Ich habe heute von der Polizei einen Brief bekommen, in dem ich aufgefordert werde (als Zeuge) zu einer Sachbeschädigung Stellung zu nehmen.
Mich wundert es, dass mehrere Felder auf dem Brief fehlen oder einfach nicht ausgefüllt wurden, wie z.B.
- Geschäftszeichen
- Beklagter
- Geschädigter
- Ort
- Datum
- Unterschrift
Lediglich ein Stempel der Polizeiwache und handschriftliche Bemerkungen zum Tatort und meiner Adresse sind zu sehen.
Muß ich auf diesen Brief überhaupt antworten? Den könnte doch jeder verfasst haben, wenn elemtare Eigenschaften eines offiziellen Briefes (wie z.B. Unterschrift und Datum) fehlen.
Hallo,
ein Polizist füllt heute täglich etliche dieser Schreiben aus. Da es sich hier wohl um eine Bagatelle zu handeln scheint, hat der Mensch darauf verzichtet, jedes krosige Feld auszufüllen und darauf vertraut, daß Du schon weißt, was er von Dir will.
Auf diesen Brief mit Verweis auf fehlende Form nicht zureagieren, heißt, daß irgendwann ein weiterer Brief kommt, der dann der Form entspricht und gleich noch die Androhung eines Zwangsgeldes oder so enthält. Dem kannst Du dann widersprechen, weil der erste Brief nicht der Form entsprach usw…
Warum jetzt unnötig Ärger erzeugen, wenn Du später eh hinmußt?
Gruß
Christian
Hi,
gegenüber der Polizei gibt es keine Verpflichtung zur Aussage. Eine Aussage erzwingen kann nur ein Gericht (Aussageverweigerungsrechte ausgenommen). Insofern brauchst Du auf solche Briefe auch nicht reagieren.
Wenn Du aussagen willst, Dir der Brief aber „komisch“ vorkommt, hilft ein Anruf bei der bearbeitenden Dienststelle. Du kannst den Beamten auch mitteilen, daß Du nur zu einer mündlichen Aussage bereit bist (weil Dir z.B. das Schreiben zu mühsam ist).
Gruß Stefan
P.S.: „Beklagte“ gibt es nur im Zivilrecht - hier wäre es der/die Angeklagte. Aber auch den gibt es noch nicht, da die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage erhoben hat. Die Polizei spricht von Beschuldigten. Und warum sollte man dessen Namen jedem Zeugen mitteilen? Sollte es für die Aussage von Bedeutung sein, wird man auch den Namen sagen, sonst eher nicht (und das ist auch gut so).
Das Gleiche gilt auch für den Geschädigten. Wenn es keinen sachlichen Grund gibt Dir den Namen mitzuteilen, warum sollte es die Pol machen?
P.P.S.: Das Fehlen der Unterschrift ist sicher merkwürdig. Aber der „Stempel der Polizeiwache“ ist das Dienstsiegel - dessen mißbräuchlicher Gebrauch ist eine Straftat bei der Richter i.d.R. keinen Spaß verstehen. Insofern würde ich erst mal davon ausgehen, daß die Sache i.O. ist. Genau weiß ich es nicht, aber das Dienstsiegel könnte für einen „ofiziellen Brief“ ausreichend sein.
Übrigens gehören Gruß und „Unterschrift“ auch in einem Internetforum zum guten Ton…
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Hi Christian,
Auf diesen Brief mit Verweis auf fehlende Form nicht
zureagieren, heißt, daß irgendwann ein weiterer Brief kommt,
der dann der Form entspricht und gleich noch die Androhung
eines Zwangsgeldes oder so enthält. Dem kannst Du dann
widersprechen, weil der erste Brief nicht der Form entsprach
usw…
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber seit wann können Pol oder StA Zeugenaussagen erzwingen? Meines Erachtens ist dies ein Privileg der Gerichte.
Gruß Stefan
Hallo,
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber seit wann können
Pol oder StA Zeugenaussagen erzwingen? Meines Erachtens ist
dies ein Privileg der Gerichte.
was die Polizei angeht, hast Du sicher recht, wobei ich das ja auch nicht behauptet habe.
Was die Staatsanwaltschaft angeht macht der Inhalt Deiner Aussage eigentlich wenig Sinn, weil sich sonst Ermittlungen doch sehr in die Länge ziehen würden.
Jedenfalls erhielt ein Kollege neulich eine Ladung als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, wobei angedroht wurde, bei unentschuldigtem Fernbleiben zum Termin ein Ordnungsgeld zu verhängen und den Mann durch die Polizei vorführen zu lassen. Und das zu recht: http://dejure.org/gesetze/StPO/161a.html
Gruß
Christian
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Hi! (Das ist eine Anrede - so als Tip)
Natürlich musst du nicht antworten, aber beschwer dich dann nicht wenn du mal auf die Polizei warten musst, weil Leute wie du unnötig Ärger und Aufwand verursachen. Du musst eigentlich nie auf ein Schreiben antworten - kann dich keiner zu zwingen…
Gruß (Machen auch manche Leute vorallem wenn sie um Antwort bitten)
Bernd
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man lernt nie aus
Hi Christian,
Und das zu recht: http://dejure.org/gesetze/StPO/161a.html
Das war mir wirklich neu… Da ich aber bislang noch nie in der „Zwickmühle“ war eine Aussage nicht tätigen zu wollen (und auch dafür kann es gute Gründe geben), ist es auch entschuldbar…*g* Als guter Staatsbürger bin ich natürlich daran interessiert, daß Straftaten möglichst schnell und effektiv aufgeklärt werden. Daher habe ich in der Vergangenheit auch nie gewartet, bis mir ein Zwangsgeld angedroht wurde - ich habe immer schon der Pol angemessen geantwortet…
Und Danke für den Link - hat mir das eigene Suchen erspart (was ich hätte tun müssen, hättest Du „nur“ das Gegenteil behauptet…*g*)
Gruß Stefan
Hi Stefan,
Das war mir wirklich neu… Da ich aber bislang noch nie in
der „Zwickmühle“ war eine Aussage nicht tätigen zu wollen (und
das witzige ist, daß im konkreten Fall der Staatsanwalt gar nicht abwartete, ob der Termin versäumt werden würde, sondern die Zwangsmaßnahmen gleich androhte. Das liest sich etwas hmm gewöhnungsbedürftig. Sowas ist wohl das Gegenteil einer Rechtsbehelfsbelehrung 
Gruß
Christian
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber seit wann können
Pol oder StA Zeugenaussagen erzwingen? Meines Erachtens ist
dies ein Privileg der Gerichte.
hi,
also im fall metzler in frankfurt/main wurde einfach ein bischen folter angedroht und es hat funktioniert. abgesehen von der unrechtmäßigkeit der vorgehensweise ist es aber doch eine art eine aussage zu erzwingen …
mfg
showbee
Hallo,
mein Beitrags-Titel „Muß ich auf so etwas antworten?“ ist vielleicht etwas zu provokativ gewählt!? Ich habe natürlich vor sofort meine Aussage zu machen, warum auch nicht?
Mich hat halt nur interessiert ob dieser Brief immer so ‚unvollständig‘ verfasst wird oder ob das bei mir eine Ausnahme ist.
PS: Das gegrüße hab ich vergessen, sorry 
Grüße
Timo