Testament - Haustiere

Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Feb 2000

Schönen guten Tag,
kann mir bitte jemand erklären, was mit Haustieren geschieht, wenn deren Besitzer verstirbt, ohne im Testament eine Anweisung zu hinterlassen? Entscheiden dann die nächsten Angehörigen, weil ein Haustier als "Sache" mitvererbt wird? Welche Möglichkeiten hat ein Tierbesitzer, rechtlich bindende Anweisungen im Testament zu verfügen? Gibt es hierzu Mustertexte?
Es geht *nicht* darum, Haustieren etwas zu vererben, sondern um deren Wohlergehen im Sterbefall des Besitzers.
Vielen lieben Dank, Slan, Bea

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Testament - Haustiere

    Tiere gelten im Bürgerlichen Recht immer als Sachen soweit dies nicht dem Tierschutz widerspricht, §§ 90, 90 a BGB. Typisches Beispiel: Bei verletzten Tieren kann vom Schädiger als Schadensersatz nicht die billigere Methode des Einschläferns plus Neukauf gewählt werden; § 251 II 2 BGH.
    Daher werden Tiere wie andere Sachen vererbt.
    Dagegen können Tiere -zumindest in Deutschland- nicht Erben sein, da gem. § 1922 nur Personen (aber auch: juristische Personen) Erbe sein können. Testamente zugunsten "der Tiere" legt die Rechtsprechung daher z.B. als solche zugunsten des Tierschutzvereins aus. Will der Erblasser seinen Tieren die Zukunft sichern sollte er m.E. in der letztwilligen Verfügung (z.B. Testament) eine Auflage zugunsten der Tiere festlegen (s. § 2192 BGB). Dann ist der (menschliche) Erbe z.B. mit der Auflage belastet, sich um die Tiere zu kümmern etc. Wegen der Kompliziertheit der Sache dürfte sich hier ein Gang zum Notar empfehlen, der dann auch den Text des Testamentes "wasserdicht" verfasst. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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