Hallo!
Danke für Deine Erklärung, die macht ja auch soweit Sinn für
mich! Nur frage ich mich immer noch… Wenn ich also schreibe
"Nach Krackowizer (2003) „genießen ALLE wo auch immer
publizierte „geistige Eigentümer“ (=Geschriebenes,
Fotografiertes, Gezeichnetes) das Urheberrecht
(Copyright-Schutz, Nutzungs-/Verwertungsrecht)sofern es über
das bloße Aufzählen oder allgemein bekannte Informationen
hinausgeht („geistiges Eigentum“).“ Ich selbst bin aber
anderer Meinung bla di blubb erklär eigene Meinung schreib’…
Müsste ich Dich erst fragen??? Alle wissenschaftlichen
Publikationen beziehen sich auf vorherige
Forschungsergebnisse, und die fragen doch sicher nicht bei
jedem Zitat nach… geht doch gar nicht!!
****…die Wiedergabe, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung des Verlags (oder Autors)…
Das heißt, du müsstest (korrekter Weise) den Verlag / den Autor FRAGEN, ob du - auch nur Zitat Weise - nennen darf. Theoretisch könnte ja der Autor dagegen sein, dass du ihn zitierst, um dann seine Meinung zu verwerfen.
Mein Vater, Buchautor von historischen Motorrad-Büchern machte es immer so, dass er die zitierten Buchautoren in einem Brief davon vorher in Kenntnis setzte. Wenn diese sich nicht meldeten, wurden die Passagen veröffentlicht und im Quellenangabe-Verzeichnis angeführt.
Wenn du also schon nicht jeden fragen kannst / möchtest, würde ich in jedem Fall eine GENAUE Quellenangabe machen: Name des Buches, des Autors, erschienen im Verlag, vielleicht sogar die ISBN-Nummer anführen. Aber nochmals: vor einer Copyright-Forderung schützt dich dies nicht hundertprozentig!****
Das heißt, GRUNDSÄTZLICH dürfte man gar nichts aus dem Netz
kopieren. Selbst die Quellenangabe schützt nicht vor
Forderungen des Urhebers.
****korrekt - sonst wäre ja der Copyright-Schütz für die Würscht! Dann könnte ich ja Bücherweise kopieren, Quellenangabe dazu und ich hätte meine schönste Dissertation…****
Na klar, das will ich ja auch nicht. Kopieren im großen Stil
geht auch nicht. Aber hier mal ein Satz, da mal ne Idee ist
glaub ich ok. Müsste dann eigentlich auch für Grafiken
gelten…
****bei einzelnen Sätzen wird die Sache schon harmloser. Denn ein Satz stellt noch nicht unbedingt ein „geistiges Werk“ dar. Noch dazu, wo es vielleicht sogar aus dem Zusammenhang heraus genommen zitiert wird.****
Ganz korrekt müßte man den Urheber stets davon informieren /
fragen, ob man unter Angabe der Quelle etwas von ihm verwenden
dürfte.
****korrekt!****
Hmm… vielleicht mach ich das in diesem konkreten Fall, aber
an sich… wird’ irgendwann bei zig Zitaten bisserl viel
Arbeit für etwas was am Ende vielleicht eh keiner liest ;o)
Vielen Dank nochmal für Deine Antwort!
Viele Grüße,
Dennis =o)
****es gibt da noch die Möglichkeit, Texte umzutexten. Das heißt, verändert man Texte, zwar nicht inhaltlich, aber stilistisch = geistige Arbeit - dann ist der Copyright Schutz nur mehr eingeschränkt gültig.
Denn, wenn man Informationen in Büchern liest, diese mit eigenen Worten wiedergibt, so ist dies ja auch nicht gestohlen! Sonst könnte ja niemand etwas schreiben, weil (fast) jedes Buch auf (fremdes, erlerntes) Wissen fundiert.
Alleine über das Copyright gibt es im österreichischen Recht etwa 100 Seiten Grundinformationen, mit zig Verweisen auf weiterführende Erklärungen. Du kannst dir also vorstellen, dass die Materie nicht so einfach mit einem JA oder NEIN abgetan werden kann. Aber ich hoffe, dass diese Infos ein wenig weiter geholfen haben. Zumindest weisst du, dass theoretisch irgendwann einmal eine Honorarforderung herein flattern KÖNNTE. Alles Gute Peter aus Salzbur****