Aus Versehen Schwester geheiratet

Von: , Frage gestellt am Fr, 25. Feb 2000

Wie vermeidet der Staat eigentlich, dass jemand aus Versehen seine Schwester heiratet? Mal folgenden Fall konstruiert (kam so ähnlich gerade in einem Krimi vor): Ein Mädchen wird früh adoptiert und lernt später den Mann ihrer Träume kennen. Zufälligerweise ist das aber ihr eigener Bruder (der wurde nämlich nicht zur Adoption freigegeben). Davon weiß aber niemand etwas. Angenommen, die marschieren dann zum Standesamt, was passiert dann?

Und folgender Fall: Wir haben eine Tochter und adoptieren später noch einen Jungen. Also sind meine beiden Kinder nicht miteinander leiblich verwandt. Dürfen sie sich dann heiraten oder verhindert auch die "soziale" Verwandtschaft eine Heirat?

Danke!

Gerd

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 56 Minuten hilfreich
    Re: Aus Versehen Schwester geheiratet

    Soviel wie ich weiss, ist nur die Blutsverwandschaft bis zu einem gewissen Grad verboten. Cousine darf geheiratet werden, glaub ich.
    Gruß
    Roland

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Aus Versehen Schwester geheiratet

    Wie vermeidet der Staat eigentlich, dass
    jemand aus Versehen seine Schwester
    heiratet?
    Also... nach der Adoption wird nur die Geburtsurkunde geänder. Die Abstammungsurkunde, welche bei einer Eheschließung vorzulegen ist (immernoch?) gibt die biologischen Eltern an. Und folgender Fall: Wir haben eine
    Tochter und adoptieren später noch einen
    Jungen. Also sind meine beiden Kinder
    nicht miteinander leiblich verwandt.
    Dürfen sie sich dann heiraten oder
    verhindert auch die "soziale"
    Verwandtschaft eine Heirat?
    Die Kinder sind nicht "sozial" sondern bürgerlich-rechtlich miteinander verwandt. Sie können nicht heiraten.

    MfG
    Undine

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Aus Versehen Schwester geheiratet

      Die
      Abstammungsurkunde, welche bei einer
      Eheschließung vorzulegen ist (immernoch?)
      gibt die biologischen Eltern an.
      .... ich denke, Du meinst den Auszug aus dem Geburtsregister?????
      in der Abstammungsurkunde meine Kinder stehe nur ich...... *nurmalsosag*
      Ayla.... die also geklonte Kinder hat???

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^3: Aus Versehen Schwester geheiratet

        Die
        Abstammungsurkunde, welche bei einer
        Eheschließung vorzulegen ist (immernoch?)
        gibt die biologischen Eltern an.
        .... ich denke, Du meinst den Auszug aus
        dem Geburtsregister?????
        Also meine Tochter hat eine Abstammungsurkunde, darin sind ihre biologischen Eltern eingetragen... in ihrer Geburtsurkunde stehen mein Mann und ich als Vater und Mutter.... in der Abstammungsurkunde meine Kinder
        stehe nur ich...... *nurmalsosag*
        Ayla.... die also geklonte Kinder hat???
        ... einen Vater haben die Kinder doch auch... zumindest Herr "unbekannt" steht drin...

        • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
          Abstammung ist nicht vollständig

          nö... nach der Abstammungsurkunde der Kinder stammen sie nur von mir ab!
          Ayla... die extra nochmal nachgesehen hat!

          • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
            Re: Abstammung ist nicht vollständig

            nö... nach der Abstammungsurkunde der
            Kinder stammen sie nur von mir ab!
            Ayla... die extra nochmal nachgesehen
            hat!
            ...mhmm.. *grübel*
            Vielleicht liegt es daran, daß Deine Kinder nicht adoptiert sind? Keine Ahnung!
            Von meinem Sohn habe ich keine Abstammungsurkunde zum nachsehen, weil er noch in der DDR geboren wurde.

            Dine *die Ayla damit zu trösten versucht, daß wir doch alle vom Affen abstammen* *fg*

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Aus Versehen Schwester geheiratet

      Was heißt das denn jetzt? Angenommen, jemand hat "seinem" Kind verschwiegen, das es adoptiert ist. Fliegt dann bei der Hochzeit alles auf? Oder prüfen die Standesbeamten das irgendwie anders und klären den Betroffenen nur auf, falls er tatsächlich mit der Braut (oder dem Bräutigam) verwandt ist. Ich mußte bei meiner Trauung die Geburtsurkunde und einen Auszug aus dem Familienbuch vorlegen, glaube aber, dass der Auszug aus dem Familienbuch von meinem "Heimatstandesamt" zum "Trauungsstandesamt" geschickt wurde, d.h. ich den nie gesehen habe.

      Gerd

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