschrift bestätige gilt dieses, selbst wenn ich mit Micky Mouse unterschreibe (vorausgesetzt es finden sich Zeugen welche bezeugen, daß ich eben mit „Micky Mouse“ unterschrieben habe) oder diese Unterschrift derart ausgefällt, daß sie nicht mehr lesbar ist.

Analphabeten können/dürfen mit einem einfachen Kreuzchen „unterschreiben“ (es beraucht eben wieder die Zeugen welche bezeugen, daß dieser Mensch eben mit einem Kreuzchen „unterschrieben“ hat).