Mietminderung wegen Verputzen

Wenn ein Haus nach Jahren noch nicht verputzt ist, kann ich dann irgendwann mal darauf drängen?
Oder Mietminderung verlangen?

Vielen Dank für Tipps!

Grüße
Andy

Hallo Andy,

ich verstehe zwar rein nichts vom Mietrecht, aber m. W. berechtigt ein Mangel, der bei Abschluß des Mietvertrages bekannt war, nicht zur Mietminderung. Der Fall dürfte nach meiner Laienmeinung anders liegen, wenn der Vermieter schriftlich zugesichert hat, dies und jenes noch zu beheben, es dann aber doch nicht macht.

Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob der fehlende Putz an der Außenfassade das Mietobjekt, nämlich Deine Wohnung, beeinträchtigt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich verstehe zwar rein nichts vom Mietrecht, aber m. W.
berechtigt ein Mangel, der bei Abschluß des Mietvertrages
bekannt war, nicht zur Mietminderung. Der Fall dürfte nach
meiner Laienmeinung anders liegen, wenn der Vermieter
schriftlich zugesichert hat, dies und jenes noch zu beheben,
es dann aber doch nicht macht.

hattu fein gemacht. 100 Punkte, setzen!
http://dejure.org/gesetze/BGB/536b.html

Gruß
Christian

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Aber bei einem Neubau
rechnet man halt mal, dass das Haus auch mal
in absehbarer Zeit verputzt wird.
Bei allen anderen im Neubaugebiet ist dies
geschehen.

Gruß
Andy

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Hallo.

rechnet man halt mal, dass das Haus auch mal
in absehbarer Zeit verputzt wird.
Bei allen anderen im Neubaugebiet ist dies
geschehen.

Trotzdem hat Wolfgang Recht. Wenn alle Nachbarn einen schmiedeeisernen lila Zaun bekommen haben, steht Dir ja auch keiner zu :wink: aber Spaß beiseite, Ernst in die Ecke : Wenn der nicht vorhandene Putz Deine Wohnqualität beeinträchtigt, könntest Du evtl. einen Anspruch herleiten *andenhaarenherbeizerr* : Dringt Feuchtigkeit oder Schmodder ein, so dass Du Maßnahmen ergreifen musst? (Dass das Haus früher vergammelt, ist Deines Bieres nicht). Alles Andere kannst Du meiner unmaßgeblichen Meinung nach knicken,

denkt kw

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Wenn ein Haus nach Jahren noch nicht verputzt ist, kann ich
dann irgendwann mal darauf drängen?
Oder Mietminderung verlangen?

Eine Mietminderung ist hier nicht durchsetzbar. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass durch den fehlenden Putz die Wärmedämmung nicht funktioniert und Mehrkosten bei der Heizung auftreten, die nicht entstehen würden, wäre das Haus verputzt. Die Heizkosten können dann bis zu 15 % gemindert werden. Aber. Die Voraussetzung ist, dass diese Minderung der Heizkosten vor der Abrechnungsperiode angekündigt werden muss. Eine rückwirkende Minderung ist nicht möglich.

Gruss Günter