Hallo Leute,
heute stand die Polizei mit einer dicken Akte vor meiner Tür.Es geht um die Rückzahlung von Sozialhilfe, die ich zwischen 1995 und 1997 bekommen hatte. In dieser Zeit war ich durchgehend in Deutschland gemeldet, lebte aber teilweise in Indien. ich bekam 2 Kinder , beide in Deutschland geboren. Das Sozialamt wollte nach dem 2. Kind meinen Reisepass sehen, da der Vater beider Kinder in Indien lebte (Tibeter).
Ich befragte einen Anwalt, der nach langem Suchen kein Gesetz fand, dass verbietet das Land zu verlassen und Sozialhilfe zu bekommen. Dieses Gesetz gibt es jetzt seit ca. 3 Jahren erst.So legte ich damals den Pass vor, er wurde kopiert und dann ging ich wieder nach Indien zurück, blieb aber weiterhin in Deutschland gemeldet, bekam jedoch keine Sozialhilfe mehr. Ich lebe mit der Familie seit 1999 wieder fest in Deutschland und heute haben mich die lieben Beamten nach nunmehr 5 Jahren gefunden und wollen um die 7000 DM zurück. Die ganze Akte liegt bei der Polizei und ich muss da übermorgen hin und mir das Ganze durchlesen. Die Frage ist nun: ist das nicht verjährt ?Wer kennt einen Präzedenzfall? Oder einen Anwalt der sich mit sowas gut auskennt ? Da ich alleinstehend bin mit 2 Kindern lebe ich wieder von Sozialhilfe und kann mir kaum einen Anwalt leisten, den ich in diesem Fall sicher benötige. Claudia
Hallo Claudia,
zuerst einmal. Wenn Du Sozialhilfe bekommst, hast Du Anspruch auf einen Beratungsschein und Vertretung durch einen Anwalt. Gehe morgen auf das zuständige Amtsgericht und beantrage eine Beratungsschein und suche Dir umgehend einen Anwalt. Bei der Polizei kannst Du ruhig anrufen und mitteilen, Du möchtest Dich vor einer Äusserung zuerst anwaltlich beraten lassen und deshalb sei der Termin nicht möglich. Möglicherweise wird man von Dir verlangen, dass Du trotzdem zur Dienststelle kommen musst. Gehe dann hin, mit Personalausweis, und erkläre " Ich möchte mich nicht äussern, da mir die notwendigen rechtlichen Kenntnisse fehlen und habe Herrn RA xyz um Vertretung in dieser Sache gebeten. Herr XYZ wird sich an Sie wenden".
Gruss Günter
Nach meiner Kenntnis hast Du auch im Ausland Anspruch auf Sozialhilfe unter bestimnmten Voraussetzungen. Mir ist aber unklar, ob dies auch für in DE gestellte Sozialhilfeanträge gilt oder nur für Anträge, die jemand über die deutsche Botschaft stellt.
heute stand die Polizei mit einer dicken Akte vor meiner
Tür.Es geht um die Rückzahlung von Sozialhilfe, die ich
zwischen 1995 und 1997 bekommen hatte. In dieser Zeit war ich
durchgehend in Deutschland gemeldet, lebte aber teilweise in
Indien. ich bekam 2 Kinder , beide in Deutschland geboren. Das
Sozialamt wollte nach dem 2. Kind meinen Reisepass sehen, da
der Vater beider Kinder in Indien lebte (Tibeter).
Ich befragte einen Anwalt, der nach langem Suchen kein Gesetz
fand, dass verbietet das Land zu verlassen und Sozialhilfe zu
bekommen. Dieses Gesetz gibt es jetzt seit ca. 3 Jahren
erst.So legte ich damals den Pass vor, er wurde kopiert und
dann ging ich wieder nach Indien zurück, blieb aber weiterhin
in Deutschland gemeldet, bekam jedoch keine Sozialhilfe mehr.
Ich lebe mit der Familie seit 1999 wieder fest in Deutschland
und heute haben mich die lieben Beamten nach nunmehr 5 Jahren
gefunden und wollen um die 7000 DM zurück. Die ganze Akte
liegt bei der Polizei und ich muss da übermorgen hin und mir
das Ganze durchlesen. Die Frage ist nun: ist das nicht
verjährt ?Wer kennt einen Präzedenzfall? Oder einen Anwalt der
sich mit sowas gut auskennt ? Da ich alleinstehend bin mit 2
Kindern lebe ich wieder von Sozialhilfe und kann mir kaum
einen Anwalt leisten, den ich in diesem Fall sicher benötige.
Claudia
Hallo,
also, meine mutter hatr von italien aus aus deutschland sozialhilfe erhalten, musste diese bei der botschaft in rom beantragen und von dort wurde diese dann auch ausgezahlt.
ich denke das bei dir der fall schon sehr merkwürdig gelagert sein dürfte da man sich eigentlich vom sozialhilfegeld kaum familienflüge nach indien leisten kann und somit mal grob unterstellt werden könnte das du gelder aus welchen-auch-immer-quellen zur verfügung hattest die du dem amt hättest melden müssen bzw. das du das sozialhilfegeld zweckentfremdet hast.
es gibt ziemlich viele leute die meinen, man könnte in der zeit der sozialhilfe im ausland leben OHNE dem amt bescheid zu geben, du bist nämlich beim sozialamt verpflichtet deinen aufenthaltsort nzugeben, wen du das nicht tust, dann kann das eben probleme geben die man dann unter umständen ausbaden muss, selbst mit kindern, so hart das auch klingen mag.
sozialhilfe ist ja dafür da das man eine soziale notlage überbrückt, dazu kommt das man wenn man in einem land wie indien wohnt mit wesentlich weniger geld auskommen kann da das leben dort ja viel billiger ist.
mit dem „sozialhilfegehalt“ dürfte man dort dann ziemlich als reiche person leben können, was so auch nicht beabsichtigt wurde und was die gesellschaft, nämlich wir alle die wir dafür bezahlen, eigentlich nicht tragen müssten.
nicht das du mich missverstehst, aber, auch ich habe mal eine notlage gehabt und MUSSTE sozialhilfe beantragen, ein dauerzustand sollte das jedoch nicht sein und wenn man nicht da ist und sich nur pro forma wo anmeldet um bezugsempfänger bleiben zu können, dann ist das eigentlich auch nicht in ordnung.
wen du so lange in indien warst und deinen wohnsitz hier beibehalten hast, dann dürfte der indienaufenthalt ja auch noch illegal gewesen sein denn sonst hättest du dich ja dort anmelden müssen, denke ich mal.
scheint als könnte das sozialamt dir unterstellen das du das sozialamt mit absicht betrogen hättest, eigentlich iast das aber wenn es so war, kein betrug dem sozialamt gegenüber, sondern der gesellschft gegenüber, die dafür aufkommen MUSS.
ich vermute mal das sich das sozialamt die gelder von dir holen wird, wenn nicht auf einem mal, dann wahrscheinlich in raten, da du direkt ja wieder vom sozialamt abhängig bist, oder dich gemacht hast, werden die einen teil der gelder gleich einbehalten, nämlich den anteil, der für unterhaltung/taschengeld gedacht ist…
wenn ich nicht irre verjähren sogenannte sozialleistungsdelikte nicht so schnell, besonders wenn eine person nicht gefunden werden konnte mangels meldeadresse.
so ist man nämlich gesetzlich auch verpflichtet einen dauerhaften 2 wohnsitz anzugeben, selbst wenn der sich im ausland befindet und wer weiss schon was dir alles in der zeit des auslandsaufenthaltes zugestellt wurde worauf du hättest reagieren müssen und es ncht konntest weil du ja nicht da warst…
lieben gruß und dennoch viel glück mit dem schlamassel von
sonja
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Nach meiner Kenntnis hast Du auch im Ausland Anspruch auf
Sozialhilfe unter bestimnmten Voraussetzungen. Mir ist aber
unklar, ob dies auch für in DE gestellte Sozialhilfeanträge
gilt oder nur für Anträge, die jemand über die deutsche
Botschaft stellt.
Hi,
wenn das für in Deutschland gestellte SH-Anträge gelten würde, würde ich sofort SH beantragen und dann auswandern!
Nee, nee, das gilt nur in ganz bestimmten Fällen, wenn jemand z.B. vor Jahren ausgewandert ist und dann im Ausland verarmt und es ihm aus irgendwelchen Gründen nicht zuzumuten ist, wieder nach D zu kommen, dann kann er u.U. im Ausland SH erhalten.
Wenn jemand hier SH bezieht und ins Ausland will, hat er sich hier abzumelden, da der SH-Anspruch erlischt. Und das ist nicht erst seit 7 Jahren so.
Gruß
Nelly
Nach meiner Kenntnis hast Du auch im Ausland Anspruch auf
Sozialhilfe unter bestimnmten Voraussetzungen. Mir ist aber
unklar, ob dies auch für in DE gestellte Sozialhilfeanträge
gilt oder nur für Anträge, die jemand über die deutsche
Botschaft stellt.
wenn das für in Deutschland gestellte SH-Anträge gelten würde,
würde ich sofort SH beantragen und dann auswandern!Nee, nee, das gilt nur in ganz bestimmten Fällen, wenn jemand
z.B. vor Jahren ausgewandert ist und dann im Ausland verarmt
und es ihm aus irgendwelchen Gründen nicht zuzumuten ist,
wieder nach D zu kommen, dann kann er u.U. im Ausland SH
erhalten.
Wenn jemand hier SH bezieht und ins Ausland will, hat er sich
hier abzumelden, da der SH-Anspruch erlischt. Und das ist
nicht erst seit 7 Jahren so.
Hallo Nelly,
tatsächlich gibt es Sozialhilfe im Ausland. Sie ist über die Botschaft oder das Konsulat zu beantragen und wird von dort aus an die örtliche Behörde gerichtet. Sozialhilfe erhalten überwiegend Mitbürger vor allem wenn sie in Kenia, auf Mallorca, auf den Kanaren, den Malediven, Mauritius, Thailand leben und ihnen eine Rückkehr nach DE nicht zumutbar ist, andererseits sie sich den Lebensunterhalt in dem fremden Land nicht selbst verdienen können. Es soll sich um mehrere Tausend Deutsche handeln, die im Ausland Sozialhilfe erhalten. Die Fälle werden derzeit überprüft, nachdem man festgestellt hat, dass mehr als 90 % dieser Fälle sich ausgerechnet in Ferienparadiesen ereignen und dieser „verarmte Personenkreis“ in DE alles verkauft hat um teilweise genau mit der Begründung, man habe in DE keine Bindung und kein Eigentum mehr sich umgehend im Schnitt nach drei Monaten Sozialhilfe zahlen liess. Nach der Agenda 2010 wäre dies ohnehin nicht mehr möglich, weil niemand mehr Geld erhalten soll, der in DE nicht für Gegenleistungen zur Verfügung steht. Ich glaube zwar noch nicht daran, warte aber mal ab.
Gruss Günter
…habt ihr mal beachtet ,dass hier keine Belehrung sondern Hilfe gefragt war ?
Gruss
Kosmocat