Gehaltsvergleiche erlaubt oder nicht??
Von: , Frage gestellt am Do, 8. Mai 2003
Hallo Wissende,
unser 9köpfiger Betriebsrat hat ein Problem. Hier die Vorgeschichte:
Wir sind ein Unternehmen der IT-Branche mit ca. 300 Mitarbeitern. Unser Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Es existiert auch kein Gehaltsgruppenkatalog o.ä. Gehälter werden grundsätzlich frei verhandelt. So kann es natürlich passieren, dass zu Zeiten der "freien Auswahl" auf dem Arbeitsmarkt Kollegen "preisgünstig" eingestellt werden können, andererseits aber in "Notzeiten" zum Teil hohe Gehälter ausgehandelt und bezahlt werden.
Wir als Betriebsrat führen seit 1998 für unsere Kollegen Gehaltsvergleiche durch. Dies geschieht in der Art, dass Kollegen, die der Meinung, sie würden im Vergleich zu anderen Kollegen schlechter bezahlt werden, uns mindestens 5 Vergleichspersonen nennen. Wir teilen dann den anfragenden Kollegen 1. das höchste Gehalt der Vergleichspersonen 2. das niedrigste Gehalt der Vergleichspersonen und 3. das Durchschnittsgehalt der Vergleichspersonen (natürlich anonymisiert) mit. Dies Verfahren wird auch angewendet bei Kollegen die mit Ihrem Vorgesetzten Gehaltsgespräche führen möchten und ganz einfach wissen wollen, wo sie gehaltsmäßig stehen um nicht zu "überreizen" oder sich gar zu "Schleuderpreisen" verkaufen. Unserer Geschäftsführung ist diese Art der Gehaltsvergleich nicht recht und möchte sie uns per Unterlassungsklage verbieten.
Unsere Fragen (Däubler, Fitting, Stege-Weinspach etc. sind bereits ausgiebig gewältzt) sind nun:
1. Dürfen wir generell Gehaltvergleiche durchführen (wenn nein, wo steht, dass wir es nicht dürfen??)
2. Dürfen wir Gehaltsvergleich in der durch uns vorgenommen Art durchführen?
3. Dürfen wir unser Wissen aus einer evtl. Lohn- und Gehaltseinsichtnahme zur Beratung der Kollegen verwenden.
4. Wenn wir keine Gehaltsvergleiche durchführen dürften, können wir im Rahmen des Beschwerderechts § 84, 85 BetrVG den Kollegen weiterhelfen???
Oder anders gefragt, wer hat Vorschläge wie wir hier weiter kommen ohne gleich die Rechtsanwälte zu bemühen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Rosamunde
(Betriebsrätin aus Leidenschaft)
