Hallo,
So ca. 30 Meter von unserem Balkon entfernt (4.Stock) wurde auf dem Dach einer benachbarten Kneipe der Ventilator einer Belüftungsanlage montiert, der für mein Empfinden sehr laut ist. Nicht, dass ich besonders empfindlich bin - es ist eine Innenstadtwohnung (allerdings einer eher ruhigen Kleinstadt), aber dieser Lärm ist permanent bis tief in die Nacht hinein und wir wohnen jetzt (vom Lärm her) quasi an einer Schnellstrasse.
Ich vermute, er wurde so hoch montiert, damit er vom Boden aus weniger zu hören ist.
Meine Frage: Welche Richtlinien gelten zum Schutz der Anwohner in den oberen Stockwerken? Muss man sich das gefallen lassen?
Mit vielen Grüßen, Roland
Hallo,
siehe folgenden Link:
http://www.umweltbundesamt.org/dzu/default.html?T3=h…
ansonsten wüede ich den Geräuschpegel messen lassen und wenn dieser den Grenzwert überschreitet, den Wirt bitten das er eine Lärmdämmung an sener Anlage anbringen läßt.
mfg: Josef
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Hallo,
zum Hinweis von Josef noch einen weiteren Hinweis. Wende Dich an die zuständige Stadtverwaltung - Ordnungsamt - und erhebe Beschwerde. Schildere das Problem genau. Wahrscheinlich - je nach Bundesland unterschiedlich - wird die Gewerbeaufsicht benachrichtigt, die Messungen vornimmt.
Gruss Günter
Kläre die Frage, informiere auch Deinen Vermieter über den neu eingetretenen Mangel an der Mietsache. Es ist zwar Lärm, den er als Vermietr nicht vermeiden kann, auch nicht beseitigen kann, aber hieraus können Dir durchaus Ansprüche wegen Mietminderung entstehen. Den Mangel - da Eintritt nach Mietvertragsbeginn -nach § 536 c BGB - erklären. Schriftlich. Mietzahlungen unter Vorbehalt erklären. Unter Vorbehalt eine Mietminderung ankündigen. Hinweisen, dass diese noch näher beziffert wird.
Die Belüftungsanlage muss - wenn sie die Nachbarschaft beeinträchtigt - genehmigt werden. Möglicherweise - ein Sonderfall im Mietrecht - kannst Du direkt gegen den Gastwirt auf Unterlassung bestehen, was bedeutet, dass der Gastwirt entweder die Anlage ab 22.00 Uhr abschkaten muss oder spätestens nach 22.30 das Lokal schliessen muss. Bei der Abwägung der wirtschaftlichen Interessen eines Gewerbebetriebes (Gaststätte) geht grundsätzlich das Ruhebedürfnis des Mieters vor. Kläre dies mit Deinem Vermieter, wenn notwendig, Entscheidungen wurden vom BayVGH und auch vom VGH Baden-Württemberg getroffen. Möglicherweise verstösst die Anlage gegen die Schallschutzbestimmungen.
Gruss Günter
So ca. 30 Meter von unserem Balkon entfernt (4.Stock) wurde
auf dem Dach einer benachbarten Kneipe der Ventilator einer
Belüftungsanlage montiert, der für mein Empfinden sehr laut
ist. Nicht, dass ich besonders empfindlich bin - es ist eine
Innenstadtwohnung (allerdings einer eher ruhigen Kleinstadt),
aber dieser Lärm ist permanent bis tief in die Nacht hinein
und wir wohnen jetzt (vom Lärm her) quasi an einer
Schnellstrasse.
Ich vermute, er wurde so hoch montiert, damit er vom Boden aus
weniger zu hören ist.
Meine Frage: Welche Richtlinien gelten zum Schutz der Anwohner
in den oberen Stockwerken? Muss man sich das gefallen lassen?
Mit vielen Grüßen, Roland