Hallo.
Ich habe demnächst meine Abschlussprüfung. Das ist ein Dienstag.
Meine Lehrer und Mitschüler der Berufsschule sagten, der Tag vorher wäre vom Betrieb als Sonderurlaub frei zu geben und dies würde im Berufsbildungsgesetz stehen.
Finde da aber nichts. Oder suche ich nach dem falschen Begriff oder so…
Weiss da jemand etwas darüber?
Andernfalls müsste ich mir einen normalen Tag Urlaub nehmen. Ist da etwas gesetzlich geregelt ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Marco
PS: Dieser Beitrag steht auch im Forum Ausbildung.
Hallo,
dies würde im Berufsbildungsgesetz stehen.
Finde da aber nichts. Oder suche ich nach dem falschen Begriff
oder so…
nein, das liegt daran, daß da nichts drinsteht. Vielmehr findest Du einen ähnlichen Passus im Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/__1…
Das gilt aber nur für Personen unter 18 Jahre. Jedoch ist in etlichen Tarifverträgen geregelt, daß der Tag vor der schriftlichen (und meist auch vor der mündlichen) Prüfung arbeitsfrei ist. Das steht dann meistens in den Ausbildungsverträgen auch drin, am besten schaust Du da mal nach.
Gruß
Christian