Verkehrsrecht - Parken - Bußgeldbescheid
Von: , Frage gestellt am Do, 24. Feb 2000
Mir wird vorgeworfen, in einer verkehrsberuhigten Zone außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt zu haben.
Meiner Meinung nach habe ich auf einer zum Parken gekennzeichneten Fläche geparkt, und zwar auf einem Seitenstreifen, der durch andersfarbige Pflasterung von der Straße abgehoben war. Laut StVO dürfen in verkehrsberuhigten Zonen die Parkflächen auf diese Art gekennzeichnet sein.
Das zuständige Amt sagt dagegen, dieser Seitenstreifen sei ein Gehweg (wieso haben verkehrsberuhigte Zonen überhaupt einen Gehweg?) und Parkstreifen müssten eine Eckpunktparkierung der 4 Ecken eines Autos haben. (Davon steht aber nichts in der StVO und das Ortsamt zitiert hier auch keinerlei Gesetz.)
Ich habe jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen, der keine Begründung in der Sache macht. ("Ihnen wird vorgeworfen ... außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen ... geparkt zu haben. Beweismittel: Photo. Ihre Ausführungen waren nicht geeignet, das Verfahren einzustellen.") Und ich überlege, ob ich Einspruch erhebe oder lieber nicht. Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Meine Bekannten raten mir natürlich, es sein zu lassen, es sei den Ärger nicht wert.
Es widerstrebt mir aber, einfach zu zahlen. Kann jemand einschätzen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist? Hat jemand schon Ähnliches erlebt? Welche Kosten würden überhaupt entstehen, falls ich verliere? Wenn ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erhebe, kommt es dann schon zum Prozeß, oder ist dann noch eine andere Instanz zwischengeschaltet?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße, Stefanie
