Halli-Hallo! Ich betreibe mit finanz. Unterstützung des Senats für Statdtentwicklung ein Multimedia-Infoboard in Berlin-Kreuzberg. Dies ist eine gemeinnützige Sache; auch die Firma, bei der ich angestellt bin und die für das Projekt verantwortlich zeichnet, ist eine gGmbH.
Es ist nun der Vorschlag gemacht worden, auf dieser Leinwand auch mal einen Film zu zeigen, „Lola and Billy the Kid“ von Kutlug Ataman. Der Film wurde einer Privatperson als Video vom ZDF zugesandt, er lief auch schon mal auf Arte.
Meine Frage: Wie ist die rechtliche Lage - wenn ich keinen Eintritt verlange, darf ich den Movie dann ohne weiteres vorführen? Oder muss ich mir die Aktion in jedem Fall vom Rechteinhaber genehmigen lassen?
Danke vielmals für Antworten und Einschätzungen!
Martin