Wohngeld: Rechtslage Anerkennung Werbungskosten

Hallo, ich habe da ein kleines rechtliches Problem: Die Wohngeldstelle hat mir mittgeteilt, dass bei der Ermittlung des Jahreseinkommens von den im letzten Steuerbescheid ausgewiesenen Einkünften auszugehen ist. Meine Werbungskosten im Antragsjahr sind jedoch erheblich höher als im Vorjahr. Die Werbungskosten habe ich bei der Wohngeldstelle durch Belege nachgewiesen. Die Wohngeldstelle ist aber der Meinung, dass nur der letzte Steuerbescheid für die Bemessung der Werbungskosten ausschlaggebend ist. Bis ich jedoch einen aktuellen rechtskräftigen Steuerbescheid erhalte, werden erfahrungsgemäß noch einige Monate vergehen. Darf die Wohngeldstelle ihre Entscheidung so lange hinauszögern? Wie ist die genaue Rechtslage im Hinblick auf die Anerkennung von Werbungskosten beim Wohngeld? Kann ich die aktuellen Wohngeldvorschriften im Internet finden?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im voraus.

Hallo Marco,

Grundlage ist zunächst einmal der Steuerbescheid des letzten Jahres vor Antragstellung.
Wenn Du aber erhöhte Werbungskosten hast, so lasse Dir einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen. Diese reichst Du in Kopie bei der Wohngeldstelle mit ein.
Wird auch dann der erhöhte Werbungskostenbetrag nicht anerkannt, so lege gegen den Wohngeldbescheid Einspruch ein bis zur endgültigen Festsetzung (Steuerbescheid) Deines Einkommens.

Gruß

Bastian