Antwort von
nach 4 Stunden
hilfreich
Re: Kündigung Mobilfunkvertrag
Ich habe da ein Problem mit meinem
Mobilfunkvertrag.
Ich wollte den Vertrag nach 2 Jahren
kündigen.
Bei der Hotline sagte man mir das der
Vertrag 3Monate weiterläuft wenn er nicht
6 Wochen vorher gekündigt wird.
Als ich das dann tat ,bekam ich eine
Nachricht das der Vertrag 1 Jahr
weiterläuft wegen nicht rechtzeitiger
Kündigungen.
Ich habe mir die AGB´s mehrmals faxen
lassen und habe innerhalb eines Monats 3
verschiedene AGB´s mit 3 verschiedenen
weiterführenden Laufzeiten bekommen.
Und von der Hotline bekommt man immer
wieder wechselnde Auskünfte.
Muss ich das so klaglos hinnehmen?
oder kann ich wegen irreführung dagegen
angehen?
Undine hat grundsätzlich Recht(Verweis nach unten). Allerdings muß erst einmal geklärtwerden , welch damals verwendet wurden und ob sie Bestandteil des Vertrages wurden . Laut AGBG müssen die AGB Dir dafür bei Vertragsschluß ausdrücklich oder bei unverhältnism. Schwierigkeiten(hohe Anforderungen) für den Verwender ,durch deutlich sichtbaren Aushang bekannt gemacht werden (Stehen sie vielleicht auf der Rückseite Deines Vertrages und hat der Gegner ein Kopie?) .
Du mußt ohne besondere Probleme von ihnen Kenntnis nehmen können .
Im Prozeß muß dies der Verwender (Dein Gegner beweisen), ebenso wie die Verwendung der ungünstigen AGB(findest Du Kleingedrucktes in deinen Unterlagen , lies also genau durch).
Falls Du keine AGB findest und sicher bist der Gegner kann nicht (unterschriebene Kopie!) nachweisen daß Du diese ungünstigen AGB hattest:
Kannst Du verschiedene AGB vorweisen macht dies Deinen Gegner m.E. unglaubwürdig (Prüfe aber ob die gefaxten AGB vielleicht für verschieden Zeiträume gelten sollten. Also alles "doch koscher" ist).
....
Dagegen vorgehen.
Wenn Du nicht mehr zahlst , muß Dein Gegner gegen Dich vorgehen (Mahnung , Sperrung der Verbindung , Mahnsache , Klage).
...
Dürfen die eigentlich eine "Grundgebühr"
verlangen?
Ich habe mal gehört das Gebühren nur von
Behörden verlangt werden dürfen.
Ihre Gebühr ist in Wirklichkeit ein Entgelt für die Bereitstellung der Möglichkeit zu telefonieren .Also eine vertragliche Leistung . Sie hat nichts mit der öffentlichen Gebühr von staatlichen Einrichtungen zu tun (Die wird Dir völlig ohne Vertrag weggenommen).
...
Geht mir eigentlich weniger um das Geld
sondern darum das die mit einem machen
können was sie wollen
Wenn Du nicht sichern kannst , was Du damals unterschrieben hast aber beweisen kannst , daß die Dich falsch beraten haben (Zeuge, für den angeblich gleichen Zeitraum unterschiedliche AGB- Verlängerungsfristen) dann kannst Du auch eine Nichtzahlung in Erwägung ziehen (ist aber noch etwas unsicherer).
Rechne aber mit bösen Briefen , gerichtlichen Zahlungsaufforderungen und Klagen.
Verlierst Du , zahlst Du schlimmstenfalls Mahngebühren, Gerichtsgebühren , die Gebühr des gegnerischen Anwalts, die Grundgebühren und Verzugszinsen 4% ab Fälligkeit .
Der Fall ist von hier aus schwer zu beurteilen.
Wie lief der Vertragsschluß? Welche Unterlagen hast Du?