Moin zusammen,
bei mir hat Anfang des Jahres ein Besitzerwechsel meiner Wohnung stattgefunden. Mir ist bekannt, das mein Mietvertrag unverändert weitergilt.
Nun hat mir der alte Vermieter vor ca. 2 1/2 Monaten eine Nebenkostenabrechnung für das Vohrjahr zugestellt, die nicht Ansatzweise (es sei denn ich wäre Wahrsager und könnte in die Kristallkugel schauen) nachvollziehbar ist.
Ich habe nun mehrmals den neuen Vermieter angesprochen, das ich doch nun bitte verbindlich einen belastbaren/belegbaren Nebenkostenabschlag für das laufende Abrechnungsjahr genannt bekomme. (wurde auch per Einschreiben im ZUsammenhanghang mit einer Mängelanzeige zugestellt, Empfangsbestätigung liegt mir vor)
Dieser hat sich bis heute nicht für einen Cent dafür interessiert, mir die Angabe zu machen.
Nun die Fragen:
-Ich würde von mir aus die Zahlung des Abschlages (der derzeit in Vorjahreshöhe gezahlt wird) einstellen (hieraus natürlich Rückstellungen bilden). Das Zinsrisiko läge beim Vermieter und würde vielleicht Antworten beschleunigen.
>Ist das rechtlich in Ordnung?
- Da ich ja nun auch nicht nachvollziehen kann, ob ich vergangenen Jahr nicht deutlich zu viel Nebenkostenabschläge gezahlt habe (s.o.), würde ich vom alten Vermieter die geleisteten Abschläge zurückfordern.
>Auch O.K.?
-Darüber hinaus von neuen Vermieter die in diesem Jahr geleisteten Abschläge ebenfalls Rückfordern.
>Ja?
Vielen Dank für Eure Antworten
Jimmy