Abfindung bei Kündigung?

Hallo ihr,

leider muss ich euch fragen, wie hoch in der Regel die Abfindung bei einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren ist. Der AG sagt, pro vollendetem Arbeitsjahr ein halbes Bruttogehalt, aber das halbe Jahr zählt nicht. Pech gehabt.
Was sagt ihr dazu?

Grüße
Trilli

Hallo,

leider muss ich euch fragen, wie hoch in der Regel die
Abfindung bei einer Betriebszugehörigkeit von 1,5 Jahren ist.
Der AG sagt, pro vollendetem Arbeitsjahr ein halbes
Bruttogehalt, aber das halbe Jahr zählt nicht. Pech gehabt.
Was sagt ihr dazu?

…das scheint je nach Region unterschiedlich zu sein. Was die Gerichte halt jeweils als „lokalen Standard“ festgelegt haben. Um Nürnberg rum würden AGs nicht mehr als ein Monatsgehalt pro 3 volle Arbeitsjahre vorschlagen; aber dann anteilig bei weniger als 3 Jahren.

eljot

Hi!

Die „Regel“ mit dem halben Monatsgehalt pro „vollem“ Beschäftigungsjahr ist zwar durchaus gängig, aber warum sollte ein Arbeitgeber überhaupt eine Abfindung zahlen?

Wenn er einen Grund zum Kündigen hat, dann kann er das durchaus auch ohne Zahlung einer Abfindung tun! Besteht denn ein Sozialplan oder ähnliches?

Grüße
Guido

Manchmal keine
Hi,
sei froh, besser als nichts. Der Betrieb eines Bekannten zahlt die ersten 3 Jahr nix.
alex

„Pflicht“ auf eine Abfindung gibt es nicht! Wenn dein AG dich unbedingt loshaben und sich weiteren ärger sparen möchten (Kündigungszeiten, Arbeitsgericht…), zahlt er halt lieber freiwillig!

Gruß
Falke

Hallo Trilli,

zunächst mal gibt es gar kein Recht auf Abfindungen.

Trotzdem hat sich unser Kündigungsrecht in ein Abfindungsrecht verwandelt, da die Arbeitgeber so weiteren Streitereien und Klagen vor dem Arbeitsgericht aus dem Weg gehen wollen.

Mein persönlicher Rat: Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und dein Arbeitgeber wird in der Regel urplötzlich bereit sein mehr zu zahlen.
Hab ich schon oft erlebt (Zum Glück war ich selbst nie direkt betroffen). Da wurden aus 6 Monatsgehältern plötzlich 11 usw.

Und vorbeugend möchte ich nich loswerden, bevor hier wieder wer beschimpft wird weil er eine Afindung möchte und dies unsozial gegenüber den Arbeitgeber sei: Als Potentieller Arbeitsolser hat er erst mal für sich selbst zu sorgen und nicht für den Betrieb. Außerdem sind es auch meine Steuergelder die die durch die Abfindung geschont werden.

Gruß ivo

Von RECHT habe ich nichts gesagt
Hallo Ivo, hallo ihr anderen,

ich habe in meiner Frage nicht behauptet, ich hätte ein Recht auf eine Abfindung. Ich wollte nur wissen, ob es eine Art Konvention dafür gibt. Scheint nicht so zu sein.

Trotzdem danke für die Antworten, die mir schon ein bisschen mehr Informationssicherheit geben.

Wie ich im Detail mit einer Kündigung umgehe, würde ich nicht hier im Forum besprechen. Zumal ich auch eine Geheimhaltungspflicht habe, aber auch, weil ganz individuelle Fälle hier m.E. nichts zu suchen haben. Dafür gibt es Anwälte und dafür habe ich einen Rechtsschutz.

Herzliche Grüße :0)
Trilli

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Sozialplan
Hei Guido,

nein, sowas gibt es nicht, aber selbst dann hätte ich als Ledige ohne Kinder im „besten“ Alter mit einer so kurzen Betriebszugehörigkeint nicht viel davon. Einen Betriebsrat gibt es auch nicht.

Ich weiß, dass AG keine Abfindung zahlen müssen, s.o., und einen Grund zum Kündigen gibt es doch immer. Zumindest hab ich das bisher so erlebt. Wobei ich selber bisher nur von betriebsbedingten Kündigungen betroffen war. (Ich sollte langsam mal die Branche wechseln…)

Grüße
Trilli

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ivo, hallo ihr anderen,

ich habe in meiner Frage nicht behauptet, ich hätte ein Recht
auf eine Abfindung. Ich wollte nur wissen, ob es eine Art
Konvention dafür gibt. Scheint nicht so zu sein.

Trotzdem danke für die Antworten, die mir schon ein bisschen
mehr Informationssicherheit geben.

Wie ich im Detail mit einer Kündigung umgehe, würde ich nicht
hier im Forum besprechen. Zumal ich auch eine
Geheimhaltungspflicht habe, aber auch, weil ganz individuelle
Fälle hier m.E. nichts zu suchen haben. Dafür gibt es Anwälte
und dafür habe ich einen Rechtsschutz.

Herzliche Grüße :0)

Trilli.

Auf das halbe Monatsbrutto pro vollem Beschäftigungsjahr kommt man als Faustformel aufgrund eines Querschnitts durch die Gerichtsentscheide unterschiedlicher Instanzen. Im Einzelfalle schwankt es regional zwischen 0,25 bis zu 1 Monatsbrutto pro Jahr. Bei 1,5 Jahren Betriebszugehörigkeit stellt sich die Sachlage meines Erachtens zumeist eh völlig anders dar. Richtig ist, daß 1/2 - 1 Monatsbrutto hier rechnerisch korrekt erscheint. Allerdings wird Dir das nichts bringen, wenn Du plötzlich 12 Wochen lang kein ALG bekommst. Einem Aufhebungsvertrag o.ä. sollte man demnach ungeachtet der Betriebszugehörigkeit nur dann zustimmen, wenn man mit der Abfindung eine Sperrfrist oder die Ruhezeit beim Bezug des ALG überbrücken kann oder wenn man schon einen neuen Job hat…:o)

Gruß,
LeoLo