Hallo,
habe ich als Kaufmann das Recht, Gewährleistungsansprüche meines Kunden an meinen Lieferanten weiterzuleiten?
Hochwertige Kamera war defekt, ich (Händler) habe beim Lieferanten Garantiereparatur durchführen lassen, Ware kam zurück (übrigens nach 4 Monaten :-/) und hat nun mehr Fehler als vorher. Lieferant sagt, Wandlung wäre ausgeschlossen entsprechend HGB.
Stimmt das? Kann mein Lieferant dies in seinen AGB ausschließen und wäre es dann gültig? Gibts nen Paragraphen im HGB, auf Grund dessen ich eine Wandlung verlangen kann?
Danke für Antworten
Natürlich hast du Rückgriffsrechte nach deinem Lieferanten.
Allerdings sind nach allgemein praktizierter Rechtssprechung alle Parteien unter der Auflage der Verhältnismäßigkeit gehalten, eine angemessene Zahl von Nachbesserungen zu erdulden.
Man geht bei derart hochwertigen Produkten von 2…3 Nachbesserungen als zumutbar aus. Allerdings lohnt sich die Überlegung, ob eine Nachbesserungsdauer von 4 Monaten noch angemessen ist.
Soweit mich meine Kenntnisse tragen, ist das Gewährleistungsrecht im BGB verparagraphiert.
Gruß
HM
PS: Ich würde mal einen Lieferantenwechsel in Erwägung ziehen.
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