Mietrecht

hallo

es geht um den auszug aus einer mietwohnung.

die wohnung wurde vor 2 jahren bezogen und vom mieter beim einzug
renoviert.das heisst löcher zugespachtelt und geweisst.
der parkettboden war bereits bei einzug zerkratzt.
im mietvertrag (standardmietvertrag)steht nichts von renovieren bei auszug,nur das bestimmte zimmer in bestimmten zeiträumen renoviert werden müssen.
kann der vermieter verlangen das die wohnung beim auszug wieder vom mieter renoviert werden muss?

besten dank im vorraus

lg heike

Hallo,

im mietvertrag (standardmietvertrag)steht nichts von
renovieren bei auszug,nur das bestimmte zimmer in bestimmten
zeiträumen renoviert werden müssen.

Was sind denn die bestimmten Zeiten?

Grüsse
Andreas

hallo

3,5 und 7 jahre.
ich bin der meinung das nicht renoviert werden muss,da:

  1. beim einzug nicht renoviert war
  2. und weil die mietdauer nur 2 jahre betrug

lg heike

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hallo

3,5 und 7 jahre.
ich bin der meinung das nicht renoviert werden muss,da:

  1. beim einzug nicht renoviert war
  2. und weil die mietdauer nur 2 jahre betrug

hallo heike,

lese mal den Mietvertrag durch. In solchen Fällen steht meist im Mietvertrag der Passus - oftmals bei Auszug - teilweise je nach Mietvertrag zwischen einzelnen Texten, dass bei Auszug aus der Wohnung, wenn die Fristen ( die Du genannt hast) nicht erreicht sind, der Mieter die anteiligen Kosten zu tragen hat. Oft wird auch hingewiesen, dass im 1 Jahr 20 %, 40 % im 2. Jahr usw. zu tragen sind. Es spielt dabei keine Rolle ob die Wohnung vollständig gemalert wurde bei Einzug durch den Vermieter. Er hat in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung.

Du bist nun zwei Jahre in der Wohnung. Nach dem Fristenplan ist keine Leistung geschuldet. Erst recht dann nicht, wenn zusätzlich im Mietvertrag stehen sollte, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Wird aber im Mietvertrag auf die Fristen und den Fristenplan verwiesen, auf anteilige Kosten, wird die sogenannte Quotenklausel angewandt.

Teile mal mit welches Formular - meisten unten links - oder auf der 2. Seite Du verwendet hast. Mietverträge „Zweckform“, Haus- und Grundeigentümervereine haben grundsätzlich die Quotenklauseln enthalten. Bie einigen anderen Verlagen sind erst die neuesten Vertragsformulare so gestaltet, ältere enthalten die Quotenklausel nicht und müssen bislang von Hand nachgetragen werden.

Melde Dich bei weiteren direkten Fragen direkt bei mir.

Gruss Günter

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hallo Heike,

mir ist bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Du hast die Wohnung bei Einzug selbst renoviert, also geweisst. Insoweit ist die Frist von drei Jahren (Nassräume) und fünf Jahre ( Wohnräume ) nicht erreicht und beim Auszug musst Du nicht renovieren. Die Dübellöcher müssen geschlossen werden.

Gruss Günter

es geht um den auszug aus einer mietwohnung.

die wohnung wurde vor 2 jahren bezogen und vom mieter beim
einzug
renoviert.das heisst löcher zugespachtelt und geweisst.
der parkettboden war bereits bei einzug zerkratzt.
im mietvertrag (standardmietvertrag)steht nichts von
renovieren bei auszug,nur das bestimmte zimmer in bestimmten
zeiträumen renoviert werden müssen.
kann der vermieter verlangen das die wohnung beim auszug
wieder vom mieter renoviert werden muss?

besten dank im vorraus

lg heike

vielen dank! da gebe ich doch sehr gerne ein *

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