Kündigung Mobilfunkvertrag

Von: , Frage gestellt am Sa, 26. Feb 2000

Ich habe da ein Problem mit meinem Mobilfunkvertrag.

Ich wollte den Vertrag nach 2 Jahren kündigen.

Bei der Hotline sagte man mir das der Vertrag 3Monate weiterläuft wenn er nicht 6 Wochen vorher gekündigt wird.

Als ich das dann tat ,bekam ich eine Nachricht das der Vertrag 1 Jahr weiterläuft wegen nicht rechtzeitiger Kündigungen.

Ich habe mir die AGB´s mehrmals faxen lassen und habe innerhalb eines Monats 3 verschiedene AGB´s mit 3 verschiedenen weiterführenden Laufzeiten bekommen.

Und von der Hotline bekommt man immer wieder wechselnde Auskünfte.

Muss ich das so klaglos hinnehmen?
oder kann ich wegen irreführung dagegen angehen?

Dürfen die eigentlich eine "Grundgebühr" verlangen?

Ich habe mal gehört das Gebühren nur von Behörden verlangt werden dürfen.

Geht mir eigentlich weniger um das Geld sondern darum das die mit einem machen können was sie wollen

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten hilfreich
    Re: Kündigung Mobilfunkvertrag

    Es gelten m.E. die AGB, die Du mit Deinem Vertrag erhalten hast, da sie Bestandteil des Vertrages geworden sind.

    MfG
    Undine

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung Mobilfunkvertrag

      Ein hinweis auf der rechnung, daß sich die AGBs geändert haben und man sie irgendwo ordern kann reicht normalerweise aber aus. die müssen nämlich nicht ausgehändigt werden. der hinweis reicht.

      ivo

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Kündigung Mobilfunkvertrag

    Ich habe da ein Problem mit meinem
    Mobilfunkvertrag.

    Ich wollte den Vertrag nach 2 Jahren
    kündigen.

    Bei der Hotline sagte man mir das der
    Vertrag 3Monate weiterläuft wenn er nicht
    6 Wochen vorher gekündigt wird.

    Als ich das dann tat ,bekam ich eine
    Nachricht das der Vertrag 1 Jahr
    weiterläuft wegen nicht rechtzeitiger
    Kündigungen.

    Ich habe mir die AGB´s mehrmals faxen
    lassen und habe innerhalb eines Monats 3
    verschiedene AGB´s mit 3 verschiedenen
    weiterführenden Laufzeiten bekommen.

    Und von der Hotline bekommt man immer
    wieder wechselnde Auskünfte.

    Muss ich das so klaglos hinnehmen?
    oder kann ich wegen irreführung dagegen
    angehen?
    Undine hat grundsätzlich Recht(Verweis nach unten). Allerdings muß erst einmal geklärtwerden , welch damals verwendet wurden und ob sie Bestandteil des Vertrages wurden . Laut AGBG müssen die AGB Dir dafür bei Vertragsschluß ausdrücklich oder bei unverhältnism. Schwierigkeiten(hohe Anforderungen) für den Verwender ,durch deutlich sichtbaren Aushang bekannt gemacht werden (Stehen sie vielleicht auf der Rückseite Deines Vertrages und hat der Gegner ein Kopie?) .

    Du mußt ohne besondere Probleme von ihnen Kenntnis nehmen können .
    Im Prozeß muß dies der Verwender (Dein Gegner beweisen), ebenso wie die Verwendung der ungünstigen AGB(findest Du Kleingedrucktes in deinen Unterlagen , lies also genau durch).
    Falls Du keine AGB findest und sicher bist der Gegner kann nicht (unterschriebene Kopie!) nachweisen daß Du diese ungünstigen AGB hattest:
    Kannst Du verschiedene AGB vorweisen macht dies Deinen Gegner m.E. unglaubwürdig (Prüfe aber ob die gefaxten AGB vielleicht für verschieden Zeiträume gelten sollten. Also alles "doch koscher" ist).
    ....
    Dagegen vorgehen.
    Wenn Du nicht mehr zahlst , muß Dein Gegner gegen Dich vorgehen (Mahnung , Sperrung der Verbindung , Mahnsache , Klage).

    ...
    Dürfen die eigentlich eine "Grundgebühr"
    verlangen?

    Ich habe mal gehört das Gebühren nur von
    Behörden verlangt werden dürfen.
    Ihre Gebühr ist in Wirklichkeit ein Entgelt für die Bereitstellung der Möglichkeit zu telefonieren .Also eine vertragliche Leistung . Sie hat nichts mit der öffentlichen Gebühr von staatlichen Einrichtungen zu tun (Die wird Dir völlig ohne Vertrag weggenommen).
    ... Geht mir eigentlich weniger um das Geld
    sondern darum das die mit einem machen
    können was sie wollen
    Wenn Du nicht sichern kannst , was Du damals unterschrieben hast aber beweisen kannst , daß die Dich falsch beraten haben (Zeuge, für den angeblich gleichen Zeitraum unterschiedliche AGB- Verlängerungsfristen) dann kannst Du auch eine Nichtzahlung in Erwägung ziehen (ist aber noch etwas unsicherer).

    Rechne aber mit bösen Briefen , gerichtlichen Zahlungsaufforderungen und Klagen.
    Verlierst Du , zahlst Du schlimmstenfalls Mahngebühren, Gerichtsgebühren , die Gebühr des gegnerischen Anwalts, die Grundgebühren und Verzugszinsen 4% ab Fälligkeit .

    Der Fall ist von hier aus schwer zu beurteilen.
    Wie lief der Vertragsschluß? Welche Unterlagen hast Du?

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Kündigung Mobilfunkvertrag

      Erst mal ein Dankeschön an euch.
      Ich habe den Vertrag im Juni 96 abgeschlossen
      In April 97 habe ich den Vertrag nachträglich noch mal per Fax ändern lassen.D.H Umstellung auf eine andere Taktung.
      Einen Änderungsantrag erhielt ich dann per Fax

      Dieses Fax habe ich auch von meiner Firma zurückgeschickt und er wurde dann von Talkline akzeptiert .

      Neue AGB´s habe ich dann ich aber nicht zugeschickt bekommen.

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