Wohnung kaufen und an Freundin vermieten

Liebe Leute,

ich habe einen totalen Knoten im Hirn. Bitte helft mir ihn zu entwirren.

Ich habe eine kleine vermietete ETW. Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen, sobald als möglich. Sie und ich wohnen getrennt noch in anderen Städten.

Es gäbe die Möglichkeit - für mein Freudin eine Miniwohnung zu kaufen und meinem Mieter zu kündigen, damit dort meine Kinder und ich reinkönnen.

Andere Überlegung, eine etwas größere Wohnung zu kaufen, dazu müßte ich aber die Vorhandene kleine ETW verkaufen. Vorfinanzieren der Neuen und dann die alte versuchen zu verkaufen habe ich tierich Angst. Freundin bekommt neue Stelle, muß erst mal Probezeit abwarten… wenn sie eine Stelle hat.

Grübel Grumel, Mensch Leute - was gibt es noch für Möglichkeiten, was habe wir noch nicht bedacht?

Ginge es, etwas größeres zu Kaufen, an meine Freundin zu vermieten?? Für den Anfang denke ich sicher, aber wie geht es weiter - wenn dann ich als Vermieter mit reinziehen will, sozusagen als ihre Partnerin, dann kann ich aber doch nicht mehr vermietet haben, geht es dann - dass ich dann zum Beispiel Eigenheimzulage beantrage - weil ich dann ja mit drin bin? Gibt es eine MÖglichkeit - weil Freundin muß ja natürlich mit zahlen - also dass sie einen Anteil mietet - ganz offiziell, und wenn es mal auseinander gehen sollte - einen Anteil der Wohnung bekommt (klar - nicht ne Scheibe abschneiden - sonder entweder freies Wohnen wenn abbezahlt - und bei Wohnungsverkauf eben ihren Anteil) ja oder oder…

Ihr seht - in dem Kopf ist es alles andere als klar…ich danke Euch von ganzem Herzen - wenn Ihr da Ordnung reinbring…

Maren

Hallo Maren,

ich habe einen totalen Knoten im Hirn. Bitte helft mir ihn zu
entwirren.

Habe eher das Gefühl, dass hier etwas gedreht werden soll.

Ich habe eine kleine vermietete ETW. Ich möchte mit meiner
Freundin zusammenziehen, sobald als möglich. Sie und ich
wohnen getrennt noch in anderen Städten.

Es gäbe die Möglichkeit - für mein Freudin eine Miniwohnung zu
kaufen und meinem Mieter zu kündigen, damit dort meine Kinder
und ich reinkönnen.

Diese Lösung funktioniert nur, wenn Du eine eingetragene Lebensgemeinschaft führst. Du kannst nicht für Deine Freundin - wenn es keine eingetragene Lebensgemeienschaft ist - eine kleine Wohnung kaufen, möglicherweise auf Eignebedarf kündigen, wenn Du dann selbst einziehen willst. Die Wohnung lautet dann auf den Namen Deiner Freundin. Sie kann für Dich keinen Eigenbedarf im Normalfall anmelden.

Da etwas unklar. Wenn Du aber Deinem Mieter kündigen willst und es so sein soll, dass Deine Freundin eine Mini-Wohnung am Ort kauft, damit ihr euch treffen könnt, dann kannst Du - vorausgesetzt - Du kannst nachweisen weshalb Du den jetzigen Wohnraum aufgeben willst - keinen weiteren eigenen Wohnraum hast - auf Eigenbedarf kündigen. Du musst dann aber tatsächlich in diese Wohnung auch einziehen.

Andere Überlegung, eine etwas größere Wohnung zu kaufen, dazu
müßte ich aber die Vorhandene kleine ETW verkaufen.
Vorfinanzieren der Neuen und dann die alte versuchen zu
verkaufen habe ich tierich Angst. Freundin bekommt neue
Stelle, muß erst mal Probezeit abwarten… wenn sie eine
Stelle hat.

Ein wesentlicher Gesichtspunkt fehlt hier. Du beschreibst die Alternativen, jedoch nicht, wo Du derzeit wohnst. Du wirst auf jedem Fall bei Eigenbedarf beweisen müssen, dass Du genau diese Wohnung, die jetzt vermietet ist, selbst bewohnen musst und keine andere Wohnung für Dich in Frage kommt. Dann spielt aber die Größe der Wohnung auch eine Rolle und - eine Vermietung an Deine FReundin ist ein Rehctsverstoss (vorgetäuschter Eigenbedarf) und kann Dich im Nahctrag Schadenersatz in 5 stelliger Höhe kosten.

Grübel Grumel, Mensch Leute - was gibt es noch für
Möglichkeiten, was habe wir noch nicht bedacht?

Ginge es, etwas größeres zu Kaufen, an meine Freundin zu
vermieten?? Für den Anfang denke ich sicher, aber wie geht es
weiter - wenn dann ich als Vermieter mit reinziehen will,
sozusagen als ihre Partnerin, dann kann ich aber doch nicht
mehr vermietet haben, geht es dann - dass ich dann zum
Beispiel Eigenheimzulage beantrage - weil ich dann ja mit drin
bin? Gibt es eine MÖglichkeit - weil Freundin muß ja natürlich
mit zahlen - also dass sie einen Anteil mietet - ganz
offiziell, und wenn es mal auseinander gehen sollte - einen
Anteil der Wohnung bekommt (klar - nicht ne Scheibe
abschneiden - sonder entweder freies Wohnen wenn abbezahlt -
und bei Wohnungsverkauf eben ihren Anteil) ja oder oder…

Ihr seht - in dem Kopf ist es alles andere als klar…ich
danke Euch von ganzem Herzen - wenn Ihr da Ordnung
reinbring…

Sorry. Hier kannst nur Du Klarheit finden. Alle Deine Überlegungen müssen sich am Ziel orientieren, was wirklich am Ende sein soll. Die finanziellen Überlegungen wer wann welche Hilfen bekommt über Deine Hausbank klären. Die Frage der Beteiligung richtet sich dann nach einem Vertrag, den ihr schliessen müsst. Entscheidend ist nun, welcher Lösung ist aus Deiner Sicht auf Dauer die richtige und welche Lösung ziehst Du vor. Dann kann Dir hier im Brett jemand nähere Auskunft geben. Im Moment kann man nur „Allgemeinplätze“ beziehen.

Gruss Günter

Wohnung mieten
Hallo Maren,

wie wär’s denn wenn du erstmal wie ein ganz normaler Mensch zusammen mit deiner Freundin eine Wohnung mietest statt darüber nachzudenken irgendwas irgendwie zu kaufen ud bestehende Mieter ‚rauszuschmeissen‘.

Gruß Carolin

Hallo Carolin,

ich möchte nicht gerne eine Wohnung mieten. Jahrelang habe ich gebuckelt wie blöde und mir eine kleine Wohnung gekauft. Leider mußte ich sie vermieten, weil mein Mann damals nicht bereit war dort hin zu ziehen. Nun trenne ich mich von meinem Mann und dann ist es doch naheliegend in die eigene Wohnung ziehen zu wollen. Dazu kommt es noch, dass sich die Wohnung vermietet kaum verkaufen läßt und ich ohne verkaufen keine größere gemeinsame kaufen kann.

Bin aber dankbar für alle weiteren guten Vorschläge.

Liebe Grüße Maren

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