Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid

Von: , Frage gestellt am Do, 24. Feb 2000

Mir wird vorgeworfen, in einer verkehrsberuhigten Zone außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt zu haben.
Meiner Meinung nach habe ich auf einer zum Parken gekennzeichneten Fläche geparkt, und zwar auf einem Seitenstreifen, der durch andersfarbige Pflasterung von der Straße abgehoben war. Laut StVO dürfen in verkehrsberuhigten Zonen die Parkflächen auf diese Art gekennzeichnet sein.

Das zuständige Amt sagt dagegen, dieser Seitenstreifen sei ein Gehweg (wieso haben verkehrsberuhigte Zonen überhaupt einen Gehweg?) und Parkstreifen müssten eine Eckpunktparkierung der 4 Ecken eines Autos haben. (Davon steht aber nichts in der StVO und das Ortsamt zitiert hier auch keinerlei Gesetz.)

Ich habe jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen, der keine Begründung in der Sache macht. ("Ihnen wird vorgeworfen ... außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen ... geparkt zu haben. Beweismittel: Photo. Ihre Ausführungen waren nicht geeignet, das Verfahren einzustellen.") Und ich überlege, ob ich Einspruch erhebe oder lieber nicht. Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Meine Bekannten raten mir natürlich, es sein zu lassen, es sei den Ärger nicht wert.

Es widerstrebt mir aber, einfach zu zahlen. Kann jemand einschätzen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist? Hat jemand schon Ähnliches erlebt? Welche Kosten würden überhaupt entstehen, falls ich verliere? Wenn ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhebe, kommt es dann schon zum Prozeß, oder ist dann noch eine andere Instanz zwischengeschaltet?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Viele Grüße, Stefanie

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid

    Wenn du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, entscheidet zunächst noch die gleiche Behörde oder manchmal auch die übergeordnete Behörde (z.B. bei kreisangehörigen Gemeinden der Kreis) über den Widerspruch. Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Dann musst du zahlen oder gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Ich selbst wohne auch in einer verkehrsberuhigten Zone. Hier sind die zum Parken ausgewiesenen Flächen einfach nur andersfarbig gepflastert. Es sind jedoch Flächen, die eindeutig die Größe eines Autos haben, und wenn mehrere Autos auf eine Fläche passen, dann sind die einzelnen Flächen durch weiße "Strichellinien" gekennzeichnet. Man kann also deutlich erkennen, wo man sich genau hinzustellen hat. Ob es in verkehrsberuhigten Zonen Gehwege geben kann, weiß ich nicht, schließe es aber nicht aus. Wenn das früher mal eine normale Straße war, kann es doch durchaus sein. Wenn du also auf einem längeren Streifen geparkt hast, wo keine einzelnen "Felder" erkennbar waren, kann es schon sein, dass die Behörde recht hat. Eine Rechtsgrundlage kann ich dir aber leider nicht nennen. Widerspruch kannst du aber ruhig einlegen, das kostet dich im Endeffekt nicht mehr, außer wenn du dir einen Rechtsanwalt nimmst, was aber in diesem Fall nicht nötig sein dürfte.
    Hier ist noch ein Link zum Thema "Bußgeldbescheid":
    http://www.strafzettel.de/
    (schau unter Verkehrsordnungswidrigkeiten)

    Gruß,
    Delia [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid

      Danke, das hilft mir schon mal weiter! Der Link ist auch sehr gut. Dann werde ich wohl noch eine Runde versuchen (bis ich zumindest mal den Eindruck habe, daß jemand meine Begründung liest).

      Ich bin hier neu zugezogen und finde das mit den Parkplätzen in der Innenstadt sehr verwirrend. Bei uns gibt es in der verkehrsberuhigten Zone beides: Plätze, die wirklich mit weißen Pflastersteinen die Ecken eines Autos markieren und Zonen, wo ein ganzer Streifen anders gepflastert ist. Offenbar sind letztere niemals Parkplätze.
      Aber, denke ich mir, wie soll ich das wissen, wenn es nirgendwo steht und es einem keiner sagt? Grundsätzlich erstmal 40 DM bezahlen und dies als "Lehrgeld" ansehen?

      Ich hatte sogar, als ich meinen Anwohnerparkausweis abgeholt hatte, gefragt, wo ich überall parken durfte. Das Amt liegt direkt in dieser Straße, wo ich dann geparkt habe. Die haben es nicht gesagt, sondern eine ausgesprochen nichtssagende Antwort gegeben.

      Und die Drohungen in jedem Brief von der Behörde "zahlen Sie gleich, sond wird es noch teurer" finde ich auch sehr fragwürdig! Demnächst schreibe ich da mal eine Satire drüber, Motto "Gefangenendilemma".

      Viele Grüße, Stefanie
      http://www.diskussionen-im-netz.de

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid

      Hallo Delia,

      Deine Darstelung des Rechtsweges ist meines Erachtens nicht richtig. Deine Schilderung beschreibt den Verwaltungsrechtsweg. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier wird nicht Widerspruch sondern Einspruch eingelegt. Es wird auch kein Widerspruchsbescheid erlassen. Wenn die Behörde nicht den Einlassungen des Betroffenen folgt, dann gibt sie den Fall direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft ab.

      Mitsch

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Ups - Du hast recht!

        Hätte ich eigentlich wissen müssen. Sorry für die falsche Antwort!

        Delia

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid

        Und was kostet das so größenordnungsmäßig bei einem Streitwert von 40 DM?

        Kann man das ohne Anwalt über die Bühne bringen, oder verliert man dann auf jeden Fall?

        Viele Grüße, Stefanie

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