Hallo,
Bei meiner Frau wurde am 18.06.01 bei einem Backenzahn eine Krone provisorisch angebracht. Er führte diese Behandlung durch, obwohl meine Frau damals schwanger war und deshalb kein Röntgenfoto gemacht werden konnte. Dafür hat meine Frau ca. DM 1100 selbst bezahlt.
Der neue Zahnarzt meiner Frau hat nun im April den Zahn wegen einer „apikalen Paradontitis“ entfernt.
Vorher hat sie über die AOK noch ein Gutachten erstellen lassen. Dabei meinte der Zahnarzt, dass der Zahn eigentlich schon im Jahr 2001 hätte entfernt werden müssen. Das Gutachten selbst rückt die AOK nicht heraus, meine Frau solle sich erst mit dem früheren Zahnarzt unterhalten.
Der neue Zahnarzt hat schon einmal mit dem früheren Zahnarzt wegen einer wenigstens teilweisen Kosten-Rückerstattung telefoniert, der frühere Zahnarzt stellt sich jedoch stur.
Meine Fragen:
-
Gibt es für solche Fälle irgendwelche Schlichtungsstellen?
-
Auf welches Spezialgebiet müsste ich bei einer eventuellen Anwaltssuche achten?
Gruß,
Markus
Typisch Krankenkasse! Obwohl gerade die AOK ein Förderer der sog. Patientenrechte ist. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums kannst Du die Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“ herunterladen http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/publ_a… (knapp unter der Hälfte der Gesamtauswahl ist die Broschüre vorhanden) Vorab kannst schon mal den Sachbearbeiter darauf hinweisen, daß Deine Frau ALLE Unterlagen zur Einsicht ( auch in Begleitung mit einem Anwalt!) bekommen muß! Im Übrigen ich kann Dir nur aus eigenen Erfahrungen raten, schalte, wenn es nicht mehr weitergeht, einen Anwalt ein (frage vorher eine ggf. vorhandene Rechtschutzversicherung).
Der andere Zahnarzt hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Schlage Dich mit der herum und nicht mit der beleidigten „Leberwurst“.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
als erstes -die Gewähleistungsfrist von Zahnersatz betträgt
zwei Jahre.
Wenn durch ein Gutachten, dass von der Kasse (AOK) in Auftrag
gegeben wurde festgestellt wird, dass der Zahnersatz mangehaft
war, dann muss der verursachende Zahnarzt die Sache in Ordnung
bringen und dies so, dass weder der Kasse noch dem Patienten
zusätzliche Kosten entstehen.
Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt
derart (nachvollziehbar) gestört werden, kann die Korrekturbe-
handlung durch einen anderen Zahnerzt erfolgen. Dass dieser
nicht umsonst arbeitet dürfte klar sein.
In diesem Falle kann die Kasse den „alten“ Zahnrzt auffordern,#
entweder diese Kosten zu tragen oder sein erhaltenes Honorar
an die Kasse zurückzuzahlen.
In jedem Falle hat der Patient den Anspruch auch das Gutachten
um seine Interessen auf dem Wege einer Zivilrechtlichen
Geltenmachung zu wahren.
Ich verstehe nicht, warum die AOK hier nicht aktiv mitarbeitet.
Gruss
Günter Czauderna
Der andere Zahnarzt hat eine Berufshaftpflichtversicherung.
Schlage Dich mit der herum und nicht mit der beleidigten
„Leberwurst“.
Aber wie finde ich heraus, welche Versicherung das ist?
Gruß,
Markus
Auch außerhalb der vertraglichen Verjährungsfrist, gibt es noch Chance, den Schaden anzumelden. Lasse Dich vom Anwalt über die Möglichkeiten des § 823 BGB aufklären.
Der gegnerische Zahnarzt hat zwei Möglichkeiten. Entweder er bezahlt den Schaden selbst (ohne Versicherung) oder teilt auf Anfrage mit, daß er bei xxxx versichert ist. Wenn er das nicht tun, dann bekommt er halt die Rechnung und muß sich selbst vor Gericht mit Dir herumschlagen. Bei einigermaßer vernünftiger Einstellung (in solchen Fällen sind manche Ärzte etwas seltsam „strukturiert“, denn sie betrachten sich als „Heilkünstler“) wird er die Versichernng mitteilen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]