Hallo Experten,
ich habe im Mai ein möbliertes Zimmer gemietet. Bei meinem ersten Treffen mit der Vermieterin hatte sie mich gefragt, für wie lange ich das Zimmer mieten möchte. Auf ihre Frage hin, ob es zwei, oder drei Monate sein würden, antwortete ich nur „wahrscheinlich“, sagte darüberhinaus aber nichts zu. Als sie abschließend fragte, ob ich das Zimmer haben möchte, sagte ich o.k. und, daß ich dann an meinem ersten Mietstag (3 Tage später) vorbeikommen würde zum Bezahlen.
Beim Bezahlen habe ich der Vermieterin außer der Monatsmiete von 300 EUR auch eine Kaution von 300 EUR übergeben. Beide Zahlungen habe ich mir per Quittung bestätigen lassen. Außer dieser Quittung gibt es zu dem Mietsverhältnis kein weiteres Schriftstück.
Es stellte sich heraus, daß ich das Zimmer nur für einen Monat benötigte. Als ich die Vermieterin darüber informierte und um die Auszahlung meiner Kaution bat, sagte sie, daß ich das Geld nicht bekäme, weil ich das Zimmer nach schon einem Monat gekündigt habe – das sei entgegen unserer Vereinbarung. Als ich sie darauf hinwies, daß ich nie etwas in punkto Mietdauer zugesagt habe, hat sie weiterhin darauf bestanden, daß ich mich nicht an unsere Vereinbarung gehalten hätte.
Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage hier aussieht und wie ich meine Kaution zurückbekomme?
Schöne Grüße,
Gabi