Hallo zusammen,
nur mal eine Frage: Was ist ein Rechtsassesor? Ist das ein Rechtsanwalt?
Gruß
Peter
Hallo zusammen,
nur mal eine Frage: Was ist ein Rechtsassesor? Ist das ein Rechtsanwalt?
Gruß
Peter
Hallo Peter,
Was ist ein Rechtsassesor? Ist das ein Rechtsanwalt?
nein, nicht unbedingt:
„§ 15 Rechtswirkung der Prüfung, Wiederholung der Prüfung.
(1) Wer die zweite juristische (große) Staatsprüfung bestanden hat, besitzt die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst. Er ist berechtigt, die Bezeichnung „Assessor“ zu fuhren. Mit Ablauf des Tages der mündlichen Prüfung endet das Beamten- oder Praktikantenverhältnis.“
-> http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/fsj/Hochschulrecht…
Ein Assessor kann also als Rechtsanwalt tätig sein (Zulassung vorausgesetzt), aber auch aus Richter (auf Probe) oder als Hochschullehrer etc.
Herzliche Grüße
Thomas Miller