Kündigung Wohnung nichtehel. Partnerschaft

Hallo,

mein Partner und ich haben uns nach 2 Jahren in der gemeinsamen Wohnung getrennt. Er möchte die Wohnung behalten, ich werde zum 01.07. eine neue Wohnung beziehen. Er droht nun damit, die gemeinsame Wohnung zu kündigen (wohl um mich zum schnelleren Auszug zu bewegen). Er könne dann sofort ausziehen, und die Miete würde an mir hängenbleiben. Geht das?
Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben - demnach können wir die Wohnung doch nur gemeinsam kündigen? Wenn nur ich ausziehe: Muss ich die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten? Wie läuft das normalerweise, wird der bestehende Vertrag mit den Vermietern nur geändert oder muss der Vertrag komplett gekündigt und dann neu geschlossen werden?
Und darf mein Ex seine neue Freundin in unsere gemeinsame Wohnung mitbringen solange ich noch dort wohne?

Vielen Dank!

EvaX

Hallo Eva,

diesen Link habe ich gefunden:
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAS/DAS42/DAS42A/D…

gruß
grilla

Hallo Eva,

mein Partner und ich haben uns nach 2 Jahren in der
gemeinsamen Wohnung getrennt. Er möchte die Wohnung behalten,
ich werde zum 01.07. eine neue Wohnung beziehen. Er droht nun
damit, die gemeinsame Wohnung zu kündigen (wohl um mich zum
schnelleren Auszug zu bewegen). Er könne dann sofort
ausziehen, und die Miete würde an mir hängenbleiben. Geht das?

Nein, ihr habt Beide den Vertrag unterschrieben, also haften auch beide bis das Mietverhältnis mit beiden Vertragspartner beendet ist.

Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben - demnach
können wir die Wohnung doch nur gemeinsam kündigen? Wenn nur
ich ausziehe: Muss ich die dreimonatige Kündigungsfrist
einhalten?

Nein, Du kannst nicht für Dich alleine kündigen. Hier gibt es nur eine vernünftige Lösung. Dem Vermieter den Vorgang darlegen und mit dem Vermieter vereinbaren, dass Dein bisheriger Lebenspartner alle Folgen aus dem Vertrag übernimmt. Der Vermieter muss Dich sodann schriftlich aus dem Mietvertrag entlassen. Achtung aber, wenn Kaution von Dir bezahlt ist. Der Vermieter kann verlangen, bevor er Deinen Anteil erstattet, dass Dein lebenspartner die Kaution - die erstatet wir an Dich - wieder auffüllen muss.

Wie läuft das normalerweise, wird der bestehende

Vertrag mit den Vermietern nur geändert oder muss der Vertrag
komplett gekündigt und dann neu geschlossen werden?

Ich der Vermieter mit einer Vertragsänderung nicht einverstanden bleibt nur die gemeinsame Kündigung.

Und darf mein Ex seine neue Freundin in unsere gemeinsame
Wohnung mitbringen solange ich noch dort wohne?

Da streiten sich selbst Juristen. Eine Seite bejaht Deine Frage, die andere Seite lehnt sie als grob unbillig ab. Eine Übernachtung musst Du jedoch nicht dulden, da Du ein Mitspracherecvht hast, wer die Wohnung vorübergehend noch nutzen kann.

Gruss Günter

Jetzt weiss ich Bescheid! Danke! owt

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