ich trenne mich gerade von meiner Frau und wir sind uns einig, das ganze ohne „Rosenkrieg“
über die Bühne zu bringen. Gibt es (in München) eine Art Schieds- oder Beratungs-Stelle, die
einem fundiert Auskunft geben kann über Unterhalt und was sonst noch geklärt werden muss/soll?
Wir wollen nicht zu einem Anwalt gehen und wir wollen das gemeinsam klären, damit kein
Mißtrauen dem anderen gegenüber aufkommt.
Vielen Dank für alle Tipps, Links, Adressen,…
Alex
Ganz ohne Anwalt wird es nicht gehen, da ihr die Scheidung nicht selbst einreichen und durchziehen könnt. Also ist ein gemeinsamer Anwalt sinnvoll, wie schon vorgeschlagen. Das bedeutet letztendlich einer von euch beiden nimmt den Anwalt, der andere ist nicht vertreten.
Das geht nicht!
Eine Partei muss sich einen nehmen.
Der Andere wird nicht vertreten!
Denn ein Rechtsvertreter darf in einem Verfahren nicht beide Seiten gleichzeitig vertreten - wegen ggf. Interessenkonflikt.
TIP:
Ich habe mit meiner damaligen Frau vereinbart, nie alleine ohne sie „meinen“ Anwalt zu kontaktieren. …ich habe mich daran gehalten, und unsere Scheidung ging problemlos über die Bühne.
das Hinzuziehen eines Anwalts für JEDEN von Euch muß nicht bedeuten, dass das ganze in einem Rosenkrieg endet. Auch dann könnt Ihr zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sehr dringend empfehlen, Dich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Ausgangssituation in meinem Fall war ähnlich: Trennung im guten Einvernehmen, viele freundschaftliche mündliche Abreden. Die Stimmung schlug kurz vor dem Scheidungstermin um, da der Anwalt meinen damaligen Mann wohl intensiv gebrieft hatte, was noch alles finanziell rauszuholen sei. Mein Fehler hat mich, zusätzlich zu den üblichen Scheidungskosten und „Trennungsschwund“ nochmal 50.000 Mark gekostet, die in der gemeinsamen Eigentumswohnung steckten. Sowas hinterläßt mehr als einen bitteren Nachgeschmack, auch wenn Du jetzt denkst, dass das bei EUCH viel besser laufen wird.
diese Sichtweise ist zwar schön und gut, nur leider nicht realistisch. Dies deshalb, weil Anwälte einem Standesrecht und einer Haftung unterliegen. Beides ist recht streng und verpflichtet den Anwalt zur Parteilichkeit. Er muss also seinen Mandanten optimal beraten und macht sich andernfalls haftpflichtig oder teilweise sogar strafbar. Und die optimale Beratung besteht eben darin, dass man dem Mandanten ganz klar sagen muss, wenn er eine für sich negative Regelung vorgesehen hat oder wenn er etwas nicht bedacht hat, was für ihn positiv gewesen wäre. Jetzt kann es ja sein, dass beide Parteien trotzdem an ihrer Meinung festhalten und sich über offene Punkte ebenfalls sofort einigen, und dann ist ja auch alles OK. Leider sieht der Regelfall aber so aus, dass bei den Punkten, die die Parteien nicht bedacht haben oder bei denen beide stillschweigend von unterschiedlcihen Lösungen ausgegangen sind, das größte Konfliktpotential bergen. Und wie sollte sich dann ein Anwalt verhalten, der von beiden mandatiert wäre (was es nicht gibt) oder der von einer Seite mandatiert ist aber „fair“ zur anderen Seite sein soll? Dies ist einfach nicht möglich!
Kleines aktuelles Beispiel gefällig: Betriebsrenten können neuerdings oft kapitalisiert werden. Vertrete ich den Bezugsberechtigen, muss ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er hierdurch diese Rente aus dem Versorgungsausgleich herausbekommt, wenn hierüber im Verfahren keine Regelung getroffen wird. Vertrete ich den Ehepartner muss ich fragen ob es eine Betriebsrente beim Ehegatten gibt und ob eine Kapitalisierung möglich wäre. Ich muss dann im Verfahren erreichen, dass aufgenommen wird, dass im Falle der Kapitalisierung ein Ausgleich zu erfolgen hat. Diese Beratung würde ich auch als die faire Beratung ansehen, weil auch die Betriebsrente ja Teil der Altersversorgung beider gewesen wäre, hätte die Ehe Bestand gehabt, würde ich hierauf aber als Vertreter des Bezugsberechtigten hinweisen, würde der mir richtigerweise eine Haftungsklage an den Hals hängen.
Also, nehmt euch beide einen Anwalt, damit muss es auch nicht zum Rosenkrieg kommen, aber beide werden optimal beraten. Ein Aufhetzen findet üblicherweise nicht statt. Eher kommt es vor, dass durch die Beratung der anderen Seite eben offensichtliche Ungerechtigkeiten oder übersehene Punkte aufgedeckt werden, und der Mandant dann dem Ehegatten, in einigen Fällen sogar zu Recht, Betrug vorwirft. Dass der Betroffene dies natürlich ganz anders sieht und von Aufhetzen spricht, ist dann zwar verständlich, aber üblicherweise vollkommen aus der Luft gegriffen.
Gruß vom Wiz
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es gibt im Internet Anwaltsbüros, die das ganze „preiswerter“ erledigen. „Normle“ Anwälte nehmen wohl 3 Gebühren, wobei eine gespart werden kann. Such mal im Netz, einige werben damit, nur 2 der Gebühren zu berechnen.