Landerwerb durch Deutsche in Polen

Hallo,
wie ist gegen einen Deutschen vorzugehen, der in Polen (Ostpreußen) Haus und Land von einem vertriebenen Deutschen erworben hat, ohne dessen Zustimmung zu besitzen?
Welche Kommission der EG ist für diesen Rechtsmißbrauch der polnischen Verwaltung zuständig?
Heinz J.

Hallo Heinz,

… Haus und Land von einem :vertriebenen Deutschen
erworben hat, ohne dessen :Zustimmung zu besitzen?

vor mehr als einem halben Jahrhundert wurden viele Deutsche vertrieben. Im Brett Europa-Politik habe dazu auf Deine Frage geantwortet.

Vor mir liegt ein Atlas von 1957. Das Gebiet, im Norden von der Pommerschen Bucht bis zur Danziger Bucht begrenzt, über Stettin, Königsberg bis Breslau ist als unter polnischer Verwaltung stehend eingezeichnet. Seit Unterzeichnung der Ostverträge vor über 30 Jahren verwenden Deutsche und Polen die gleichen Landkarten, soll heißen: Die Zugehörigkeit des oben beschriebenen Gebietes zu Polen mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ist festgeschrieben. Das hatte zwar der ganze Rest der Welt schon lange so gesehen, aber in Deutschland dauerte es eben etwas länger, bis sich einige Leute mit den Folgen der eigenen Verbrechen abfinden konnten.

Also: Seit über einem halben Jahrhundert und in Deutschland unbestritten seit 33 Jahren, muß kein Pole vor Immobilengeschäften in Polen einen Deutschen fragen, der damals noch kurze Hosen trug und an den Weihnachtsmann glaubte, ob das Geschäft auch genehm ist.

Im Klartext: Du hast dort keinerlei Rechte am früheren Eigentum Deiner Ahnen. Die Sache ist erledigt, endgültig abgeschlossen.

Im übrigen gab es Zahlungen aus der deutschen Staatskasse an Vertriebene. Aber auch das ist ein längst abgeschlossenes Kapitel. Da ist nichts mehr zu holen.

Gruß
Wolfgang