Mal wieder: Mietnebenkosten

Moin zusammen,
bei mir hat Anfang des Jahres ein Besitzerwechsel meiner Wohnung stattgefunden. Mir ist bekannt, das mein Mietvertrag unverändert weitergilt.

Nun hat mir der alte Vermieter vor ca. 2 1/2 Monaten eine Nebenkostenabrechnung für das Vohrjahr zugestellt, die nicht Ansatzweise (es sei denn ich wäre Wahrsager und könnte in die Kristallkugel schauen) nachvollziehbar ist.

Ich habe nun mehrmals den neuen Vermieter angesprochen, das ich doch nun bitte verbindlich einen belastbaren/belegbaren Nebenkostenabschlag für das laufende Abrechnungsjahr genannt bekomme. (wurde auch per Einschreiben im ZUsammenhanghang mit einer Mängelanzeige zugestellt, Empfangsbestätigung liegt mir vor)

Dieser hat sich bis heute nicht für einen Cent dafür interessiert, mir die Angabe zu machen.

Nun die Fragen:

-Ich würde von mir aus die Zahlung des Abschlages (der derzeit in Vorjahreshöhe gezahlt wird) einstellen (hieraus natürlich Rückstellungen bilden). Das Zinsrisiko läge beim Vermieter und würde vielleicht Antworten beschleunigen.
>Ist das rechtlich in Ordnung?

  • Da ich ja nun auch nicht nachvollziehen kann, ob ich vergangenen Jahr nicht deutlich zu viel Nebenkostenabschläge gezahlt habe (s.o.), würde ich vom alten Vermieter die geleisteten Abschläge zurückfordern.
    >Auch O.K.?

-Darüber hinaus von neuen Vermieter die in diesem Jahr geleisteten Abschläge ebenfalls Rückfordern.
>Ja?

Vielen Dank für Eure Antworten
Jimmy

Hallo,

bei mir hat Anfang des Jahres ein Besitzerwechsel meiner
Wohnung stattgefunden. Mir ist bekannt, das mein Mietvertrag
unverändert weitergilt.

Nun hat mir der alte Vermieter vor ca. 2 1/2 Monaten eine
Nebenkostenabrechnung für das Vohrjahr zugestellt, die nicht
Ansatzweise (es sei denn ich wäre Wahrsager und könnte in die
Kristallkugel schauen) nachvollziehbar ist.

Welcher Zeitraum und was ist Dir nicht klar ?

Ich habe nun mehrmals den neuen Vermieter angesprochen, das
ich doch nun bitte verbindlich einen belastbaren/belegbaren
Nebenkostenabschlag für das laufende Abrechnungsjahr genannt
bekomme. (wurde auch per Einschreiben im ZUsammenhanghang mit
einer Mängelanzeige zugestellt, Empfangsbestätigung liegt mir
vor)

Dieser hat sich bis heute nicht für einen Cent dafür
interessiert, mir die Angabe zu machen.

Nun die Fragen:

-Ich würde von mir aus die Zahlung des Abschlages (der derzeit
in Vorjahreshöhe gezahlt wird) einstellen (hieraus natürlich
Rückstellungen bilden). Das Zinsrisiko läge beim Vermieter und
würde vielleicht Antworten beschleunigen.
>Ist das rechtlich in Ordnung?

Nein, die Vorauszahlung in der Vorjahreshöhe fortsetzen, es sei denn die letzte Abrehcnung ergab ein Guthaben.

  • Da ich ja nun auch nicht nachvollziehen kann, ob ich
    vergangenen Jahr nicht deutlich zu viel Nebenkostenabschläge
    gezahlt habe (s.o.),

Du schreibst doch, dass Dir eine Abrechnung vorliegt, warum ist dann eine Klärung nicht möglich ?

würde ich vom alten Vermieter die

geleisteten Abschläge zurückfordern.
>Auch O.K.?

Der alte Vermieter muss seinen Anteil abrechnen und selbstverständlich dann auch Guthaben ersetzen. Zahlungen sind andererseits an den Voreigentümer zu leisten.

-Darüber hinaus von neuen Vermieter die in diesem Jahr
geleisteten Abschläge ebenfalls Rückfordern.
>Ja?

Nein, Du musst die Abrechnung anfordern, wie geschehen, dann musst Du einen Termin setzen, bis wann die Abrechnung vorgelegt werden soll und in diesem Schreiben musst Du hinweisen, wenn z.B. bis 15.06.2003 die Abrechnung nicht vorgelegt wird, dass Du ab Miete Juli 2003 weitere Vorauszahlungen bis zur Vorlage der Abrechnung einstellen wirst.

Gruss Günter

Hi Günther,
das Problem bei der mir vorliegenden, nennen wir es mal so, Abrechnung ist, das mir nur ein Betrag genannt wurde, den ich zu überweisen habe.
Keine Auflistung nach Verbräuchen etc.
Lediglich: Zahlen Sie xy €uro bis zum yz.

Aber danke soweit für den Tipp, ich werde dann nochmals eine Frist setzen, bis wann ich eine belastbare Abrechnung vorgelegt bekommen soll.

Viele Grüße!

Hi,

das Problem bei der mir vorliegenden, nennen wir es mal so,
Abrechnung ist, das mir nur ein Betrag genannt wurde, den ich
zu überweisen habe.
Keine Auflistung nach Verbräuchen etc.
Lediglich: Zahlen Sie xy €uro bis zum yz.

Aber danke soweit für den Tipp, ich werde dann nochmals eine
Frist setzen, bis wann ich eine belastbare Abrechnung
vorgelegt bekommen soll.

Nach diesem Hinweis: Nicht vergessen den Vermieter aufzufordern, Dir eine ordnungsgemässe Abrechnung mitsamt aller dazu notwendigen Belege in Kopie zur Prüfung zu überlassen. Ausserdem solltest Du von dem früheren Vermieter schriftlich verlangen, dass er mit dem Verkauf des Hauses Ansprüche an Dich nicht an den neuen Eigentümer abgetreten hat, die noch sein Vertragsverhältnis betreffen.

Bis zur Vorlage einer ordnungsgemäss aufgeschlüsselten Abrechnung - wird durch eine Wärmedienstfirma auch die Heizung berechnet muss diese Abrechnung ausgehändigt werden, bist Du nicht zahlungspflichtig. Dein früherer Vermieter muss also abrechnen. Sofern die Abrechnungen beider Eigentümer ( früher und des heutigen) die bisherigen Fristen überschreiten, wird wohl eine Zwischenabrechnung vorgenommen worden sein. Dies bedeutet dann aber auch, dass Dir beide Abrechnungen vorliegen müssen, damit Du überhaupt einschätzen kannst, ob die Abrechnungen richtig sind.

Gruss Günter