Angenommen ein Zigarette rauchender Raucher, der trotz überfüllten Zugabteil und der eindringlichen Bitte, er möge das Rauchen im Nichtraucherbereich unterlassen, belächelt diese Bitte nur.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn man demjenigen dann die Zigarette wegnimmt? Ist das Nötigung, Sachbeschädigung oder gar Raub?
Hallo,
ungeachtet des Rechtsverstoßes den man da evtl. begeht, frage ich mich, ob Du davon ausgehst, das Abnehmen der Zigarette sei die letzte Handlung in Eurer mißglückten Konversation. Die saubere Lsg. ist Personal einzuschalten, daß im Zug Hausrecht hat.
Nehmen wir also an, der Typ läßt sich die Zigarette einfach abnehmen. Dann wäre es evtl. Sachbeschädigung. Diebstahl sicher nicht, Du eignest Dir die Zigarette ja nicht an, sondern entsorgst sie umgehend. Für Raub, Nötigung etc. fehlt die Gewaltandrohung Deinerseits.
ungeachtet des Rechtsverstoßes den man da evtl. begeht, frage
ich mich, ob Du davon ausgehst, das Abnehmen der Zigarette sei
die letzte Handlung in Eurer mißglückten Konversation. Die
saubere Lsg. ist Personal einzuschalten, daß im Zug Hausrecht
hat.
Was für Personal?
Im Nahverkehr gibt es nur noch sporadisch einen Schaffner oder so.
(off Topic) Re: einem Raucher die Zigarrette abneh
Angenommen ein Zigarette rauchender Raucher, der trotz
überfüllten Zugabteil und der eindringlichen Bitte, er möge
das Rauchen im Nichtraucherbereich unterlassen, belächelt
diese Bitte nur.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn man demjenigen dann die
Zigarette wegnimmt? Ist das Nötigung, Sachbeschädigung oder
gar Raub?
Es kann, abhängig von den Umständen (Du baust dich mit breiter Athletenbrust und Drohgebärden vor ihm auf) durchaus Nötigung sein.
Nach der kommenden Tabaksteuererhöhung aber wird es auf jeden Fall, trittst du die Zigarette aus, schwere Sachbeschädigung sein:smile:
nach meiner ganz persönlichen Meinung wiegt die Körperverletzung (durch den Zigarettenrauch) bei weitem schwerer als die vermeintliche Sachbeschädigung durch Ausdrücken der Zigarette. Die Frage ist eher, ob im weiteren Verlauf der Rauch die einzige Körperverletzung bleiben wird.
Wie ist die rechtliche Lage, wenn man demjenigen dann die
Zigarette wegnimmt? Ist das Nötigung, Sachbeschädigung oder
gar Raub?
Nötigung scheidet m.E. aus, wenn beim Entwenden der Kippe („Trickdieb“) keine Zwangswirkung auf die Person ausgeübt wird.
Raub scheidet dann ebenfalls aus, abgesehen davon fehlt es beim Nichtraucher wohl an der Bereicherungsabsicht (er nimmt ja nicht weg, um sich die Kippe einzuverleiben oder selbst zu rauchen).
Sachbeschädigung scheidet aus, wenn die Kippe nicht zertreten wird, im übrigen vernichtet sich diese ja langsam selbst.
Es dürfte wohl am ehesten eine straflose Sachentziehung (furtum usus) vorliegen.
Hallo Michael,
obwohl ich selbst rauche, beachte ich den Nichtraucherschutz doch sehr. Wenn diesem Raucher nun Argumente und bitten nicht zum löschen seiner Zigarette bewegen wirds schwierig. Erst recht, wenn keiner da ist, der das Hausrecht ausübt und Dir zur Seite steht. Gegen Dummdreistigkeit ist eben kein Kraut gewachsen. Interessant dürfte erst der weitere Verlauf werden. Übst Du nun „Selbstjustiz“ und der Raucher setzt sich körperlich zur Wehr, könnte er als Argument die Abwehr eines körperlichen Angriffs Deinerseits anführen. Leider ist der Nichtraucher hier in der schwächeren Position, da er zur Deeskalation nicht viel beitragen kann.
Gruss Sebastian
was ich Deiner Frage nicht entnehmen kann: Ist es ein Raucherabteil oder ein Nichtraucherabteil? Es wären zwei ganz unterschiedliche Situationen was die Frage angeht, wer im Recht ist, denn in einem Raucherabteil darf der Raucher selbstverständlich nach Herzenslust qualmen…