Berufs bzw. Erwerbsunfähigkeit

Wer kann diese Begriffe im Sinne der BFA definieren.

Einfach gesagt:

berufsunfähig ist, wer krankheitsbedingt den erlernten/ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann

erwerbsunfähig ist, wer krankheitsbedingt einer Erwerbstätigkeit - d.h. berufsübergreifend - nicht mehr nachgehen kann

Einfach gesagt:

berufsunfähig ist, wer krankheitsbedingt
den erlernten/ausgeübten Beruf nicht mehr
ausüben kann

Gibt es bestimmte Definitionen z.B. 4 h oder weniger oder 50 % Minderung der Arbeitskraft ??

erwerbsunfähig ist, wer krankheitsbedingt
einer Erwerbstätigkeit - d.h.
berufsübergreifend - nicht mehr nachgehen
kann

Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähig ist der Versicherte, der einen ihm zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben kann und dessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. Ungeachtet der jeweiligen Arbeitsmarktlage gilt der Versicherte nicht als berufsunfähig, der noch eine zumutbare Arbeit vollschichtig ausüben kann. Der Rentenantragsteller kann auf andere zumutbare Tätigkeiten verwiesen werden. Diese Regelung wurde mit Wirkung ab 1.6.1996 durch das 2. SGB VI-Änderungsgesetz eingeführt.

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der infolge von Krankheit oder Behinderung eine
Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben kann oder aber nur geringfügiges
Einkommen (seit 1.4.1999 einheitlich 630,00 DM) erzielen kann.

Selbstständige können nur erwerbsunfähig sein, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit
völlig aufgegeben haben

Genau nachzulesen im Sozialgesetzbuch (SGB), Sechtes Buch, §§ 43,44

Gruß
WALTER