Geblitzt...und was jetz?

hallo,

ich bin ende märz im wagen meines vaters geblitzt worden. kurze zeit später bekam er auch einen brief von der polizei in dem er angeben dazu machen sollte. er füllte aus das ich gefahren bin.
wiederrum kurze zeit danach bekam ich einen brief in dem ich angaben machen musste. das hab ich auch alles gemacht, hab sogar unten angekreuzt das ich meine schuld eingestehe!
hab diesen brief ende april/anfang mai weggeschickt.
aber seitdem habe ich nie wieder was gehört. kein bußgeldbescheid, nix!!ich bin ja leider schon öfter geblitzt worden, aber da ging das immer ganz schnell. kaum hab ich die „schuldeingestehung“ eingesteckt schon war der bescheid da…und ich hab blechen dürfen :frowning:

aber was is jetz. das blitzen is schon 2 monate her!! kann ich mir schon berechtigte hoffnungen machen das nix mehr kommt??

ich hab mal gehört das blitzen nach 3 monaten verjährt. aber gilt das auch wenn ich ja schon post bekommen habe??

war sicher ein fehler das hier ins forum zu schreiben, bestimmt liegt morgen der bußgeldbescheid im briefkasteb :wink:

axl

Hallo Axl,
du hast doch das Schreiben erst Anfang Mai zurückgeschickt, gib der Behörde doch Zeit, zu arbeiten.
Dein Schreiben muss erst richtig zugeordnet werden.
Dann werden die Personaldaten kontrolliert, ob es zutreffen kann (Fotovergleich mit geschlecht und Alter, z.B.)
Danach erfolgt die Anfrage an das KBA, ob du dort schon bekannt bist und, wenn ja, wieviel Punkte du dein eigen nennst. Die Antwort dauert 1-3 Wochen.
Danach landet die Akte wieder beim Sachbearbeiter, der entscheiden muss, wie hoch die Geldbuße ausfällt und ob evtl. ein Fahrverbot angesagt ist. Je nach interner Regelung in der Behörde darf er den Bußgeldbescheid, den evtl. ein Schreibdienst getippt hat,was auch Zeit braucht, selbst unterschreiben, oder muss ihn den Vorgestzten vorlegen - kann auch was dauern.

Danach erfolgt der Eintrag in diverse Listen und der Versand an dich.

Je nach Fortschritt der ADV in der Behörde, kann die Bearbeitung eine Zeit lang in Anspruch nehmen, so dass die drei Wochen bisher schon schnell gewesen wären.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate. Dabei wird sie jedoch durch den Versand der Anhörung unterbrochen (Ende April), d.h. die Frist beginnt von neuem.

Gruß
HaWeThie

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