Lieferungsverzug

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Mai 2003

Hi!

Ich habe am 2. Mai 03 bei der Firma Radtke-Computer in Recklinghausen via guenstiger.de 2 Grafikkarten des Typs "Radeon 9500 Pro" bestellt.
Die Bestätigungsmail kam noch am selben Tag, den Betrag habe ich ebenfalls am 2. Mai per onlinebanking überwiesen.
Seitdem habe ich von der Firma weder die Ware erhalten, noch irgendetwas gehört oder gelesen.

Am 14. 16. und 23. Mai habe ich deshalb freundlich nach dem Verbleib meiner Ware per email nachgefragt; ohne Ergebnis oder Antwort. Telefonisch ist der Laden trotz mehrerer Versuche nicht zu erreichen. Es gibt noch eine 0190 Nummer, die möchte ich aber nicht anrufen.

Am 26. Mai morgens habe ich eine Mahnung per Einschreiben/Rückschein abgeschickt und den Lieferer aufgefordert, sich bis zum 28 Mai bei mir zu melden oder bis zum 02.06. zu liefern. Andernfalls würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, bei einem anderen Händler kaufen und den Differenzbetrag in Rechnung stellen.

Seit dem 26. nachmittags steht auf der Homepage, daß es Lieferschwierigkeiten gäbe und man anrufen und sein Geld zurückfordern könne. Ebenfalls waren Zeiten angegeben, zu denen das Büro besetzt sei.

Diese Nummer habe ich jetzt schon 2x versucht, es wurde aber nicht abgehoben.

Was kann ich weiterhin unternehmen? Eine Strafanzeige wg. Betrugs liegt m. E. noch nicht vor. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Soll ich zum Anwalt gehen und den die Firma anschreiben lassen?

Imho verdient wer Kunden 1 Monat zappeln läßt es nicht anders.

Gruß

Marcus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Lieferungsverzug

    Hi
    Ich habe am 2. Mai 03 bei der Firma Radtke-Computer in
    Recklinghausen via guenstiger.de 2 Grafikkarten des Typs
    "Radeon 9500 Pro" bestellt.
    Die Bestätigungsmail kam noch am selben Tag, den Betrag habe
    ich ebenfalls am 2. Mai per onlinebanking überwiesen.
    schlecht, erst die ware dann das geld ... nun gut die zeiten ändern sich Seitdem habe ich von der Firma weder die Ware erhalten, noch
    irgendetwas gehört oder gelesen.

    Am 14. 16. und 23. Mai habe ich deshalb freundlich nach dem
    Verbleib meiner Ware per email nachgefragt; ohne Ergebnis oder
    Antwort. Telefonisch ist der Laden trotz mehrerer Versuche
    nicht zu erreichen. Es gibt noch eine 0190 Nummer, die möchte
    ich aber nicht anrufen.

    Am 26. Mai morgens habe ich eine Mahnung per
    Einschreiben/Rückschein abgeschickt und den Lieferer
    aufgefordert, sich bis zum 28 Mai bei mir zu melden oder bis
    zum 02.06. zu liefern. Andernfalls würde ich vom Kaufvertrag
    zurücktreten, bei einem anderen Händler kaufen und den
    Differenzbetrag in Rechnung stellen.
    sehr gut, jetzt nochmal ausdrücklich !!! rücktritt vom kaufangebot (??!!- wurde der kaufvertrag tatsächlich wie gewollt vom bestätigt lieferer ?? bzw. was wurde als vertragsbestandteil vereinbart - kaufangebot von dir, AB vom Lieferer - von dir anerkannt durch stillschweigen (kaufm. bestätigungsschr.bei kaufleuten)...) erklären, evtl. letzte frist setzen
    Seit dem 26. nachmittags steht auf der Homepage, daß es
    Lieferschwierigkeiten gäbe und man anrufen und sein Geld
    zurückfordern könne. Ebenfalls waren Zeiten angegeben, zu
    denen das Büro besetzt sei.

    Diese Nummer habe ich jetzt schon 2x versucht, es wurde aber
    nicht abgehoben.
    ... und dein geld zzgl. kosten etc. zurückfordern,

    !!! vorher hardcopie der page machen (beweise sichern)
    Was kann ich weiterhin unternehmen? Eine Strafanzeige wg.
    Betrugs liegt m. E. noch nicht vor. Ich habe eine
    Rechtschutzversicherung. Soll ich zum Anwalt gehen und den die
    Firma anschreiben lassen?

    Imho verdient wer Kunden 1 Monat zappeln läßt es nicht anders.
    ... hm ist das so bei pc ware ???!!! ansonsten bei auftragserteilung (meist ist das nur Angebot einer auftragserteilung) immer wesentliche bestandteile des vertrages mit angeben (exakte beschreibung der sache bzw. des einsatzzweckes ..., preis, lieferbedingung - anderes kann evtl. lt. gestzl. grundlagen übernommen werden) evtl. überprüfen was nun letztendlich vertragsbestandteil wurde !!!

    schwer zu raten da wesentliche infos zum vertrag fehlen

    wenn weitere fragen per mail oder weiter hier fragen ... (ich gucke aber nicht mehr so oft hier rein)

    praktischer rat: wenn nix gelliefert wird bis XX liefert, woanders bestellen, sämtliche korrespondenz mit 1. lieferer ist nie angekommen ...(?!), vorher aber noch endgültigen rücktritt s.o. erklären, das nächste mal besser bestellen, nix weiter unternehmen beim 1. lieferer ...

    Uwe

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