Hallo,
im Umfeld unserer Tiervermittlungen sind leider in letzter Zeit 2 „schwarze Schafe“ aufgetaucht und die jeweiligen Vereine, die die Tiere vermittelt haben, stehen nun vor folgenden Problemen:
Fall 1. ein Tierschutzverein mit Sitz in Deutschland hat an ein deutsches Paar 2 Husky-Hunde (1 Rüde und 1 Hündin) direkt aus der Tötungsstation in Spanien vermittelt. Bei der Übergabe am Flughafen deutete das Paar an, mit den Hunden züchten zu wollen. Dies ist gegen die Absprache (die Tiere sollten kastriert werden, wir wollen ja nicht zur Vermehrung der unerwüschten Hunde beitragen). Der Verein möchte die Hunde wieder einziehen, das geht aber scheinbar nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass das Paar den Schutzvertrag nicht unterschrieben hat und dies auch nicht wird.
Intern wurde im Verein schon geklärt, dass keine Tiere mehr ohne Vorkontrolle und unterschriebenen Schutzvertrag abgegeben werden. Da ist leider einiges schiefgelaufen und man musste feststellen, dass nicht alle Menschen, die sich für so einen Hund interessieren, wirkliche Tierfreunde sind.
Was wichtig ist: gibt es irgendeine Möglichkeit, wie der Verein auf der Herausgabe der Hunde bestehen kann?
Fall 2: Ein Tierschutzverein mit Sitz in Spanien hat einen Hund vermittelt. Schutzvertrag wurde unterschrieben. Entgegen der Ratschläge der Vermittlerin haben die neuen Besitzer den Hund (ein größerer Mischling, aber kein Kampfhund) noch am ersten Abend von der Leine gelassen. Da der Hund bekannte Probleme mit kleineren Kläffern hat die ihn angehen, kam es zu einer Beisserei mit einem Pudel (angeleint).
Nun verlangt der Pudelbesitzer (zu recht) Erstattung der Tierarztkosten. Der Besitzer des vom spanischen Verein vermittelten Mischlings will diesen jetzt nicht mehr haben (was OK ist). Allerdings verlangt er vom Verein, die Kosten für den verletzten Pudel zu tragen. Das kann doch nicht richtig sein? Die Fahrlässigkeit muss er doch selbst ausbaden, oder?
Zur Klarstellung:
- ich bin Mitglied in keinem der beiden Vereine und möchte nur Ratschläge weitergeben.
- Grundsatzdiskussionen zum Thema „Vermittlung von Tieren aus dem Ausland nach Deutschland“ können wir gerne auch führen, aber dann bitte im Haustierbrett
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Myriam
http://www.tierschutz-notfaelle.de
Hi,
Was wichtig ist: gibt es irgendeine Möglichkeit, wie der
Verein auf der Herausgabe der Hunde bestehen kann?
Ich bin mir nicht sicher, aber vom Gefühl her würde ich sagen Nein. Mit welcher Begründung sollte denn eine Herrausgabe verlangt werden?
Nun verlangt der Pudelbesitzer (zu recht) Erstattung der
Tierarztkosten. Der Besitzer des vom spanischen Verein
vermittelten Mischlings will diesen jetzt nicht mehr haben
(was OK ist). Allerdings verlangt er vom Verein, die Kosten
für den verletzten Pudel zu tragen. Das kann doch nicht
richtig sein? Die Fahrlässigkeit muss er doch selbst ausbaden,
oder?
Ich würde das sehr gelassen sehen. Soll er doch klagen…
Natürlich hat er keinerlei Anspruch auf Erstattung der Kosten, da er den Schaden selbst herbeigeführt hat. Dies wäre auch so, wenn es die Warnung nicht gegeben hätte - wenn ich einen Hund in Obhut nehme, muß ich mich fachgerecht verhalten. Einen mir unbekannten Hund frei laufen zu lassen ist sicher nicht angebracht. Ich würde gern das Gesicht des Richters sehen, sollte er wirklich klagen…*g*
Übrigens würde ich nicht mehr von einfacher Fahrlässigkeit sprechen - hier war er zumindest grob fahrlässig. Man könnte aber durchaus auch einen Vorsatz konstruieren (vor allem nach der Warnung…)
Gruß Stefan
Hallo,
ich habe(vor lichtjahren)ehrenamtlich für einen tierschutzverein gearbeitet.da gab es änliche probleme.
zu 1)wenn kein übergabevertrag/schutzvertrag unterschrieben wurde sind die hunde noch eigentum des vereins.theoretisch müssen die neuen „besitzer“ die hunde wieder herausgeben,haben aber anspruch auf das ersetzen der angefallenen pflegekosten.praktisch werden sie es wohl nicht tun.züchten bringt nämlich geld.da bleibt wohl nur noch der gang vors gericht.
zu 2)wenn der vertrag unterschrieben wurde,ist der neue hund haftbar und nicht der verein.sollten die leute mit anwalt drohen -ganz entspannt zurücklehnen und kommen lassen.schließlich waren sie ja informiert und normalerweise läßt man einen neuen hund ja nicht schon am ersten tag ohne leine laufen.
wir haben damals unsere abgabeverträge modifiziert.es gibt da eine extraspalte für eigenschaften.da wurde alles reingeschrieben wie:unverträglichkeiten,krankheiten,besondere medikamente etc…dann kann keiner mehr mit"wußte ich nicht"oder"hat mir keiner gesagt"kommen.
viele grüße
andrea
im Umfeld unserer Tiervermittlungen sind leider in letzter
Zeit 2 „schwarze Schafe“ aufgetaucht und die jeweiligen
Vereine, die die Tiere vermittelt haben, stehen nun vor
folgenden Problemen:
Fall 1. ein Tierschutzverein mit Sitz in Deutschland hat an
ein deutsches Paar 2 Husky-Hunde (1 Rüde und 1 Hündin) direkt
aus der Tötungsstation in Spanien vermittelt. Bei der Übergabe
am Flughafen deutete das Paar an, mit den Hunden züchten zu
wollen. Dies ist gegen die Absprache (die Tiere sollten
kastriert werden, wir wollen ja nicht zur Vermehrung der
unerwüschten Hunde beitragen). Der Verein möchte die Hunde
wieder einziehen, das geht aber scheinbar nicht. Erschwerend
kommt hinzu, dass das Paar den Schutzvertrag nicht
unterschrieben hat und dies auch nicht wird.
Intern wurde im Verein schon geklärt, dass keine Tiere mehr
ohne Vorkontrolle und unterschriebenen Schutzvertrag abgegeben
werden. Da ist leider einiges schiefgelaufen und man musste
feststellen, dass nicht alle Menschen, die sich für so einen
Hund interessieren, wirkliche Tierfreunde sind.
Was wichtig ist: gibt es irgendeine Möglichkeit, wie der
Verein auf der Herausgabe der Hunde bestehen kann?
Fall 2: Ein Tierschutzverein mit Sitz in Spanien hat einen
Hund vermittelt. Schutzvertrag wurde unterschrieben. Entgegen
der Ratschläge der Vermittlerin haben die neuen Besitzer den
Hund (ein größerer Mischling, aber kein Kampfhund) noch am
ersten Abend von der Leine gelassen. Da der Hund bekannte
Probleme mit kleineren Kläffern hat die ihn angehen, kam es zu
einer Beisserei mit einem Pudel (angeleint).
Nun verlangt der Pudelbesitzer (zu recht) Erstattung der
Tierarztkosten. Der Besitzer des vom spanischen Verein
vermittelten Mischlings will diesen jetzt nicht mehr haben
(was OK ist). Allerdings verlangt er vom Verein, die Kosten
für den verletzten Pudel zu tragen. Das kann doch nicht
richtig sein? Die Fahrlässigkeit muss er doch selbst ausbaden,
oder?
Zur Klarstellung:
- ich bin Mitglied in keinem der beiden Vereine und möchte
nur Ratschläge weitergeben.
- Grundsatzdiskussionen zum Thema „Vermittlung von Tieren aus
dem Ausland nach Deutschland“ können wir gerne auch führen,
aber dann bitte im Haustierbrett
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Myriam
http://www.tierschutz-notfaelle.de
sorry, aber…
Hi,
… diese Aussage halte ich für ausgesprochen gewagt:
zu 1)wenn kein übergabevertrag/schutzvertrag unterschrieben
wurde sind die hunde noch eigentum des vereins.theoretisch
müssen die neuen „besitzer“ die hunde wieder herausgeben,haben
Nach der Beschreibung der Situation ín der Frage hege ich erhebliche Zweifel, ob die Hunde überhaupt jemals Eigentum des Vereins waren. Der Verein ist hier wohl eher als Vermittler aufgetreten.
Aber unabhängig davon ist für Verträge in Deutschland nur im Ausnahmefall die Schriftform vorgeschrieben. Ich bin mir zwar nicht völlig sicher, aber hier würde ich schon einiges wetten, daß keine Schriftform vorgeschrieben ist (sofern der Verein überhaupt Eigentümer war).
Der Verein müßte also vor Gericht beweisen, daß (im mündlichen Vertrag) 1. bestimmte Vereinbarungen (wie die Kastration) überhaupt getroffen wurden und daß 2. im Falle der Nichteinhaltung dieser Abmachungen „Vertragsstrafen“ wie die Rückgabe der Hunde vereinbart waren. Beides dürfte ausgesprochen schwierig bis unmöglich sein…
So wie ich das sehe, hat der Verein hier ein „moralisches Lehrgeld“ bezahlt. Und die Konsequenz, Tiere nur noch nach Vorüberprüfung und unterschriebenen Vertrag zu übergeben wurde ja bereits gezogen.
Ich würde allerdings empfehlen, diese Verträge von einem Rechtsanwalt (vielleicht hat man ja „Zugriff“ auf einen Verbandsanwalt) prüfen zu lassen um ein mögliches zweites „böses Erwachen“ zu verhindern.
Gruß Stefan