Wer muß zahlen ?

Mietwohnung - Toilette verstopft - fließt zumindest sehr schlecht ab.
Ich kann nicht sagen ob die „engstelle“ in meiner wohnung ist oder gar vielleicht sogar ausserhalb derselben. wohnung liegt im 4. Stock.
wer muß das wieder gerade biegen und wer muß die kosten übernehmen ?
t.

Hallo Tamansari,

ich würde mal sagen, dass ist Vermietersache. Ich hatte mal einen Privatmann als Vermieter, der regelmäßig zu solchen kostenpflichtigen Sachen gedrängt werden musste. Jetzt in einer Gesellschaft ist es einfacher, ein Anruf und der Klempner ist da.

Du solltest dem Hauswart (wenn vorhanden) Bescheid sagen, oder Dich direkt an den Vermieter wenden. Das Problem sollte innerhalb eines Tages behoben werden. Reagiert der Vermieter nicht, holst Du einen Klempner, sagst dem Vermieter Bescheid, und ziehst die Rechnung von der Miete ab.

Alles Gute

olli

Hallo,

grundsätzlich haftet der Verursacher einer Verstopfung. Der Vermieter muss deswegen informiert werden. Er wird jemand beauftragen, die Verstopfung zu beheben. Ist diese nunmehr bis zur Zuleitung in den Hauskanal verstopft wird die Ursache wohl auf Deiner Seite liegen. Möglicherweise wird mit einer Spiral der im Rohr steckende Abfall zu Tage gefördert und über die Ursache und den Verursacher muss nicht diskutiert werden.

Die Verstopfung kann aber auch durch alte Rohre und Kalkanlagerungen auftreten. Auch dies kann man feststellen. Hier zahlt der Vermieter.

Liegt der Schaden im Abflussrohe des Hauses und kann die Ursache zwar festgestellt, der Verursacher aber nicht gefunden werden, muass der Vermieter zahlen. Eine Umlage ist nicht zulässig.

Also, den Vermieter verständigen. Der wird dann feststellen lassen, warum das Rohr verstopft ist.

Gruss Günter

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