Ebay-Artikel nicht angekommen

Hallo zusammen, jetzt brauche ich doch mal euren kleinen Rechtsbeistand :wink:

Habe bei Ebay ein Handy Akku ersteigert. Der Verkaeufer hatte 99,8 Prozent gute Bewertungen von ueber 1000.
Jetzt kommt der Artikel aber nicht an. Nach der Geldueberweisung hat ihn der Verkaeufer angeblich am 29.04. versendet.
Eine Versandversicherung habe ich davon abgesehen nicht.

Was soll ich tun???
Ich habe ihn schon gebeten bei der Post nachzuforschen wo der Artikel hingegangen ist, weil ich das als Empfaenger nicht kann. Ob er das wohl macht? Kann ich ihn verpflichten?
Muss er mir ein neues schicken? Geld zurueck?
Was kann ueberhaupt mit dem Akku passiert sein?

danke fuer Tipps!!!

gruss, jima

Hallo Jima,

bei Ebay gibt es ein entsprechendes Forum, das sich mit solchen Fragen befaßt:

http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=43

Solche Akkus werden meist mit Warensendung versandt, also unversichert. Generell lassen die Verkäufer bei Ebay den Kunden entscheiden, welche Versandform er wählt, weil er es ja auch zu bezahlen hat.

Nun hast Du also nicht Paket gewählt (was zwar teuer, aber versichert wäre), sondern vermutlich Warensendung, bestenfalls Päckchen oder Maxibrief.

Was soll ich tun???
Ich habe ihn schon gebeten bei der Post nachzuforschen wo der
Artikel hingegangen ist, weil ich das als Empfaenger nicht
kann. Ob er das wohl macht? Kann ich ihn verpflichten?

Freilich kann er nachforschen lassen, das geht auch bei unvesicherten Sendungen. Bloß ich garantiere Dir, daß dabei nichts rauskommt, weil eben kein Beleg da ist, kein Identcode, eben nix. Er kriegt dann einen Formbrief von Euro-Express aus Saarbrücken, daß man sich für das Vertrauen bedankt, bla-bla, aber leider die Nachforschung nichts erbracht hat.

Muss er mir ein neues schicken? Geld zurueck?
Was kann ueberhaupt mit dem Akku passiert sein?

Nein, er muß Dir nichts ersetzen; denn Du hast die Versandform durch Zuzahlung zum Auktionspreis bestimmt. Dein Risiko!

Daß bei der Post geklaut wird (hautpsächlich bei Euro-Express für Päckchen und Pakete) ist hinlänglich bekannt. Selbst der Spiegel hat darüber ausführlich berichtet: die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in mehreren Fällen. Selbst Sendungen, wo dick QUELLE draufsteht, landen im Schnäppchenmarkt, woran Euro-Express verdient. Im Grunde sind das schon mafiöse Strukturen dort. Bin mal gespannt, was bei der Sache rauskommt.

Gruß Richard

Hallo

Danke fuer deine Antwort, auch wenn sie nicht sehr erfreulich war.

Freilich kann er nachforschen lassen, das geht auch bei
unvesicherten Sendungen. Bloß ich garantiere Dir, daß dabei
nichts rauskommt, weil eben kein Beleg da ist, kein Identcode,
eben nix. Er kriegt dann einen Formbrief von Euro-Express aus
Saarbrücken, daß man sich für das Vertrauen bedankt, bla-bla,
aber leider die Nachforschung nichts erbracht hat.

Aber man kann doch den Weg des Paeckchens nachverfolgen. Man weiss dann wo es geendet ist, oder nicht?

Bringt es was wenn ich Anzeige gegen Unbekannt erstatte? Ein Diebstahl ist es doch mit hoechster Wahrscheinlichkeit…

Daß bei der Post geklaut wird (hautpsächlich bei Euro-Express
für Päckchen und Pakete) ist hinlänglich bekannt. Selbst der
Spiegel hat darüber ausführlich berichtet: die
Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in mehreren Fällen.
Selbst Sendungen, wo dick QUELLE draufsteht, landen im
Schnäppchenmarkt, woran Euro-Express verdient. Im Grunde sind
das schon mafiöse Strukturen dort. Bin mal gespannt, was bei
der Sache rauskommt.

was ist der Schnaeppchenmarkt? Koennte ich da den Akku finden?

gruss, jima

Hi,

Aber man kann doch den Weg des Paeckchens nachverfolgen. Man
weiss dann wo es geendet ist, oder nicht?

Beim Päckchen: Nein. Beim Paket: Ja.

Bringt es was wenn ich Anzeige gegen Unbekannt erstatte? Ein
Diebstahl ist es doch mit hoechster Wahrscheinlichkeit…

Bringt nix.

was ist der Schnaeppchenmarkt? Koennte ich da den Akku finden?

Ein beliebiger Flohmarkt Deiner Wahl :smile: Da findest Du bestimmt irgendeinen Akku, den Du dann kaufen kannst.

Fazit: Merke, bei eBay ab einem individuell festzulegenden Warenwert (der, dessen Verlust Du gerade nicht mehr verschmerzen kannst) _immer_ per Paket oder Einschreiben versenden lassen!

Gruß,

-doc.

gewerblicher Verkaeufer
Hi,

ich habe gelesen, dass, wenn der Verkaeufer gewerblich handelt, er fuer den Versand haftet und nicht der Kaeufer - egal ob Versandversicherung oder nicht.

Woher weiss ich, ob der Verkaeufer gewerblich handelt?

gruss, jima

Hi Jima,

ich kenne zwar die Gesetzgebung nicht genau (bin kein Jursit, aber auch Ebayer), aber eines ist doch klar: Du hast auf einen Artikel geboten, in dem mit Sicherheit drinstand, daß Du Deinen Akku mit einer Versandpauschlale (z.B. 5 Euro) ersteigerst, die aber unversichert abgewickelt wird (Warensendung + Verpackunsmaterial + Büroaufwand etc). Indem Du dort also mitgesteigert hast, hast Du Dich einem Kaufvertrag unterworfen, der so und nicht anders lautet: so einfach ist das.

Und jetzt sehe das Spielchen mal anders rum (nichts gegen Dich, reine Theorie): Du hast den Akku bekommen, behauptest aber, dem wäre nicht so. Wem soll denn nun der Richter glauben? Dir oder dem Verkäufer? Nur bei Paketen hat der Verkäufer einen Beleg in Händen und Du mußt bei Empfang quittieren. Alle anderen Vesendungsformen sind Mumpitz, was die Sicherheit und die Nachprüfbarkeit angeht.

Man muß eben immer den Warenwert im Verhältnis zu den Transportkosten sehen. Bis 50 Euro wird sowieso kein Gericht auf Dein Begehren eingehen wegen Geringfügigkeit und kein Anwalt zu finden sein wegen zu geringem Streitwert (die BRAGO läßt halt nicht mehr als 10/10 zu und Einzelvereinbarungen wie im Strafrecht sind beim Zivilrecht meines Wissens nicht zulässig).

Gruß Richard

p.s.: Ich hatte auch so einen Fall als Verkäufer. Da der Wert gering war, habe ich dem Kunden das gleiche Gerätchen umsonst angeboten, wenn er mir die Paketkosten von 6,70 erstatte (nachher hätte er es wohl wieder nicht gekriegt). Das war ihm dann wieder zu teuer. Und was schließt Du daraus? Genau! s.o.


ich habe gelesen, dass, wenn der Verkaeufer gewerblich
handelt, er fuer den Versand haftet und nicht der Kaeufer -
egal ob Versandversicherung oder nicht.

Woher weiss ich, ob der Verkaeufer gewerblich handelt?

gruss, jima

Hallo Richard

ich kenne zwar die Gesetzgebung nicht genau (bin kein Jursit,
aber auch Ebayer), aber eines ist doch klar: Du hast auf einen
Artikel geboten, in dem mit Sicherheit drinstand, daß Du
Deinen Akku mit einer Versandpauschlale (z.B. 5 Euro)
ersteigerst, die aber unversichert abgewickelt wird
(Warensendung + Verpackunsmaterial + Büroaufwand etc). Indem
Du dort also mitgesteigert hast, hast Du Dich einem
Kaufvertrag unterworfen, der so und nicht anders lautet: so
einfach ist das.

Aber der Verkaeufer hat einen shop und verkauft tausende von tele zubehoer sachen, und laut AGBs ist ein gewerblicher Verkaeufer fuer den Versand verantwortlich.

Man muß eben immer den Warenwert im Verhältnis zu den
Transportkosten sehen. Bis 50 Euro wird sowieso kein Gericht
auf Dein Begehren eingehen wegen Geringfügigkeit und kein
Anwalt zu finden sein wegen zu geringem Streitwert (die BRAGO
läßt halt nicht mehr als 10/10 zu und Einzelvereinbarungen wie
im Strafrecht sind beim Zivilrecht meines Wissens nicht
zulässig).

Ich habe gar nicht vor mich vor Gericht wegen 11 Euro zu streiten. Auf keinen Fall!!
Zuerst werde ich freundlich versuchen, den VK dazu zu bringen mir ein neues zu schicken. Wenn sich herausstellt, dass er fuer den Versand nicht verantwortlich ist, werde ich wahrscheinlich versuchen auf einen neuen Akku einen Rabatt zu kriegen. Mal sehen.

vg jima

Schönen Sonntag, Jima!

auf welche AGBs beziehst Du Dich da, auf die des Lieferanten? So blöde kann er nicht sein, daß er sich selbst widerspricht.

Aber der Verkaeufer hat einen shop und verkauft tausende von
tele zubehoer sachen, und laut AGBs ist ein gewerblicher
Verkaeufer fuer den Versand verantwortlich.

Denk doch mal logisch: Wie kann jemand für etwas verantwortlich sein, was er nicht zu verantworten hat: er transportiert doch nicht, sondern die Post. Er übergibt am Postschalter die Sache bzw überantwortet die Sache dem Transporteur, der ab sofort der „Besitzer“ ist (nicht der Eigentümer; denn der bist Du, weil Du schon bezahlt hast). Wie soll jetzt der Lieferant noch Einfluß haben und verantwortlich dafür gemacht werden, daß hinter den Kulissen der Post bzw bei Euro-Express (falls Päckchen) geklaut wird, als wären die Plünderer nach einem Krieg am Werke?

Ich habe gar nicht vor mich vor Gericht wegen 11 Euro zu
streiten. Auf keinen Fall!!

Das ist auch vernünftig so.

Zuerst werde ich freundlich versuchen, den VK dazu zu bringen
mir ein neues zu schicken. Wenn sich herausstellt, dass er
fuer den Versand nicht verantwortlich ist, werde ich
wahrscheinlich versuchen auf einen neuen Akku einen Rabatt zu
kriegen. Mal sehen.

Ja, wenn er nett ist und zu viel Geld hat, macht er das vielleicht. Aber den schwarzen Peter hast Du: Du hättest durch entsprechende Zuzahlung auf sicherem Versand bestehen können, also Paket für 6,70. Steht halt nicht in gescheiter Relation zu 11 Euro Auktionswert.

Zum Thema „Schnäppchenmarkt“ antworte ich gleich weiter unten getrennt: das sind keine Flohmärkte, sondern… s.u.

Gruß Richard

Hallo Doc,

ich muß doch mal etwas ausholen, wie oben der Jima versprochen:

was ist der Schnaeppchenmarkt? Koennte ich da den Akku finden?

Ein beliebiger Flohmarkt Deiner Wahl :smile: Da findest Du
bestimmt irgendeinen Akku, den Du dann kaufen kannst.

Unter Schnäppchenmarkt war in der SPIEGEL-Ausgabe 49/2002. S. 64 (Logistik: Heroin und Gartenmöbel) die Fa. Elsemann aus Bayern gemeint, die mit der Post einen Abnahmevertrag für „unzustellbare“ Güter bis Januar diesen Jahres hatte. Dumm halt nur, daß diese Firma selbst die Kripo in Erding eingeschaltet hatte, zumal auch heiße Ware wie Waffen und Rauschgift bei den unzustellbaren Gütern waren, die freilich nicht an den Schnäppchenmarkt hätte weitergereicht werden dürfen, aber eben - falls man das übersieht - das Betriebsergebnis der Post verbessert.

Im Klartext heißt das: Je mehr unzustellbare Päckchen und Pakete über den Schnäppchenmarkt verhökert werden, desto besser für die Post, weil die am Gewinn partizipiert. UND DAS HALTE ICH IM KERN FÜR KRIMINELL! Hier wird ganz klar gegen jegliche Sitten des guten Anstands verstoßen. Da stellt man Nachforschungsanträge und dabei liegen die Sachen schon längst im Schnäppchenmarkt, wie mir geschehen: nach 9 Wochen bekam ich mein Paket zurück, geöffnet und Teile daraus entwendet. Einspruch nützt nix, weil Frist abgelaufen. Antwort haben die „Herren“ nicht nötig. Ich habe sie in meiner Mail kriminell genannt, keine Reaktion.

In dem Vertrag hat das Logistikunternehmen (Euro-Express, eine GmbH!) die Firma Elsemann ausdrücklich verpflichtet „alle personenbezogene und personenbeziehbaren Daten“ von den Sendungen zu entfernen und unverzüglich zu vernichten. Und keinesfalls dürfe die Firma mit dem ursprümglichen Empfänger einer Postsendung in Kontakt treten oder ihm das vermißte Stück gar verkaufen… (wörtliches Zitat aus dem SPIEGEL)

Das schlägt doch dem Faß den Boden aus! Mit solchen Vertragsbedingungen wird doch dem Betrug Tür und Tor geöffnet: das meinte ich mit mafiösen Strukturen. Nun ja, die Staatsanwaltschaft ermittelt ja bereits, wir werden sehen…

Gruß Richard

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,225032,00.html

Wer 40 Cent übrig hat, kann sich den Artikel reinziehen: ein Genuß im negativen Sinne

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Hallo Jima,

  1. wenn der Verkäufer gewerblich handelt, trägt er das Versandrisiko. Versicherter Versand oder nicht ist egal.
  2. Wie Du erkennst, dass jemand gewerblich handelt:
  • korrekt arbeitende Händler haben den Firmennamen und Anschrift in der Auktion, sowie einen Hinweis/Link zu den AGB.
  • halbseidene Händler halten sich an diese Vorschriften nicht, sind aber am Auktionsvolumen zu erkennen. Jemand, der innerhalb eines Monats z.B. 50 Handy-Akkus verkauft, ist als gewerblich einzustufen
  1. wenn man den ebay-Foren glauben darf gibt es in den letzten 2 Wochen offenbar massive Probleme der Post mit den Zustellungen. Dies hat u.a. mit den Feiertagen zu tun. Warensendungen brauchen auch schon mal 7-10 Werktage.
  2. mir selbst ist letzte Woche folgendes passiert: habe bei amazon CDs bestellt, diese sind am 26.04. als Warensendung raus. Als dann am 08.05. immer noch nichts da war, bin ich zum Postamt. Siehe da, dort war mein Paket. Der Bote hat keine Benachrichtigung eingeworfen (geklingelt hat er auch nicht, ich war nämlich die ganze Woche zuhause).

Was Du nun tun solltest:

  • geh mal in Dein Postamt und frage nach dem Paket. Frage auch mal in der Nachbarschaft, vielleicht hat ja jemand das Paket für Dich angenommen und „vergessen“ es Dir zu sagen
  • wenn es ein gewerblicher Händler ist: schicke eine freundliche Reklamationsmail an den Händler. Einige Dich mit ihm auf einen Termin, bis zu dem Du noch warten wirst, ob die Ware nicht doch noch kommt. Danach soll er einen weiteren Akku schicken.
  • Falls es ein Privatkauf war, gibt es leider nur noch eine Option: bitte den Verkäufer, bei der Post einen Nachforschungsantrag für nicht versicherte Sendungen zu stellen (es heisst nicht Nachforschungsantrag, aber es gibt da ein spezielles Formular). Damit wird die Post dein Päckchen in der Sammelstelle für nicht zustellbare Postsachen suchen. Von diesem Antrag soll dir der Verkäufer die Kopie faxen oder mailen. Wenn er das macht und sich kooperativ zeigt, wäre ich an Deiner Stelle sicher, dass das Teil wirklich in der Post verloren ist.

Sei vor allem freundlich und höflich in Deinen Mails mit dem Verkäufer. In den ebay-Foren kann man täglich sehen, wie harmlose Sachen total eskalieren, weil jeder immer gleich „Betrüger“ und „Abzocke“ schreit, wenn das geld oder die Ware mal nicht gleich kommt.

Viel Glück,

Myriam

Hallo und Danke fuer die ausfuehrliche Antwort

  1. mir selbst ist letzte Woche folgendes passiert: habe bei
    amazon CDs bestellt, diese sind am 26.04. als Warensendung
    raus. Als dann am 08.05. immer noch nichts da war, bin ich zum
    Postamt. Siehe da, dort war mein Paket. Der Bote hat keine
    Benachrichtigung eingeworfen (geklingelt hat er auch nicht,
    ich war nämlich die ganze Woche zuhause).

ja das kenne ich. Bei der Post war ich auch schon, aber das Paeckchen war dort nicht gelagert. Mal gucken ob es vielleicht wirklich jemand von den Nachbarn angenommen hat, was ich aber fuer unwahrscheinlich halte.

  • wenn es ein gewerblicher Händler ist: schicke eine
    freundliche Reklamationsmail an den Händler. Einige Dich mit
    ihm auf einen Termin, bis zu dem Du noch warten wirst, ob die
    Ware nicht doch noch kommt. Danach soll er einen weiteren Akku
    schicken.

Jetzt ist das Paeckchen knapp zwei Wochen unterwegs. Ich warte bis Freitag und dann werde ich den Haendler bitten mir ein neues zu schicken.

Sei vor allem freundlich und höflich in Deinen Mails mit dem
Verkäufer.

Ja, klar :smile:

Viel Glück,

Danke, jima

Hallo Myriam,

kannst Du mir mal die Quelle Deiner Weisheit nennen?

  1. wenn der Verkäufer gewerblich handelt, trägt er das
    Versandrisiko. Versicherter Versand oder nicht ist egal.

Wenn es so wäre, könnte der Händler theoretisch 10-mal senden und der Empfänger 10-mal sagen „nichts gekriegt“. Ist doch hirnrissig, zumal wenn man weiß, wie viel bei der Post geklaut wird (s.u. Spiegel-Artikel). Die Verhältnismäßigkeit wäre zudem nicht gewahrt: Der Versender darf also nochmal Porto + nochmal die Ware zahlen, der Empfänger nix, obwohl er der unversicherte Versandart zugestimmt hat. Wenn es so ein Gesetz gäbe, hätte es vor keinem Obergericht Bestand. Daß der Gesetzgeber mitunter Scheiße baut, ist ja hinlänglich bekannt.

Ein wie auch immer geartetes Gesetz kann nicht die Verantwortlichkeit des Transporteurs an den Absender wegschieben; denn dann könnte jeder Spediteur in Ruhe klauen, weil er ja sowieso nicht haftet, sondern der Absender.

Nein, nein, kann nicht sein: Eigentümer ist ab Bezahlung der Empfänger, und wenn der sagt „kein versicherten Versandt“, hat der auch den schwarzen Peter, weil es sein Auftrag war (der Absender hat nur nach Weisung des Empfängers so gehandelt). Oder er hätte an der Auktion nicht teilnehmen dürfen: schließlich wird er ja nicht gezwungen. (Einfaches Beispiel Milchmann: „Stellen Sie die Kanne vor die Tür.“ Macht er, und der Nachbar holt sich die kostenlose Milch. Und: wer haftet? Der Milchmann doch nicht, der hat doch nach Weisung des Auftraggebers so gehandelt)

Anders wäre es, wenn der Empfänger versicherten Versand bezahlt hat und der Absender von sich aus unversichert versendet hätte. Dann hat er eben den Empfänger übervorteilen wollen (durch eingesparte Versandkosten).

Gruß Richard

Hallo und Danke fuer die ausfuehrliche Antwort

  1. mir selbst ist letzte Woche folgendes passiert: habe bei
    amazon CDs bestellt, diese sind am 26.04. als Warensendung
    raus. Als dann am 08.05. immer noch nichts da war, bin ich zum
    Postamt. Siehe da, dort war mein Paket. Der Bote hat keine
    Benachrichtigung eingeworfen (geklingelt hat er auch nicht,
    ich war nämlich die ganze Woche zuhause).

ja das kenne ich. Bei der Post war ich auch schon, aber das
Paeckchen war dort nicht gelagert. Mal gucken ob es vielleicht
wirklich jemand von den Nachbarn angenommen hat, was ich aber
fuer unwahrscheinlich halte.

Du als Empfänger kannst da eh nichts machen. Im zweifelsfall fragen die nach dem Einlieferungsschein mit einer Nummer drauf. Den hat aber nur der VERsender und nicht der EMPfänger.

  • wenn es ein gewerblicher Händler ist: schicke eine
    freundliche Reklamationsmail an den Händler. Einige Dich mit
    ihm auf einen Termin, bis zu dem Du noch warten wirst, ob die
    Ware nicht doch noch kommt. Danach soll er einen weiteren Akku
    schicken.

Jetzt ist das Paeckchen knapp zwei Wochen unterwegs. Ich warte
bis Freitag und dann werde ich den Haendler bitten mir ein
neues zu schicken.

Im normalfall sollte dieser eben einen Nachverfolgungsauftrag für das Päckchen anfordern und eben je nachdem Dir eine Kopie des Einlieferungsscheines zukommen lassen. Wenn der Wert dann doch nicht sooo gross war, dann eben nochmal schicken lassen.

Wir hatten selbiges Problem vor einiger Zeit allerdings mit einer Lieferung aus der Schweiz. Lieferant hat dann Ware nochmal geschickt (gegen Geld natürlich :wink: ) und 3 Monate später kam das Paket von damals eben nochmal…

Gruß
h.

Hallo Richard,

kannst Du mir mal die Quelle Deiner Weisheit nennen?

Online nachlesen kann man es z.B. hier:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4123

(Zitat) Ich habe von einem Händler etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, es ist aber nie angekommen.

Anders als bei einem Kauf von privat, geht in diesem Fall die Gefahr für die Ware erst an Dich über, wenn die Ware an Dich übergeben wird.

Die bereits genannte Regelung aus § 447 BGB ist bei solchen Verträgen („Verbrauchsgüterkauf“) gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf Dich über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler mit Dir auch nichts anderes vereinbaren (Zitatende)
______

Wenn es so wäre, könnte der Händler theoretisch 10-mal senden
und der Empfänger 10-mal sagen „nichts gekriegt“.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage. Nur weil der Kunde theoretisch auch rechtswidrig handeln könnte? Firmen führen Kundenkarteien und dort wird ja wohl festgehalten, wenn bei einem Kunden ständig die Waren wegkommen. Wenn beim Kunden der Verdacht einer Straftat naheliegt (ob das wohl Diebstahl ist, oder Unterschlagung?), muss der Händler eben entsprechend reagieren.

Ist doch
hirnrissig, zumal wenn man weiß, wie viel bei der Post geklaut
wird (s.u. Spiegel-Artikel).

Ist ja richtig. Die Regelung ist ja nur dazu da, in so einem Falle den Händler dazu zu verdonnern, bei der Post nachzuforschen usw.

Die Verhältnismäßigkeit wäre
zudem nicht gewahrt: Der Versender darf also nochmal Porto +
nochmal die Ware zahlen, der Empfänger nix, obwohl er der
unversicherte Versandart zugestimmt hat. Wenn es so ein Gesetz
gäbe, hätte es vor keinem Obergericht Bestand.

Es obliegt dem Händler seine versandart und die Kosten dafür so zu wählen, dass es für ihn sicher UND kostengünstig ist.

Daß der
Gesetzgeber mitunter Scheiße baut, ist ja hinlänglich bekannt.

Das kommt in diesem Fall auf die Sichtweise an. Hier schützt der Gesetzgeber den Kunden, was ich persönlich gut finde.

Gruß,

Myriam